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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Hausverwaltung
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
274 Beiträge gefunden |
IMR-Beitrag (Werkstatt) | AG Köpenick - Mieter meldet Schmorgeruch: Muss er die Diagnosekosten zahlen, wenn kein Mangel vorliegt? |
IMR-Beitrag (Werkstatt) | OLG München - Nachweis der Vertretungsmacht des WEG-Verwalters bei der Auflassung |
IMR-Beitrag (Werkstatt) | AG Hamburg-St. Georg - Rechtsschutzbedürfnis für den Anspruch auf Änderung des Versammlungsprotokolls |
IMR-Beitrag (Werkstatt) | LG Frankfurt/Main - Beauftragung eines Rechtsanwalts bedarf keines Rechtsgutachtens! |
IMR-Beitrag (Werkstatt) | AG Spandau - Wann ist eine Pflichtverletzung erheblich? |
IMR 2024, 437 | AG Hamburg-St. Georg - Ein inhaltlich widersprüchlicher Beschluss ist aufgrund Perplexität nichtig! |
IMR 2024, 431 | AG München - Verwaltungsbeirat muss nur rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen prüfen |
IMR 2024, 415 | AG Hamburg-St. Georg - Muss Mietverwalter den Vermieter benennen? |
IMR 2024, 407 | OLG Brandenburg - Verkehrssicherungspflicht des Vermieters: Vorsicht vor dem Gartenteich! |
IMR 2024, 386 | AG Berlin-Mitte - Teilnahme an der Eigentümerversammlung im Wege elektronischer Kommunikation |
15 Aufsätze gefunden |
IMR 2024, 85
IMR 2022, 339
IMR 2021, 217
IMR 2019, 391
IMR 2018, 443
1814 Volltexturteile gefunden |
AG Köpenick, Urteil vom 29.08.2024 - 14 C 284/23
1. Eine Pflichtverletzung des Mieters liegt vor, wenn er wider besseres Wissen einen Mangel behauptet oder nicht hinreichend prüft, ob der Mangel aus seiner Verantwortungssphäre stammt.
2. Zu dem Pflichtenprogramm des Mieters gehört es gerade nicht, sich nur dann an den Vermieter zu wenden, wenn er positiv weiß, dass die Wohnung einen Mangel aufweist.
3. Meldet der Mieter einen Schmorgeruch aus dem Sicherungskasten und kann ein deshalb gerufener Techniker keinen Mangel feststellen, handelte der Mieter nicht pflichtwidrig.
4. Allein der Umstand, dass eine Untersuchung durch Fachkräfte keinen Fehler in der Anlage ergeben hat, führt auch nicht dazu, dass der Mieter einen Schmorgeruch vorgetäuscht hätte.
5. Eine Kleinreparatur ist gegeben, wenn der Reparaturaufwand 100 Euro brutto im Einzelfall nicht übersteigt.
VolltextAG Berlin-Mitte, Urteil vom 07.08.2024 - 23 C 15/24
1. Anlagen können lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nie ersetzen.
2. Dementsprechend hat der Vermieter in einer Mieterhöhungsklage zu den wohnwerterhöhenden Merkmalen konkret vorzutragen. Eine als Anlage beigefügte Tabelle der Spanneinordnung mit vereinzelt gesetzten Kreuzen ist nicht ausreichend.
VolltextAG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 29.07.2024 - 980b C 30/24 WEG
1. Wird erst 9 Monate nach dem ersten Wasserschaden eine einstweilige Verfügung durch die Gemeinschaft beantragt, der Eigentümer werde verpflichtet, seinen Haupthahn ordnungsgemäß anzuschließen, hat die Gemeinschaft selbst die Dringlichkeit ihres Begehrens widerlegt.
2. Eine eidesstattliche Versicherung darf sich nicht in der Bezugnahme auf einen anwaltlichen Schriftsatz erschöpfen, sondern muss eine selbständige Sachdarstellung enthalten.
VolltextAG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 19.07.2024 - 980b C 3/24 WEG
Steht in der Einladung "Entlastung der Verwaltung R", in der Überschrift des Beschlusses aber "Entlastung der Verwaltung A" und im Beschluss selbst dann "Die anwesenden Eigentümer stimmen für die Entlastung der Hausverwaltung R", ist er wegen Perplexität als nichtig anzusehen, weil es an einer vollziehbaren Regelung überhaupt fehlt.
