Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 31/87
27 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.Es gibt für Ihre Suchanfrage 25 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
LG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2006 - 19 T 33/06
Eine fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist dann möglich, wenn es einer Vertragspartei aus wichtigem Grund nicht mehr zumutbar ist, die normale Beendigung des Mietverhältnisses abzuwarten. Für die Wirksamkeit der Kündigung müssen diese wichtigen Gründe aber genau und detailliert aufgeführt sein.
VolltextBFH, Urteil vom 14.01.2004 - X R 7/02
1. Die Vermietung einer Ferienwohnung erfolgt im Regelfall dann gewerbsmäßig, wenn sie in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnungsanlage liegt, für eine kurzfristige und spontane Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird sowie zudem ständig Personal in der Wohnanlage anwesend oder zumindest ohne großen Zeitaufwand erreichbar ist, um das Mietverhältnis mit nicht vorangemeldeten Interessenten zu schließen. Ein gewerblicher Charakter der Vermietung kann sich aber auch aus erbrachten Zusatzleistungen ergeben, die eine unternehmerische Organisation erfordern.
2. Eine erwerbsmäßige Vermietung einer Ferienwohnung ist nicht deshalb auszuschließen, weil die Rezeption der Wohnungsanlage nicht ständig besetzt ist.
3. Die Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers zur Vornahme der für die Vermietung erforderlichen Maßnahmen führt nicht zwangsläufig dazu, dass deshalb auch der Vermieter eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.
Volltext12 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden |
4. Unionsrechtlicher Hintergrund (GWB § 128 Rn. 8-10)
I. Allgemeines (GWB § 129 Rn. 1-6)
(a) Auftragsvergabe als Beihilfe (BHO § 55 Rn. 39-40)
2. Funktioneller Auftraggeberbegriff (GWB § 98 Rn. 9-11)
a) AEUV (GWB § 97 Rn. 102-108)
a) Persönlicher Anwendungsbereich (BHO § 55 Rn. 87-91)
(9) Allgemeine Vergaberechtsgrundsätze (BHO § 55 Rn. 46-50)
IV. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des Vergaberechts ( Rn. 12-15)
1. Europaweite Bekanntmachung der Vergabeabsicht (Auftragsbekanntmachung) (VgV § 15 Rn. 5-7)
II. Normstruktur (VOB/A § 9 Rn. 2-6)