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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.06.2016 - 8 B 10519/16
1. Wird die Befreiung von einer Vorschrift erteilt, die ihrerseits drittschützende Wirkung entfaltet, kann der Nachbar jede objektive Rechtswidrigkeit der Befreiung geltend machen.
2. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans darf nur befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Stellt die Festsetzung, von der befreit werden soll, eine wesentliche und für die Planung tragende Regelung dar, setzt eine Befreiung eine vorherige Planänderung voraus.
VolltextVG Oldenburg, Urteil vom 21.04.2005 - 4 A 59/03
Das aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgende Gebot einer gleichmäßigen Gesetzesanwendung erfordert sowohl hinsichtlich der Grundverfügung als auch hinsichtlich der Vollstreckung ein systematisches Vorgehen der Behörden gegen alle im räumlichen und sachlichen Zusammenhang vorhandenen, vergleichbaren illegalen baulichen Anlagen.
Das schließt nicht aus, dass auch ein zunächst isoliertes Vorgehen nach Lage des Einzelfalles sachgerecht und willkürfrei erscheinen kann, so z. B., wenn die Behörde zeitnah auf jüngste illegale Bautätigkeit reagiert.
Volltext12 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden |
4. Unionsrechtlicher Hintergrund (GWB § 128 Rn. 8-10)
I. Allgemeines (GWB § 129 Rn. 1-6)
(a) Auftragsvergabe als Beihilfe (BHO § 55 Rn. 39-40)
2. Funktioneller Auftraggeberbegriff (GWB § 98 Rn. 9-11)
a) AEUV (GWB § 97 Rn. 102-108)
a) Persönlicher Anwendungsbereich (BHO § 55 Rn. 87-91)
(9) Allgemeine Vergaberechtsgrundsätze (BHO § 55 Rn. 46-50)
IV. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des Vergaberechts ( Rn. 12-15)
1. Europaweite Bekanntmachung der Vergabeabsicht (Auftragsbekanntmachung) (VgV § 15 Rn. 5-7)
II. Normstruktur (VOB/A § 9 Rn. 2-6)