Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 31/87
93 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IBR 2009, 1394 | EuGH - EuGH: Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien! |
IBR 1999, 193 | VÜA Bund - Tariftreueerklärungen: Verstoß gegen deutsches und europäisches Recht |
IBR 1993, 1 | EuGH - EuGH kontrolliert niederländische Vergabe öffentlicher Bauaufträge! |
65 Volltexturteile gefunden |
EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - Rs. C-9/17
Art. 1 Abs. 2 a Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende, durch das eine öffentliche Einrichtung alle Wirtschaftsteilnehmer akzeptiert, die die in der Ausschreibung aufgeführten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und die ebenfalls dort genannte Prüfung bestanden haben, keinen öffentlichen Auftrag im Sinne dieser Richtlinie darstellt, selbst wenn während der begrenzten zeitlichen Laufzeit dieses Systems kein neuer Wirtschaftsteilnehmer zugelassen werden kann.*)
VK Sachsen, Beschluss vom 30.08.2017 - 1/SVK/015-17
1. Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs ist die Entscheidung, welche Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und welche Unternehmen nicht aufgefordert werden, ausschließlich anhand der in der Bekanntmachung angegebenen Eignungskriterien zu treffen. Es ist allein entscheidend, ob die Unternehmen die vom Auftraggeber angelegten Eignungskriterien erfüllen oder nicht.*)
2. Ob ein Kriterium Eignungs- oder Zuschlagskriterium ist, bestimmt sich danach, ob es schwerpunktmäßig die Beurteilung der Eignung des Bieters für den ausgeschriebenen Auftrag betrifft, also unternehmensbezogen ist (Eignungskriterium), oder sich auf die angebotene Leistung bezieht und daher mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zusammenhängt (Zuschlagskriterien).*)
3. Für die Abgrenzung zwischen beiden Arten von Wertungskriterien ist maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters.*)
4. § 46 Abs. 3 VgV zählt abschließend die Belege auf, die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit herangezogen werden können.*)
OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2016 - 13 Verg 6/16
1. Eine gemeinnützige GmbH, die vom Land mit der Erbringung sozialer Transferleistungen beauftragt ist (hier: anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen), wird nicht allein aus diesem Grund zum öffentlichen Auftraggeber, wenn sie ihrerseits Dritte mit Leistungen (hier Fahrdienste) beauftragt.*)
2. Erforderlich ist vielmehr, dass die Voraussetzungen des § 99 GWB vorliegen. Ist dies nicht der Fall, erfordert auch weder das primäre noch das sekundäre Gemeinschaftsrecht, die Einrichtung als Auftraggeber "sui generis" anzusehen.*)
VolltextOVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.06.2016 - 8 B 10519/16
1. Wird die Befreiung von einer Vorschrift erteilt, die ihrerseits drittschützende Wirkung entfaltet, kann der Nachbar jede objektive Rechtswidrigkeit der Befreiung geltend machen.
2. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans darf nur befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Stellt die Festsetzung, von der befreit werden soll, eine wesentliche und für die Planung tragende Regelung dar, setzt eine Befreiung eine vorherige Planänderung voraus.
VolltextBGH, Urteil vom 26.02.2015 - X ZR 54/11
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextGeneralanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 18.12.2014 - Rs. C-601/13
Der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge läuft es nicht zuwider, dass bei der Vergabe von Aufträgen über Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter im Bereich der Fortbildung und Beratung der öffentliche Auftraggeber unter den Faktoren, aus denen sich das Zuschlagskriterium für die Angebote in einer öffentlichen Ausschreibung zusammensetzt, unter bestimmten Voraussetzungen einen Faktor vorsieht, nach dem die von den Bietern für die Ausführung des Auftrags konkret vorgeschlagenen Teams unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Zusammensetzung, ihrer nachgewiesenen Erfahrung und Prüfung ihrer Zeugnisse und anderen beruflichen Qualifikationen bewertet werden. Die Ausübung dieser Befugnis ist allerdings mit den Zielen der Richtlinie 2004/18 nur dann vereinbar, wenn die Merkmale und speziellen Eigenschaften der Mitarbeiter, aus denen sich das Team zusammensetzt, ein den wirtschaftlichen Wert des vom öffentlichen Auftraggeber zu bewertenden Angebots bestimmendes Element darstellen.
