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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 67 S 111/17
LG Berlin, Urteil vom 20.07.2017 - 67 S 111/17
Volltext9 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2017, 394 | LG Berlin - Auch nach Mietende: Vermieter darf keine Befriedigung aus der Kaution suchen! |
3 Volltexturteile gefunden |
AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 02.03.2023 - 913 C 32/23
1. Der Vermieter darf - auch nach Beendigung des Mietverhältnisses - auch mit streitigen Forderungen gegen eine Kautionsforderung aufrechnen bzw. auf ein liquides (oder hinterlegtes) Kautionsguthaben zugreifen.
2. Dementsprechend kann der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Inanspruchnahme der Kaution durch den Vermieter wegen streitiger Ansprüche nicht im einstweiligen Verfügungsverfahren verhindern.
VolltextLG Berlin, Beschluss vom 01.10.2019 - 67 T 107/19
Wird der Mieter nicht im Rahmen einer Individualvereinbarung, sondern durch eine vom Vermieter gestellte Formularklausel zur Erbringung einer "Mietsicherheit" verpflichtet, ohne dass die Klausel die Befugnis einer vermieterseitigen Verwertung während oder nach Beendigung des Mietverhältnisses näher regelt, ist der Kaution in Anwendung der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB lediglich eine auf den Wortlaut der Sicherungsabrede beschränkte Funktion einer bloßen Sicherung des Vermieters vor einer möglichen Insolvenz des Mieters beizumessen, die ihm auch nach Beendigung des Mietverhältnisses ausschließlich für unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche das Recht zur Verwertung eröffnet (Abgrenzung zu BGH, IMR 2019, 353).*)
VolltextLG Berlin, Urteil vom 20.07.2017 - 67 S 111/17
1. Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses hat die Kaution grundsätzlich nur eine Sicherungs- und keine Befriedigungsfunktion; deshalb ist der (Wohnraum-)Vermieter nach Vertragsende nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche zur Inanspruchnahme der Kaution befugt.*)
2. Droht nach Beendigung des Mietverhältnisses die Inanspruchnahme der Kaution durch den Vermieter wegen streitiger Ansprüche, kann der Mieter im einstweiligen Verfügungsverfahren Unterlassung verlangen. Die drohende Inanspruchnahme der Kaution reicht unabhängig von ihrer Höhe als Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO aus, selbst wenn vermieterseits ein konkretes Insolvenzrisiko nicht besteht.*)
Volltext5 Nachrichten gefunden |
Wie deutsche Gerichte zu dieser Spezialfrage urteilen
(22.11.2022) Sie steht am Anfang und am Ende eines Mietverhältnisses: die Frage nach der Kaution. Im ersten Falle geht es darum, ob sie rechtzeitig bezahlt wurde und der Höhe nach angemessen war, im zweiten Falle geht es um den Zeitpunkt und den Umfang der Rückerstattung. Dahinter verbirgt sich manche juristische Stolperfalle. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat mehrere Urteile deutscher Gerichte zu diesem mietrechtlichen Spezialproblem gesammelt und stellt sie in seiner Extra-Ausgabe vor.
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(24.06.2022) Vermieter und Mieter geraten oft in Streit über die Mietkaution. Dieser Rechtstipp erläutert die gesetzlichen Vorschriften und beantwortet die wichtigsten Fragen über die Kaution und ihre Rückzahlung.
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(20.10.2020) Häufig geraten Vermieter und Mieter in Streit über die Mietkaution. Dieser Rechtstipp erklärt die gesetzlichen Vorschriften und beantwortet die wichtigsten Fragen über die Kaution und ihre Rückzahlung.
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