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Ihre Suche nach Volltext: 6 AZR 559/14 ergab 3 Treffer in 5 Bereichen.
BAG - Insolvenzplan: Gläubiger erhalten trotz Ausschlussklauseln die Planquote
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2097
Mit Beitrag
Bauarbeitsrecht
Keine Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Schwerbehinderung
BAG, Urteil vom 16.05.2019 - 6 AZR 329/18
Der Arbeitgeber darf bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs eine unternehmerische Entscheidung treffen, welche den bisherigen Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen durch eine Organisationsänderung entfallen lässt. Die in § 164 Abs. 4 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 4 SGB IX a.F.) vorgesehenen Ansprüche schwerbehinderter Menschen sind lediglich bei der Prüfung einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu berücksichtigen.*)
Insolvenzplan: Gläubiger erhalten trotz Ausschlussklauseln die Planquote
BAG, Urteil vom 19.11.2015 - 6 AZR 559/14
1. Eine Klausel in einem Insolvenzplan, nach der Insolvenzgläubiger, die ihre Forderung angemeldet, aber nach Bestreiten durch den Insolvenzverwalter nicht innerhalb einer im Plan näher bestimmten Ausschlussfrist im Klagewege verfolgt haben, bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden, lässt den Anspruch der Gläubiger materiell-rechtlich unberührt, wenn die Frist versäumt wird.
2. Die Gläubiger, die die Frist versäumt haben, können die Planquote nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit einer Leistungsklage gegenüber dem Schuldner durchsetzen.