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Ihre Suche nach Volltext: III ZR 295/06 ergab gefilterte 3 Treffer in 7 Bereichen.
Aktuelle Position:
Aufsätze: 1
Volltexturteile: 2
Fuchs / Berger / Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar: 1
1 Aufsatz gefunden
Der Bauträgervertrag – und zuletzt haftet der Notar (Joachim Germer) IBR 2017, 1040
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 0838; IMRRS 2016, 0533
Mit Beitrag
Bauträger
Bindefrist von über drei Monaten ist unwirksam!
BGH, Urteil vom 26.02.2016 - V ZR 208/14
1. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn dem Antragenden ein (inhaltlich beschränktes) Lösungsrecht eingeräumt wird.*)
2. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Klausel unwirksam, wonach das Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrags durch die Erklärung des Antragenden aufschiebend bedingt ist, dass die Finanzierung gesichert ist.*)
3. Ein Bauträgervertrag, in dem der Verbraucher zur Umsatzsteuer optiert, um eine Umsatzsteuerrückvergütung zu erlangen, ist kein Verbrauchervertrag gemäß § 310 Abs. 3 BGB, sondern ein Unternehmervertrag gemäß § 310 Abs. 1 BGB. In einer solchen Fallgestaltung sind hohe Anforderungen an die Erschütterung der Indizwirkung eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 1 BGB zu stellen.*)
Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln
BGH, Urteil vom 15.11.2007 - III ZR 295/06
Zur Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln und zu einer Haustürsituation bei einem Rechtsgeschäft, das der Vorbereitung einer Existenzgründung dient (Fortführung der Grundsätze des Senatsbeschlusses BGHZ 162, 253).*)