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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 20 O 229/13

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1 Beitrag gefunden
IBR 2015, 132 LG Frankfurt/Main - Mängelanzeige per E-Mail führt nicht zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 0195
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelanzeige per E-Mail führt nicht zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.01.2015 - 2-20 O 229/13

1. Nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B hat nur eine schriftliche Mängelanzeige eine verjährungsverlängernde Wirkung.

2. Eine schriftliche Mängelanzeige unterliegt dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift.

3. Eine Mängelanzeige nur per E-Mail hat in der Regel mangels eigenhändiger Unterschrift keine verjährungsverlängernde Wirkung nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B, es sei denn, es liegt eine qualifizierte elektronische Signatur vor (BGB § 126 Abs. 3, § 126a).

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(2) Eingeschränkter Neubeginn nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B ( Rn. 504-509)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

b) Schriftform (VOB/B § 6 Rn. 25-26)