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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 28 U 2563/13
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2024, 97 | OLG München/BGH - Kein Haftungsausschluss für zugesicherte Eigenschaften! |
IBR 2024, 96 | OLG München/BGH - Erwerb einer "kernsanierten" Immobilie: Mängelhaftung nach Werkvertragsrecht! |
1 Volltexturteil gefunden |
OLG München, Urteil vom 15.02.2022 - 28 U 2563/13 Bau
1. Mängelansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb einer als "kernsaniert" bezeichneten Immobilie sind auch dann nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts zu beurteilen, wenn kein klassischer Bauträgervertrag vorliegt.
2. Mit dem Erwerb einer "kernsanierten" Immobilie darf ein verständiger Erwerber die Vorstellung verbinden, keine nennenswerten Investitionen mehr vornehmen zu müssen, um diese für sich brauchbar zu machen.
3. Mit der Zusicherung "kernsaniert" wird eine Beschaffenheit dahingehend vereinbart, dass die Sanierungsarbeiten als Mindeststandard den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das ist nicht anders zu beurteilen, wenn der private Veräußerer die Arbeiten in Eigenregie durchgeführt hat.
4. Für zugesicherte Eigenschaften kann ein Haftungsausschluss nicht wirksam erklärt werden.