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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 22 U 249/93
Bester Treffer:
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.1994 - 22 U 249/93
1. Wenn ein Bauhandwerker, nachdem er mit dem Bauherrn darüber gestritten hat, ob Schäden an seinem Werk unter seine Gewährleistungspflicht fallen, dem Bauherrn ein Angebot über die genau bezeichneten Reparaturarbeiten unter Nennung kon kreter Einzelpreise mit der Bitte um Auftragerteilung übermittelt und der Bauherr das Angebot mit der Bitte um schnellstmögliche Schadensbeseitigung bestätigt, kommt ein Werkvertrag über die Reparaturarbeiten zustande.
<S. 255>2. In einem solchen vorbehaltlosen neuen Auftrag liegt zugleich ein Verzicht auf etwaige Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglichen Werkvertrag.
BauR 1995, 254
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