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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 403/14
BGH, Urteil vom 21.06.2016 - VI ZR 403/14
Volltext18 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2016, 616 | BGH - Wann ist das Berufungsgericht zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet? |
17 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 11.10.2022 - VI ZR 35/22
1. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der vorübergehenden Entziehung der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs besteht nicht, wenn dem Geschädigten ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung steht, dessen ersatzweise Nutzung ihm zumutbar ist. (Rn. 9)*)
2. Die Unzumutbarkeit der Nutzung des weiteren Fahrzeugs lässt sich nicht mit dem Argument begründen, dass das Fahrzeug, dessen Nutzung vorübergehend entzogen ist, gegenüber dem Zweitfahrzeug eine höhere Wertschätzung des Geschädigten erfahre, etwa weil ihm ein höheres Prestige zukomme, es ein anderes Fahrgefühl vermittle oder den individuellen Genuss erhöhe. (Rn. 13)*)
VolltextBGH, Urteil vom 27.09.2022 - VI ZR 336/21
1. Der Schadensbegriff des § 7 Abs. 1 StVG entspricht dem des § 823 Abs. 1 BGB. (Rn. 7)*)
2. Die Verletzung des Eigentums an einer Sache bzw. die Beschädigung einer Sache kann nicht nur durch eine Beeinträchtigung der Sachsubstanz, sondern auch durch eine sonstige die Eigentümerbefugnisse treffende tatsächliche Einwirkung auf die Sache selbst erfolgen, die deren Benutzung objektiv verhindert. Voraussetzung ist stets, dass die Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Sache ihren Grund in einer unmittelbaren Einwirkung auf die Sache selbst hat. Werden die Eigentümerbefugnisse durch eine tatsächliche Einwirkung auf die Sache derart beeinträchtigt, dass deren Verwendungsfähigkeit vorübergehend praktisch aufgehoben ist, bedarf es für die Annahme einer Eigentumsverletzung bzw. einer Sachbeschädigung grundsätzlich nicht zusätzlich der Überschreitung einer zeitlich definierten Erheblichkeitsschwelle. Die erforderliche Intensität der Nutzungsbeeinträchtigung folgt hier grundsätzlich bereits aus dem Entzug des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (hier: Blockade einer Schiene durch ein verunfalltes Kraftfahrzeug, die dazu führt, dass das Gleis deshalb an der blockierten Stelle nicht befahren werden kann). (Rn. 7 - 10)*)
VolltextOLG Nürnberg, Beschluss vom 07.06.2022 - 8 U 424/22
In der Maschinenversicherung stellt der Konstruktions- oder Materialfehler einer versicherten Sache als solcher keinen Sachschaden dar. Folglich sind Kosten, die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einer bei Vertragsschluss mangelhaften Sache erforderlich sind und demnach den vorbestehenden Mangelunwert beseitigen sollen, nicht erstattungsfähig (Fortführung von OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.01.2019 - 8 U 503/18, IBRRS 2019, 4234).*)
VolltextBGH, Urteil vom 16.11.2021 - VI ZR 100/20
Gelingt es dem Geschädigten entgegen der Einschätzung des von ihm beauftragten Sachverständigen zur Überzeugung des Tatrichters, die erforderliche Reparatur seines Fahrzeugs unter Berücksichtigung eines merkantilen Minderwerts innerhalb der 130%-Grenze fachgerecht und in einem Umfang durchzuführen, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat, und stellt der Geschädigte damit den Zustand seines Fahrzeugs wie vor dem Unfall wieder her, um es nach der Reparatur weiter zu nutzen, kann er Ersatz des entstandenen Reparaturaufwands verlangen. (Rn. 10)*)
VolltextOLG Köln, Beschluss vom 05.10.2021 - 16 U 55/21
Der Grundsatz, dass dann, wenn der Bauleiter sich den vorgetragenen Bedenken des Werkunternehmers verschließt, der Bauherr selbst informiert werden muss, betrifft die Fälle, in denen der Bauleiter außerhalb der Sphäre des Bauherrn steht, insbesondere weil er mit dem Bauherrn durch einen Werkvertrag verbunden ist. Steht der Bauleiter in einem Arbeitsverhältnis zu dem Bauherrn, so gelangt der Bedenkenhinweis unmittelbar in die Sphäre des Bauherrn. Die den Hinweis missachtende Anweisung ist dann ebenfalls der Sphäre des Bauherrn zuzurechnen.*)
VolltextOLG Köln, Urteil vom 23.06.2021 - 16 U 10/19
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen im Einzelnen ausgehandelt sind. An ein Aushandeln sind hohe Anforderungen zu stellen. Im Kern muss der Verwender zum einen den gesetzesfremden Kerngehalt ernsthaft zur Disposition stellen und zum anderen dem Partner reale Einflussmöglichkeiten einräumen.
2. Ein Aushandeln schlägt sich in aller Regel in Änderungen nieder. Fehlende Änderungen begründen eine (kaum widerlegbare) Vermutung, dass dem Vertragspartner keine reale Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt wurde.
3. Bei öffentlichen Auftraggebern besteht regelmäßig keine echte Verhandlungschance.
4. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsstrafenregelung, wonach der Auftragnehmer für jeden Kalendertag des Verzugs 0,1% der Netto-Auftragssumme, insgesamt jedoch höchstens 5% der Netto-Auftragssumme, ist weder intransparent noch benachteiligt sie den Auftragnehmer unangemessen.
OLG Köln, Beschluss vom 04.05.2021 - 16 U 63/20
1. Ein Architekt ist zwar grundsätzliche an seine Schlussrechnung gebunden, wenn er mit der Rechnung einen Vertrauenstatbestand begründet und der Auftraggeber sich im berechtigten Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise eingerichtet hat. Jedoch müssen in jedem Einzelfall die Interessen beider Vertragsparteien umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden.
2. Begründet der Architekt mit seiner (Schluss-)Rechnung keinen entsprechenden Vertrauenstatbestand, ist er nicht gehindert, auch noch nach Rechnungsstellung höhere anrechenbare Kosten geltend zu machen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2021 - 5 U 18/20
1. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist von Amts wegen zu berücksichtigen. Die Berufung einer Partei hierauf bedarf es nicht.
2. Ein gewichtiges Indiz für eine Schwarzgeldabrede sind ohne Quittung erfolgte Barzahlungen.
3. Eine Schwarzgeldabrede führt zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags und u. a. dazu, dass der Auftraggeber geleistete Abschlagszahlungen nicht zurückfordern und keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
VolltextBGH, Urteil vom 23.09.2020 - IV ZR 88/19
Zur Frage der Anweisung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 23.06.2020 - VI ZR 435/19
Zur Beweislast des Arbeitgebers bei einem Forderungsübergang gemäß § 6 Abs. 1 EFZG.*)
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