VolltextOLG Naumburg, Beschluss vom 12.04.2012 - 2 Verg 1/12
1. Für die Abgrenzung zwischen - vergaberechtlich zulässigen - leistungsbezogenen Zuschlagskriterien und - vergaberechtlich unzulässigen - bieterbezogenen Zuschlagskriterien ist maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen (i. S. eines Ausführungskonzepts), oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters (hier: "Angaben zur Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit" und "Angaben zur geplanten Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Projektdokumentation, zu Statusberichten etc.").*)
2. Dokumentiert der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortlaufend und zeitnah, wie es § 24 EG Abs. 1 VOL/A vorschreibt, dann ist bei der Bewertung eines Vermerks in einem zeitlich frühen Stadium des Vergabeverfahrens (hier zur Auswahl der Zuschlagskriterien) - anders als bei einem rückschauend gefertigten, inhaltlich am Endergebnis des Verfahrens orientierten Vergabevermerk nach früherem Vergaberecht - stets zu berücksichtigen, ob und ggf. inwieweit er Überlegungen des öffentlichen Auftraggebers enthält, die sich - u. U. entgegen der ursprünglichen Erwartung - letztlich nicht auf den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben.*)
3. Zur Struktur und zum Verlauf eines Verhandlungsverfahrens.*)
4. Ändert der öffentliche Auftraggeber im Verlaufe der Verhandlungen eine für die Kalkulation der Vergütung relevante Auftragsbedingung (hier: geforderter Umfang des Versicherungsschutzes), so ist er verpflichtet, allen Bietern die gleiche Gelegenheit zur Anpassung ihres Preisangebotes einzuräumen. Eine hierfür bestimmte Ausschlussfrist ist jedenfalls dann mit einem einheitlichen Beginn und Ende für alle Bieter zu setzen, wenn dies dem öffentlichen Auftraggeber ohne Weiteres möglich und zumutbar ist.*)
5. Wird ein Vergaberechtsverstoß des öffentlichen Auftraggebers festgestellt, so setzt ein Eingreifen der Nachprüfungsstelle nach § 114 Abs. 1 ZPO voraus, dass die auszuwählende Maßnahme geeignet ist, eine Verletzung der subjektiven Rechte des Antragstellers zu beseitigen und eine Schädigung seiner Interessen zu verhindern. Ist sicher auszuschließen, dass sich ein festgestellter Vergabeverstoß auf die Auftragschancen des Antragstellers ursächlich ausgewirkt haben kann, so bedarf es keines Eingreifens der Nachprüfungsstelle und - im Umkehrschluss - fehlt der Nachprüfungsstelle auch die Kompetenz, auf das Vergabeverfahren einzuwirken.*)
VolltextEuG, Urteil vom 20.09.2011 - Rs. T-461/08
1. Das Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes ist dann gewahrt, wenn der öffentliche Auftraggeber jedem abgelehnten Bieter auf dessen Antrag eine hinreichende Begründung liefert, damit dieser unter den bestmöglichen Voraussetzungen von diesem Recht Gebrauch machen kann und ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen.
2. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung sind verletzt, wenn der Auftraggeber die Fähigkeit der Bieter, sämtliche Dienstleistungen zu erbringen, mit denen im Rahmen des Auftrags zu rechnen war, nicht als "Kriterium für die Auswahl" der Bieter berücksichtigt, sondern als "Zuschlagskriterium", weil dadurch ein ungenaues Kriterium benutzt wird, das praktisch den bisherigen Vertragspartner begünstigt.
3. Es stellt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung dar, wenn der Auftraggeber die relativen Gewichtungen der Zuschlagskriterien im Verlauf des Ausschreibungsverfahrens geändert hat.
VolltextEuGH, Urteil vom 09.06.2011 - Rs. C-401/09 P
1. Ein Kläger hat kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung einer Entscheidung, bei der von vorneherein feststeht, dass sie ihm gegenüber nur erneut bestätigt werden kann.
2. Die bloß abstrakte Aufführung eines Grundes in einer Rechtsmittelschrift, die nicht durch genauere Angaben untermauert wird, entspricht nicht der Verpflichtung zur Begründung dieses Rechtsmittels.
VolltextEuG, Urteil vom 20.05.2010 - Rs. T-258/06
Eine Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen, welche lediglich das aktuelle Gemeinschaftsrecht wiedergibt, kann nicht als Akt der Rechtssetzung angegriffen werden.
Volltext5 Materialien gefunden |
Gesetzentwürfe
Erläuterungen zum BVergG 2006Erläuterungen zu dem Entwurf eines Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006) [Österreich]
(vom 05.07.2005)
Text
EU-Legislativpaket
EU-Legislativpaket: RichtlinienvorschlagEU-Legislativpaket:
Geänderter Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge, Dienstleistungsaufträge und Bauaufträge vom 06.05.2002
(vom 06.05.2002)
Text
Vergabe-Informationen
Stellungnahme DAV zu VOF-NovellierungStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zur Novellierung der Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF)
(vom 26.01.2009)
Text
Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen auf institutionalisierte Öffentlich Private Partnerschaften (IÖPP)
(vom 05.02.2008)
Text
Grünbuch der EU-Kommission zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen
(vom 30.04.2004)
Text
12 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden |
4. Unionsrechtlicher Hintergrund (GWB § 128 Rn. 8-10)
I. Allgemeines (GWB § 129 Rn. 1-6)
(a) Auftragsvergabe als Beihilfe (BHO § 55 Rn. 39-40)
2. Funktioneller Auftraggeberbegriff (GWB § 98 Rn. 9-11)
a) AEUV (GWB § 97 Rn. 102-108)
a) Persönlicher Anwendungsbereich (BHO § 55 Rn. 87-91)
(9) Allgemeine Vergaberechtsgrundsätze (BHO § 55 Rn. 46-50)
IV. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des Vergaberechts ( Rn. 12-15)
1. Europaweite Bekanntmachung der Vergabeabsicht (Auftragsbekanntmachung) (VgV § 15 Rn. 5-7)
II. Normstruktur (VOB/A § 9 Rn. 2-6)