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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 267/16
BGH, Urteil vom 12.10.2017 - IX ZR 267/16
Volltext11 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2018, 40 | BGH - Verzugszinspauschale bei hinterlegtem Geld, aber nicht bei Mieterhöhungsklagen! |
10 Volltexturteile gefunden |
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.09.2023 - 9 U 36/21
1. Im Rahmen eines Anspruchs aus § 987 Abs. 1, § 990 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen der unberechtigten Nutzung einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung sind mitgenutzte Abstellflächen im Keller bei der Schätzung des Nutzungsersatzes gem. § 287 ZPO werterhöhend zu berücksichtigen.*)
2. Bei der Inanspruchnahme aus einer abgetretenen Briefgrundschuld kann der Eigentümer gem. §§ 1144, 1192 Abs. 1, §§ 273, 274 BGB bis zur Vorlage einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung i.S.d. § 1155 BGB eine Zahlung auf die Grundschuld verweigern.*)
3. Verweigert der nicht im Grundbuch ausgewiesene Inhaber einer Briefgrundschuld die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung gegenüber dem in Anspruch genommenen Eigentümer, gerät er in Annahmeverzug mit der Folge, dass ein Zinsanspruch gem. § 301 BGB entfallen kann.*)
VolltextBGH, Urteil vom 09.09.2020 - VIII ZR 389/18
Bei vorzeitiger Beendigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags (hier aufgrund Diebstahls des Fahrzeugs) steht die den Wiederbeschaffungs- und den Ablösewert übersteigende Neuwertspitze einer Versicherungsleistung aus einer vom Leasingnehmer auf Neupreisbasis abgeschlossenen Vollkaskoversicherung nicht dem Leasinggeber, sondern dem Leasingnehmer zu (Fortentwicklung von Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 278/05, NJW 2008, 989 Rn. 18). (Rn. 18 - 41)*)
VolltextKG, Urteil vom 24.10.2019 - 2 U 125/15
1. Eine analoge Anwendung von § 50 Abs. 2 Nr. 1 ZVG auf Grundschulden, die im geringsten Gebot berücksichtigt sind, aber nicht mehr valutieren, widerspricht dem System der Grundschuldsicherung; sie kommt daher jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn dem Sicherungsgeber mit der Übertragung der nicht mehr valutierenden Grundschuld auf sich selbst eine anderweitige Möglichkeit der Befriedigung zusteht.*)
2. § 50 Abs. 2 Nr. 1 ZVG*)
VolltextBGH, Urteil vom 26.06.2019 - VIII ZR 95/18
Auch für ein Energieversorgungsunternehmen, das Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt und einem Kontrahierungszwang im Bereich der Grundversorgung unterliegt (§ 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG) gilt, dass der Geschädigte den für die Schadensermittlung und außergerichtliche Abwicklung seines Schadensersatzanspruchs anfallenden Arbeits- und Zeitaufwand, auch wenn er hierfür besonderes Personal einsetzt oder die Tätigkeiten extern erledigen lässt, grundsätzlich selbst trägt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 9. März 1976 - VI ZR 98/75, BGHZ 66, 112, 114 f.; vom 31. Mai 1976 - II ZR 133/74, WM 1976, 816 unter 2 a; vom 6. November 1979 - VI ZR 254/77, BGHZ 75, 230, 231 f.; vom 26. Februar 1980 - VI ZR 53/79, BGHZ 76, 216, 218; vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 352; vom 17. September 2009 - Xa ZR 40/08, WM 2009, 2398 Rn. 13; vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11, NJW 2012, 2267 Rn. 10; Beschluss vom 20. September 2016 - VIII ZR 239/15, RdE 2017, 297 Rn. 7). (Rn. 19)*)
VolltextBGH, Urteil vom 10.01.2019 - III ZR 109/17
1. Eine vorformulierte Bestätigung des Anlegers, die Risikohinweise in einem Emissionsprospekt zur Kenntnis genommen zu haben, ist gemäß § 309 Nr. 12 Halbsatz 1 Buchstabe b BGB unwirksam. Hierin liegt eine die Beweislast zu seinem Nachteil ändernde Bestimmung. Es genügt, wenn die Beweisposition des Anlegers verschlechtert wird; eine Umkehr der Beweislast ist nicht erforderlich. (Rn. 29 - 36)*)
2. Ein Empfangsbekenntnis im Sinne von § 309 Nr. 12 Halbsatz 2 BGB muss getrennt vom sonstigen Vertragstext erteilt werden und darf keine weiteren Erklärungen umfassen. (Rn. 37)*)
3. Die Frage, ob der Anleger genügend Zeit hatte, um einen ihm zur Information unter anderem über die Risiken des Investments zur Verfügung gestellten Prospekt zur Kenntnis zu nehmen, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Eine Regelfrist gibt es nicht. (Rn. 38 - 39)*)
VolltextBGH, Urteil vom 06.06.2018 - VIII ZR 247/17
1. § 5 Abs. 2 Satz 2 StromGVV legt dem Grundversorger unter anderem die Verpflichtung auf, in der brieflichen Mitteilung über Preisänderungen eine Gegenüberstellung sämtlicher in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 und Satz 3 StromGVV aufgeführter Kostenfaktoren vor und nach der Preisanpassung vorzunehmen. (Rn. 36 - 43 und 65 - 67)*)
2. Unterlässt der Grundversorger diese Informationen, kann er gemäß § 2 Abs. 1 UKlaG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (Rn. 62)*)
VolltextBGH, Urteil vom 27.02.2018 - XI ZR 224/17
Über das Vorliegen und die Wirksamkeit einer etwaigen Beschränkung der Zulassung des Rechtsmittels hat das Rechtsmittelgericht zu entscheiden (Anschluss an BGH, Beschluss vom 17.05.2017 - IV ZB 25/16, WM 2017, 1124 Rz. 21).*)
VolltextBGH, Urteil vom 27.02.2018 - XI ZR 480/16
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 20.02.2018 - XI ZR 551/16
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 12.10.2017 - IX ZR 267/16
Bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages hat der Gläubiger in entsprechender Anwendung von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (Fortführung von IBR 2006, 495 = BGHZ 167, 268).*)
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