VolltextOLG München, Beschluss vom 11.07.2024 - 34 Wx 155/24
1. § 9b Abs. 1 WEG beinhaltet eine umfassende organschaftliche Vertretungsmacht des Verwalters für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.*)
2. Bei Erwerb von Grundeigentum durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter, ist für die Eintragung der Auflassung im Grundbuch kein Nachweis einer durch Mehrheitsbeschluss erfolgten Verwalterermächtigung erforderlich (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 16.11.2016 - 34 Wx 305/16, ZWE 2017, 93).*)
VolltextAG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.07.2024 - 33 C 377/23
1. Die bloße Maßnahmewert-Überschreitung für Legionellen (100 KBE/100 ml) ist noch keine Tauglichkeitsbeeinträchtigung.
2. Ohne das Damoklesschwert einschränkender behördlicher Maßnahmen, wie z. B. Duschverbote o. Ä., kommt eine Mietminderung nicht in Betracht.
VolltextAG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 25.06.2024 - 926 C 70/24
1. Der Mieter hat gegen die Hausverwaltung keinen Anspruch auf Herausgabe des Namens und der Anschrift des Vermieters.
2. Der Mieter kann dies vielmehr durch Einsichtnahme ins Grundbuch selbst herausfinden.
3. Dies gilt zumindest dann, wenn der Vermieter eine Privatperson ist.
VolltextAG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.06.2024 - 33052 C 64/24
1. Formell wirksam erteilte Betriebskostenabrechnungen können bei einer Rückstandshöhe, die zwei Monatsmieten übersteigt, zur Kündigung Anlass geben.
2. Die Kündigung wegen dieses Rückstands ist kein "einfach gelagerter" RVG-Fall!
VolltextBayObLG, Beschluss vom 18.06.2024 - 101 AR 80/24
Für Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die die beklagte Partei in ihrer Eigenschaft als Vermieterin von Wohnraum treffen, sind die Amtsgerichte sachlich zuständig; diese Zuständigkeit ist ausschließlich.*)
VolltextOLG Hamm, Urteil vom 14.06.2024 - 30 U 99/22
1. Führt der Vermieter nicht selbst die Vertragsverhandlungen, sondern lässt wissentlich und willentlich einen Dritten diese führen und auch den Vertrag unterschreiben, so handelt dieser Dritte mit Duldungsvollmacht des Vermieters.
2. Nach § 311b Satz 1 BGB bedarf ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung. Der damit angeordnete Formzwang gilt auch für die Bestellung eines Vorkaufsrechts, und zwar sowohl für das persönliche wie für das dingliche, und erstreckt sich auf die Bestellung selbst wie auch auf die Verpflichtung dazu.
3. Eine Partei kann sich nach Treu und Glauben nicht unter Berufung auf § 139 BGB von ihren Vertragspflichten insgesamt befreien, wenn nur die den anderen Teil begünstigenden Vertragsbestimmungen unwirksam sind und dieser dennoch am Vertrag festhalten will. Der andere Teil kann dann der Geltendmachung der Gesamtnichtigkeit die Einrede der Arglist entgegensetzen.
4. Auch eine Unterzeichnung als Vertreter ohne Vertretungsmacht steht der Wahrung der Schriftform nicht entgegen.
5. Nicht erforderlich für die Wahrung der Schriftform ist, dass sich alle Einzelheiten des Vertragsverhältnisses unmittelbar aus dem Mietvertrag und Ergänzungsvereinbarungen ergeben. Dem Schutzzweck des § 550 BGB genügt es, wenn der potenzielle Erwerber aus den Mietvertragsunterlagen ersehen kann, in welche langfristigen Vereinbarungen er gegebenenfalls eintritt.
6. Ein Mietvertrag entspricht der Schriftform, wenn er die Quadratmetermiete enthält und regelt, dass zunächst 190 qm als Mietfläche angenommen werden, diese später aber noch genau ermittelt wird.
