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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 7 U 50/06
OLG Jena, Urteil vom 01.11.2006 - 7 U 50/06
Volltext7 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2007, 382 | OLG Jena - Voraussetzungen der Kündigung eines Architektenvertrags wegen Kostenüberschreitung |
3 Volltexturteile gefunden |
KG, Urteil vom 23.05.2013 - 27 U 155/11
1. Vereinbaren die Parteien eines Architekten-/Ingenieursvertrags eine "Baukostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung, stellt die Überschreitung dieser Baukostenobergrenze einen Mangel mit der Folge dar, dass der Architekt/Ingenieur die Differenz, um die die tatsächlichen Kosten die vereinbarten Kosten übersteigen, nicht zusätzlich als anrechenbare Kosten seiner Honorarberechnung zugrunde legen kann.
2. Eine Baukostenobergrenze entfällt nur dann, wenn die Kostensteigerung auf nachträgliche Änderung der Leistungsbeschreibung beruht.
3. Das Überschreiten der Baukostenobergrenze berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Planervertrags aus wichtigem Grund.
VolltextBGH, Beschluss vom 26.04.2007 - VII ZR 220/06
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextOLG Jena, Urteil vom 01.11.2006 - 7 U 50/06
1. Bei der Frage, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Architektenvertrags vorliegt, kommt es nicht auf Verschuldensgesichtspunkte an, sondern darauf, wessen Risikosphäre der Kündigungsgrund zuzurechnen ist.
2. Die einseitige Vorgabe eine Kostenrahmens durch den Auftraggeber reicht jedenfalls dann nicht aus, wenn diese Kosten von denen der bis dahin vorliegenden Planung erheblich abweichen und dem Architekten eine sehr knappe Frist zur Änderung eingeräumt wird.
Volltext1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 648a BGB Kündigung aus wichtigem Grund (Schmitz) |
L. Schadensersatzanspruch nach Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a Abs. 6 BGB) |