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BGH, Beschluss vom 12.12.2006 - I ZB 83/06
Volltext14 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2007, 189 | BGH - Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Störer |
11 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 06.05.2020 - V ZR 225/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 20.04.2017 - IX ZR 140/16
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2016 - Verg 5/16
1. Mischkalkulationen sind als solche nicht anstößig oder als vergaberechtswidrig zu qualifizieren, sondern zählen zur ständigen Kalkulationspraxis von Bieterunternehmen.
2. Der Grund für den Ausschluss eines Angebots wegen sog. Mischkalkulation liegt nicht in der Mischkalkulation als solcher, sondern in der Tatsache begründet, dass der betreffende Bieter einen einzelnen oder einzigen Preis im Angebot nicht so, wie gefordert, vollständig und mit dem Betrag angegeben hat, den er nach seiner Kalkulation für die Leistung vom Auftraggeber tatsächlich beansprucht.
3. Hat der Bieter „mischkalkuliert“, bedarf es nicht des Nachweises einer Konnexität zwischen „ab-“ und „aufgepreisten“ Preispositionen.
VolltextBGH, Beschluss vom 29.01.2014 - XII ZB 372/13
a) Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist auch dann unzulässig, wenn bei der Bestellung des Betreuers die Feststellung versehentlich unterblieben ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Januar 2014 XII ZB 354/13 [...]).*)
b) Eine entsprechende mit Rückwirkung versehene Korrektur der Bestellungsentscheidung ist außer im Verfahren der Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung nur unter den Voraussetzungen der Beschlussberichtigung nach § 42 FamFG möglich.*)
VolltextBGH, Urteil vom 10.03.2011 - VII ZR 54/10
Werden vor Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch auf Werklohn wegen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum in Anspruch genommen, kann nicht allein wegen der Änderung der Rechtsprechung das Rubrum dahin berichtigt werden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft verklagt ist. Es ist ein Parteiwechsel notwendig.*)
BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 125/10
Das Halten einer Anlage im Sinne von § 1020 Satz 2 BGB kann nicht schon aus der rechtlichen Befugnis gefolgert werden, das Grundstück entsprechend dem Inhalt der Dienstbarkeit zu nutzen; vielmehr ist erforderlich, dass der Dienstbarkeitsberechtigte die Anlage tatsächlich für eigene Zwecke einsetzt.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.09.2009 - I ZB 67/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2009 - 5 U 63/08
1. Ergibt die Auslegung der Parteibezeichnung in der Klageschrift, dass die Klage gegen die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergesellschaft und nicht gegen die Gemeinschaft als solche gerichtet war und auch so beabsichtigt war, kommt eine Rubrumsberichtigung nach § 319 ZPO nicht in Betracht. Will der Kläger später im laufenden Prozess die Klage nur noch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet wissen, ist dies nur im Wege der subjektiven Klagerücknahme möglich.*)
2. Verlangt der Werkunternehmer eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen und bestreitet der Beklagte eine werkvertragliche Bindung, kommt ein Vergütungsanspruch nach §§ 631, 649, 242 BGB in Betracht.*)
3. Der Umfang der Leistungsbeauftragung ist auf der Grundlage der vertragsbegründenden Willenserklärungen nach den allgemeinen Auslegungskriterien zu ermitteln.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 21.08.2007 - I ZB 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZB 77/06
Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte.*)
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