7. Solche Vereinbarungen, die nach dem Willen der Vertragsparteien nur unwesentliche Punkte betreffen, oder Vereinbarungen, die einen Grundstückserwerber nicht (mehr) binden, sind ausnahmsweise nicht formbedürftig. Dies erfasst Vereinbarungen, soweit sie einen Erwerber nach Eintritt in die Vermieterstellung nicht treffen, etwa weil sie durch Erfüllung oder Zeitablauf bereits erledigt sind.
8. Eine Vereinbarung, durch die ein Vormietrecht begründet wird, unterliegt dem Schriftformgebot, wenn sie lediglich (unselbstständiger) Teil eines Mietvertrags ist, der seinerseits formbedürftig gem. § 550 Satz 1 BGB ist.
9. Mit der erfolgten Ausübung des Vormietrechts kommt grundsätzlich ein Vertrag zu den Konditionen des mit dem Dritten geschlossenen Vertrags zu Stande. Eine Gestaltungsfreiheit besteht hier nicht.
10. Die wirksame Ausübung des Vormietrechts setzt voraus, dass der Berechtigte sich ohne Vorbehalte zur Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Erstvertrag bereit erklärt. Daher liegt keine wirksame Ausübung des Vormietrechts vor, wenn der Berechtigte einzelne Vertragsbedingungen ablehnt oder die Änderung des Mietvertrags verlangt.
11. Bei Bestimmungen im Referenzvertrag, die lediglich den Zweck verfolgen, das Vormietrecht zu umgehen oder zu vereiteln, findet § 138 BGB Anwendung mit der Folge, dass die betreffenden Vereinbarungen wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig sind. Damit tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung.
111 Nachrichten gefunden |
(21.08.2024) Fast jeder kennt die Situation: Aus heiterem Himmel hat sich auf dem Fußboden eine Wasserpfütze gebildet. Und an der Decke im Bad zeigt sich auf einmal Schimmel. Wenn die Ursache solcher und ähnlich unerfreulicher Entdeckungen nicht auf der Hand liegt, sind Bauherren und Eigentümer gut beraten, erst mal Ruhe zu bewahren. Denn übereilte Reparaturmaßnahmen können häufig auch die Beweise zerstören, die für eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten nötig sind. Der Bausachverständige Dipl. Ing. Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden, rät deshalb:
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(19.08.2024) Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es besondere Regeln, niedergelegt im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dieses wurde vor einigen Jahren reformiert. Dabei wurden auch neue Rechte für die Eigentümer eingeführt. So haben diese etwa Anspruch auf bestimmte bauliche Veränderungen. Viele Eigentümer kennen ihre Rechte nicht, was bei Streitigkeiten mit der Verwaltung oder anderen Eigentümern für Nachteile sorgen kann. Hier haben wir die wichtigsten Rechte von Wohnungseigentümern zusammengestellt.
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(15.05.2024) Viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Berlin und Brandenburg finden nur schwer eine gute Verwaltung. Woran das liegt, weiß der IVD Berlin-Brandenburg.
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(25.08.2023) Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt die Klage eines Paares aus Kiel, dessen Hausverwaltung die Anbringung einer Balkon-Solaranlage untersagt habe, teilte die Organisation am Donnerstag in Berlin mit. Die dpa zitiert den Anwalt, der die Kläger vor dem Kieler Amtsgericht vertritt. Er spricht von "fadenscheinigen Gründen» und einer "Salamitaktik".
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(19.06.2023) Oft wird in Mehrfamilienhäusern darum gestritten, wer den Garten in welchem Umfang nutzen darf. Meist ist die Gartennutzung nämlich nicht eigens geregelt. Hier gibt es ein paar Tipps für Mieter und Miteigentümer.
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(02.05.2023) Vieles, was die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in ihrem Alltag betrifft, wird von der Hausverwaltung geregelt. Dort laufen bei Reparaturen, der Finanzverwaltung und anderen Fragen die Fäden zusammen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Thema gesammelt. Mal steht dabei die Verwaltung als Schaltstelle in einem guten Licht da, mal macht sie keinen besonders guten Eindruck und wird von der Justiz gemaßregelt.
