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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 35 C 2110/18
AG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2018 - 35 C 2110/18
Volltext4 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2019, 15 | AG Stuttgart - Mietpreisbremse: Jetzt wohl auch in Baden-Württemberg unwirksam |
2 Volltexturteile gefunden |
LG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2019 - 13 S 181/18
1. Die von der Landesregierung Baden-Württemberg am 29.09.2015 erlassene Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBg-VO BW, GBl. 2015, 852) ist mangels ordnungsgemäßer Begründung formell rechtswidrig und deshalb nichtig.
2. Die formelle Rechtswidrigkeit der Verordnung ergibt sich jedenfalls daraus, dass die Begründung nicht veröffentlicht wurde.
VolltextAG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2018 - 35 C 2110/18
Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 29. September 2015 (MietBgVO BW) ist unwirksam, weil die Begründung zum einen nicht ausreicht und sie zum anderen nicht wirksam veröffentlicht wurde.
Volltext1 Nachricht gefunden |
(15.03.2019) Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat am 13.03.2019 unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichts Christoph Haiß das Urteil in einem Berufungsverfahren verkündet, in dessen Rahmen über die Wirksamkeit der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Baden-Württemberg zu entscheiden war. Die Kammer hält die badenwürttembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung für formell unwirksam, weil es an einer notwendigen Veröffentlichung der Begründung fehle.
mehr… IMR 2019, 136 LG Stuttgart, 13.03.2019 - 13 S 181/18