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BGH, Urteil vom 30.03.2007 - V ZR 179/06
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
11 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 20.07.2023 - IX ZB 7/22
1. Begründet der Zeuge im Zwischenstreit das Recht zur Zeugnisverweigerung einerseits mit der Verwandt- oder Schwägerschaft zur Partei und andererseits mit der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung, handelt es sich um zwei unterschiedliche Verfahrensgegenstände.*)
2. Erklärt das erstinstanzliche Gericht die Zeugnisverweigerung nur aus einem der beiden Weigerungsgründe für rechtmäßig, fällt der andere Weigerungsgrund in der Beschwerdeinstanz nur an, wenn der Zeuge insoweit Beschwerde oder Anschlussbeschwerde einlegt.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VI ZR 140/11
Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung ausgesprochene Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen mit der Rechtsgrundsätzlichkeit der Frage begründet, unter welchen Voraussetzungen die örtliche Zuständigkeit gemäß § 32 ZPO gegeben ist, so liegt darin regelmäßig eine wirksame Beschränkung der Zulassung auf die Zulässigkeit der Klage.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VI ZR 142/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VI ZR 141/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 07.06.2011 - VI ZR 225/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09
1. Sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet.*)
2. Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif - etwa durch Abschläge oder Zuschläge - abweichen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 127/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 237/09
Zur Frage derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG bei außergerichtlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den für die Verbreitung durch ein Druckerzeugnis verantwortlichen Verlag und gegen die Verantwortlichen für die Verbreitung durch eine Online-Berichterstattung.*)
VolltextBGH, Urteil vom 03.08.2010 - VI ZR 113/09
Zur Frage, ob die außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG betrifft.*)
VolltextBGH, Urteil vom 02.10.2009 - V ZR 235/08
1. Eine Verlängerung der Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG sieht das Gesetz nicht vor; eine nach der höchstrichterlichen Klärung dieser Frage bewilligte Fristverlängerung ist unwirksam.*)
2. Sind die Fristen des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG gewahrt, ist lediglich zu prüfen, ob ein Rechtsfehler vorliegt, der den Bestand des angegriffenen Beschlusses berührt; zwischen Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründen (§ 23 Abs. 4 WEG) braucht dann nicht unterschieden zu werden.*)