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(27.10.2022) Lebensverhältnisse ändern sich. Aus einem oder zwei Mietern werden mehr, weil Kinder geboren werden oder Verwandte mit einziehen. Aber ab wann ist Überbelegung ein Kündigungsgrund für den Vermieter?
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(19.10.2022) Steigende Preise, wo man nur hinsieht: Die Grundstückspreise, die Zinsen, die Baukosten, die Lebenshaltung - in den letzten Monaten haben sich die Kosten allesamt in einer Richtung bewegt: nach oben. Für viele, die ein Haus erwerben wollten, sind die Preise davongaloppiert. Und auch die Banken sind angesichts höherer Zinsen mit der Kreditvergabe vorsichtiger geworden. Zudem ist es schwierig geworden, freie Grundstücke in akzeptabler Lage zu finden. Viele potenzielle Hauskäufer spielen daher Plan B durch: den Erwerb einer Eigentumswohnung.
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(23.09.2022) Über die Nebenkosten einer Mietwohnung müssen Vermieter einmal im Jahr abrechnen. Massive Steigerungen der Heizkosten werden sich auswirken. Mieter können eine fehlerhafte Abrechnung anfechten.
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(25.07.2022) Können Haus- und Wohnungseigentümer ihre Schuldenlast nicht mehr bewältigen, wird ihr Wohneigentum oft unter Zwangsverwaltung gestellt. Eigentümer wissen oft wenig über die Rechte und Aufgaben des Zwangsverwalters.
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3 Materialien gefunden |
Gesetzentwürfe
BVergG 2006Entwurf eines Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006) [Österreich]
(vom 05.07.2005)
Text
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
(vom 28.05.2002)
Text
Schreiben staatlicher Organe und Behörden
Anwendungsschreiben zu § 15b EStGAnwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu § 15b EStG [AZ: IV B 2 - S 2241-b/07/0001]
(vom 17.07.2007)
Text
22 Normen gefunden |
Richtlinie 2004/17/EG (RICHTLINIE 2004/17/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste)
ANHANG XVIIAXVIIA ( 1 ) XVIIA ( 1 ) (Stand: 30.04.2004)
Verordnung 2195/2002 (Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV))
ANHANG IIIIII III (Stand: 20.12.2003)
VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) [außer Kraft getreten]
Anhang II (Stand: 01.11.2006)
VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A) [außer Kraft getreten]
Anhang I(Stand: 01.11.2006)
VOL/A III (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt III)
Anhang II I (Stand: 01.11.2006)
2 Leseranmerkungen gefunden |
Abnahme durch Bauherr? Leseranmerkung von VRLG Martin Ihle zu
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Pflicht des Mieters zur individuellen Beheizung und Lüftung Leseranmerkung von Stephan Scharlach zu
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel) |
D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum |
50 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden |
b) Meldeplan Datenpanne ( Rn. 1024)
b) Anforderungen an die Datensi?che?rung ( Rn. 987-988)
5. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (Art. 6 DS?GVO) ( Rn. 974)
f) Musterbeispiel: Videokonferenzsystem Jitsi-Meet (Open-Source) ( Rn. 1005-1007)
cc) Muster Einwilligung ( Rn. 979)
b) Vorfälligkeits- und Verfallklausel zum Wirtschaftsplan ( Rn. 223-225)
f) Muster: Betriebskonzept Videoüberwachung ( Rn. 1017)
I. Umsetzung Datenschutz und Datensicherheit in der Hausverwaltung ( Rn. 933-935)
40 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
d) Untervollmacht (BGB § 535 Rn. 182-183)
2. Einschaltung von Hausverwaltungen ( Rn. 18)
c) Vertretungsmacht (BGB § 535 Rn. 179-181)
b) Offenheitsprinzip (BGB § 535 Rn. 176-178)
e) Zurückweisung des Vertreters (§ 174 BGB) (BGB § 535 Rn. 184-191)
b) Verschuldenszurechnung (§ 278 BGB) (BGB § 556 Rn. 546)
XIII. Hauswart (§ 2 S. 1 Nr. 14 BetrKV) (BGB § 556 Rn. 282-287)
a) Abgrenzung zum Boten (BGB § 535 Rn. 174-175)
f) Hinterlegung (BGB § 535 Rn. 904-905)