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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 21 O 16054/12
LG München I, Urteil vom 20.02.2013 - 21 O 16054/12
Volltext6 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2013, 424 | LG München I - Kabelweitersendung verletzt nicht immer Urheberrechte! |
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 17.09.2015 - I ZR 228/14
OLG München, Urteil vom 11.09.2014 - 6 U 2619/13
Werden Hörfunk- und Fernsehsendungen nach Empfang der Satellitensignale von der Kopfstation der Gemeinschaftsantenne mit Hilfe des Kabelnetzes leitungsgebunden an die angeschlossenen Empfangsgeräte der Mitglieder einer WEG gesendet, handelt es sich nicht um eine zustimmungspflichtige öffentliche Wiedergabe, denn sie beschränkt sich auf die Versorgung der zu der Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Wohneinheiten. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine WEG mit 343 Wohnungseigentümern handelt.
VolltextLG München I, Urteil vom 20.02.2013 - 21 O 16054/12
Leitet eine Wohnungseigentümergemeinschaft mittels einer Gemeinschaftsantenne aufgefangene Rundfunkprogramme über ein Kabelnetz nur an die einzelnen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft weiter, stellt dies unabhängig von der Anzahl der Wohnungen (hier: 343) keine lizenzpflichtige Kabelweitersendung im Sinne der §§ 20, 20b UrhG dar, wenn sich die Wohnungen in einem einheitlichen Gebäude befinden und die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft sozial miteinander verbunden sind.
Volltext2 Nachrichten gefunden |
(17.08.2015) Die Klägerin ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie nimmt die ihr von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern aufgrund von Berechtigungsverträgen eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Musikwerken wahr. Im Bereich der ...
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(07.08.2013) Leitet eine Wohnungseigentümergemeinschaft mittels einer Gemeinschaftsantenne aufgefangene Rundfunkprogramme über ein Kabelnetz nur an die einzelnen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft weiter, stellt dies unabhängig von der Anzahl der Wohnungen (hier: 343) keine lizenzpflichtige Kabelweitersendung im Sinne der §§ 20, 20b UrhG ...
mehr… IMR 2013, 424 LG München I, 20.02.2013 - 21 O 16054/12