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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 27 U 116/06
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IBRRS 2007, 2166
Architekten und Ingenieure
Honorarvereinbarung: Wann unwirksamer Teilverzicht?
KG, Urteil vom 27.02.2007 - 27 U 116/06
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IBR 2007, 258 | KG - Honorarverzicht wegen Gegenansprüchen des Bauherrn ist wirksam - auch vor Vertragsende! |
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IBRRS 2007, 2166
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Honorarvereinbarung: Wann unwirksamer Teilverzicht?
KG, Urteil vom 27.02.2007 - 27 U 116/06
1. Eine Vereinbarung über das - rechnerisch nicht streitige - Architektenhonorar unter Einbeziehung von Gegenansprüchen des Auftraggebers (z.B. wegen Mängeln) vor Beendigung der Architektentätigkeit stellt keine unzulässige Honorarvereinbarung im Sinne eines Verstoßes gegen die Mindestsatzfiktion des § 4 Abs. 4 HOAI dar (kein unwirksamer Teilverzicht).*)
2. Alleine der Umstand einer Freundschaft eines Richters zu einem Prozessbevollmächtigten rechtfertigt nicht die Annahme einer Voreingenommenheit oder Parteilichkeit.*)
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