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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 226/01
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 226/01
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17 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2003, 169 | BGH - Vermögensschäden sind im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu ersetzender Schaden! |
15 Volltexturteile gefunden |
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 75/09
1. Die Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist der Höhe nach durch den Umfang des Regressanspruchs gegen den Vertrauensschadenversicherer begrenzt.*)
2. Der Deckungsausschluss für mittelbare Schäden in § 4 Ziff. 3 der von den Notarkammern gemäß § 67 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 BNotO abgeschlossenen Vertrauensschadenversicherungsverträge ist nach § 9 AGBG (= § 307 BGB n.F.) unwirksam.*)
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![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 131/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - IV ZR 17/10
Eine Auseinandersetzung über Ausgleichsansprüche gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen bergbaubedingter Erschütterungen fällt nicht unter den Risikoausschluss für "Bergbauschäden" i.S. von § 3 Abs. 1 c ARB 94/2000.*)
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![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
AG Stuttgart, Urteil vom 22.03.2011 - 62 C 6646/10 WEG
Verursacht eine Änderung eines Sondereigentums bei einer Maßnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft Mehrkosten, so kann die Gemeinschaft diese Mehrkosten, allerdings nur teilweise auf den Sondereigentümer übertragen. Das Maß der Übertragung orientiert sich am Einzelfall und wesentlich an den Kosten, die ohne die Änderung angefallen wären. Die Mehrkosten sowie die Zustimmungsbedürftigkeit der Änderung sind allenfalls nachrangige Kriterien.*)
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![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 226/01
1. § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist ein Schadensersatzanspruch i.S. von § 1 Ziff. 1 AHB.*)
2. Der Risikoausschluß für "Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum" nimmt nur den unmittelbaren Sachschaden, nicht jedoch Folgeschäden von der Leistungspflicht aus.*)
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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
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§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon) |
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C. § 10 Abs. 2 - 6: Haftung der Vertragsparteien gegenüber Dritten |
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IV. Alleinhaftung des Auftragnehmers, § 10 Abs. 2 Nr. 2 |