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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 25 C 357/14
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IBRRS 2015, 0271; IMRRS 2015, 0157
Leasing und Erbbaurecht
Mieterhöhung bei ausländischen Mietern kann unzulässige Diskriminierung sein!
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 19.12.2014 - 25 C 357/14
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IMR 2015, 102 | AG Tempelhof-Kreuzberg - Mieterhöhung bei ausländischen Mietern kann unzulässige Diskriminierung sein! |
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IBRRS 2015, 0271; IMRRS 2015, 0157
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Leasing und Erbbaurecht
Mieterhöhung bei ausländischen Mietern kann unzulässige Diskriminierung sein!
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 19.12.2014 - 25 C 357/14
Erhöht der Vermieter ohne plausiblen Grund lediglich bei Mietern ausländischer Herkunft die Miete, so kann dies eine unzulässige Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darstellen.
Volltext3 Nachrichten gefunden |
Diskriminierung von Mietinteressenten bei der Wohnungssuche
(16.01.2024) So mancher Vermieter hat Vorbehalte gegen bestimmte Personengruppen als Mieter. Aber: Darf der Vermieter Mietinteressenten, die ihm nicht passen, einfach ablehnen?
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Diskriminierung von Mietinteressenten bei der Wohnungssuche
(14.07.2017) Mancher Vermieter hat Vorbehalte gegen bestimmte Personengruppen als Mieter - etwa gegen Senioren, junge Leute, Eltern mit Kindern, bestimmte Berufsgruppen, wie Lehrer und Juristen, oder auch Ausländer. Aber: Darf der Vermieter Mietinteressenten, die ihm nicht passen, einfach ablehnen?
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AG Tempelhof-Kreuzberg spricht türkischen Mietern 30.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zu
(16.01.2015) Weil er zwei türkische Mieter wegen ihrer Herkunft diskriminiert hat, muss ein Vermieter in Berlin 30.000 Euro Entschädigung zahlen. Die beiden langjährigen Bewohner aus dem Stadtteil Kreuzberg hatten geklagt, weil sie sich nach der zweiten Mieterhöhung im Vergleich mit deutschen Nachbarn im selben Haus benachteiligt fühlten. Deutschen Nachbarn war die Miete trotz vergleichbarer Wohnungsausstattung nicht ...
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