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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: II ZB 35/07
BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - II ZB 35/07
Volltext58 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2009, 687 | BGH - Gerichtliche Verfahrensgebühr auch in Altfällen voll festsetzbar! |
57 Volltexturteile gefunden |
OLG Celle, Beschluss vom 05.11.2012 - 13 W 79/11
Bei den durch die vorprozessuale Beauftragung des Rechtsanwalts entstandenen Kosten handelt es sich um eine Nebenforderung, die nach § 43 Abs. 1 GKG nicht streitwerterhöhend wirkt, solange die der Beauftragung zu Grunde liegende Forderung Gegenstand des Prozesses ist.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.04.2012 - X ZB 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 17/11
Zur Anrechnung einer außergerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf eine im Klageverfahren anfallende Verfahrensgebühr.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 29.11.2011 - XI ZB 16/11
Klagt der Zessionar aus abgetretenem Recht einen durch seinen Prozessbevollmächtigten namens des Zedenten vorgerichtlich geltend gemachten Anspruch ein, so ist die außergerichtlich angefallene Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die im Klageverfahren anfallende Verfahrensgebühr anzurechnen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 328/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 20.09.2011 - VIII ZB 72/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 07.07.2011 - V ZB 260/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2011 - 24 U 155/10
1. Der Rechtsanwalt muss den Mandanten in der Regel nicht ungefragt über dessen Pflicht, die anwaltliche Tätigkeit zu vergüten, und die Höhe des Honorars unterrichten.*)
2. Bei Unterzeichnung eines Honorarversprechens kann der Rechtsanwalt im Einzelfall unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verpflichtet sein, den Mandanten ungefragt über das Maß der mit der Honorarvereinbarung verbundenen Überschreitung der gesetzlichen Gebühren aufzuklären.*)
3. Die zunächst außergerichtliche und dann gerichtliche Tätigkeit in demselben Mandat stellen nur dann verschiedene und dann auch getrennt zu vergütende Angelegenheiten dar, wenn der Rechtsanwalt bei Beginn der außergerichtlichen Tätigkeit noch keinen Klageauftrag hatte.*)
4. Zu Inhalt und Umfang der Pflicht des Rechtsanwalts, dem Mandanten die Handakten herauszugeben.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZB 244/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 01.06.2011 - XII ZB 363/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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