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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 141/10
BGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 141/10
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2021 - 10 S 654/21
1. Im öffentlichen Recht besteht auch gegenüber Hoheitsträgern grundsätzlich kein Direktanspruch des Grundstücksnachbarn auf Umsetzung zu seinem Schutz von der Baurechtsbehörde in eine Baugenehmigung aufgenommener Auflagen.*)
2. Zu den Voraussetzungen des zivilrechtlichen quasi-negatorischen Beseitigungsanspruchs auf Umsetzung nachbarschützender Nebenbestimmungen zu einer Baugenehmigung.*)
3. Zur Verwirkung quasi-negatorischer Ansprüche des Nachbarn.*)
VolltextBGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 141/10
1. § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB findet auf den Beseitigungsanspruch wegen einer Störung in der Ausübung des Grundstückseigentums keine Anwendung (Bestätigung u.a. von Senat, Urteil vom 23. Februar 1973 -- V ZR 109/71, BGHZ 60, 235, 238).*)
2. Auch nach der Verjährung des Anspruchs aus § 1004 BGB bleibt der von dem Störer geschaffene Zustand rechtswidrig; er kann von dem Gestörten daher auf eigene Kosten beseitigt werden.*)
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