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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 415 C 3398/13
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IBRRS 2014, 0802; IMRRS 2014, 0374
Immobilien
Kein Mitteparkgebot auf Stellplätzen!
AG München, Urteil vom 11.06.2013 - 415 C 3398/13
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IMR 2014, 1036 | AG München - Kein Mitteparkgebot auf Stellplätzen! |
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IBRRS 2014, 0802; IMRRS 2014, 0374
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Immobilien
Kein Mitteparkgebot auf Stellplätzen!
AG München, Urteil vom 11.06.2013 - 415 C 3398/13
Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnutzen und sein Fahrzeug auf der rechten Seite parken, auch wenn er dadurch dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen in sein Fahrzeug erschwert.
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AG München: Stellplatz-Inhaber nicht zu mittigem Parken verpflichtet
(14.01.2014) Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnützen. Er darf sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert.
mehr… IMR 2014, 1036 AG München, 11.06.2013 - 415 C 3398/13
(14.01.2014) Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnützen. Er darf sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert.
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