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LG Berlin - Schönheitsreparaturklausel: Wann ist eine Wohnung bei Mietbeginn renovierungsbedürftig?
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 2288; IMRRS 2015, 0955
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Unrenovierte Wohnung übergeben: Mieter muss keine Schönheitsreparaturen durchführen!
LG Berlin, Beschluss vom 04.06.2015 - 67 S 140/15
1. Zum gerichtlichen Prüfungsmaßstab für die im Individualprozess vorzunehmende Kontrolle einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel.*)
2. Eine (2-Zimmer-)Wohnung ist renovierungsbedürftig, wenn die Fenster zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter nicht frisch gestrichen sind und Lackabplatzungen aufweisen.*)
3. Eine vom Vermieter gestellte Formularklausel, die eine derart renovierungsbedürftige Wohnung zum Gegenstand hat und den Mieter hinsichtlich des Übergabezustandes der Wohnung undifferenziert und ohne angemessenen wirtschaftlichen Ausgleich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)