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BGH, Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 10.11.2016 - III ZR 235/15
1. Ein geschädigter Darlehensgeber muss sich gegenüber einem ihm aus § 826 BGB haftenden Schädiger das schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter bei der Kreditprüfung zurechnen lassen, wenn der Schädiger zum Zeitpunkt des Mitverschuldens die Schadensentwicklung auf den Weg gebracht hat, der Schaden mithin bereits ursächlich gesetzt war. In einem solchen Fall ist eine im Rahmen von § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB erforderliche Sonderverbindung zwischen Schädiger und Geschädigtem gegeben (Bestätigung von BGH, Urteile vom 12.11.1991 - VI ZR 7/91, BGHZ 116, 60; vom 01.03.1988 - VI ZR 190/87, BGHZ 103, 388 und vom 28.04.1952 - III ZR 118/51, BGHZ 5, 378).*)
2. Bei sittenwidriger Schädigung und direktem Schädigungsvorsatz kommt die anspruchsmindernde Berücksichtigung eines fahrlässigen Verhaltens des Geschädigten gem. § 254 BGB nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9.10.1991 - VIII ZR 19/91, NJW 1992, 310).*)
3. Handeln die Schädiger als Mittäter oder Gehilfen, sind im Rahmen der Prüfung eines Mitverschuldens des Geschädigten gem. § 254 BGB ihre Verursachungs- und Schuldbeiträge in einer Gesamtschau dem Beitrag des Geschädigten gegenüberzustellen (Fortführung von BGH, Urteil vom 16.06.1959 - VI ZR 95/58, BGHZ 30, 203).*)
VolltextBGH, Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06
1. Die Rechtsprechung des Senats zur Organisationsobliegenheit des arbeitsteilig tätigen Werkunternehmers (zuletzt BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 99/06, BGHZ 174, 32) ist auch dann anwendbar, wenn Ansprüche gegen ein Architektenbüro geltend gemacht werden, das die Bauüberwachung arbeitsteilig organisiert.*)
2. Die Gleichstellung der Verjährung im Falle der Verletzung einer Organisationsobliegenheit mit der Verjährung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels ist nur gerechtfertigt, wenn die Verletzung der Organisationsobliegenheit ein dem arglistigen Verschweigen vergleichbares Gewicht hat.*)
3. Die Schwere eines Baumangels lässt grundsätzlich nicht den Rückschluss auf eine derart schwere Verletzung der Obliegenheit zu, eine arbeitsteilige Bauüberwachung richtig zu organisieren.*)
4. Den Bauherrn trifft jedenfalls die Obliegenheit, dem bauaufsichtsführenden Architekten mangelfreie Pläne zur Verfügung zu stellen.*)
5. Nimmt er den bauaufsichtsführenden Architekten wegen eines übersehenen Planungsmangels in Anspruch, muss er sich das Verschulden des von ihm eingesetzten Planers zurechnen lassen.*)
6. Der Verursachungsbeitrag des bauaufsichtsführenden Architekten an dem Bauwerksschaden muss unter Berücksichtigung seiner besonderen Aufgabenstellung gewichtet werden. Ein vollständiges Zurücktreten seiner Haftung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.*)
20 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
B. Die Entwicklung des Bauvertragsrechts bis zum BauVG |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
IV. Leistungsstörungen des Bestellers |
2. Verzögerung anderer Leistungspflichten |
b) Verzögerung von geschuldeten Mitwirkungen |
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten |
I. Beteiligung des Bestellers |
3. Mitverschulden des Bestellers |
II. Gesamtschuldnerausgleich |
1. Gesamtschuld |
2. Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB |
b) Probleme der Quotierung |
G. Besonderheiten des Architekten- und Ingenieurvertrages |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
20 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski) |
A. Überblick |
B. Rechtsnatur der Aufgaben |
I. Rechtsnatur der Aufgaben des Auftraggebers |
1. Mitwirkungshandlung des Bestellers gemäß § 642 BGB: Pflicht oder Obliegenheit |
2. Mitwirkungshandlung des Auftraggebers nach VOB/B: Pflicht oder Obliegenheit |
C. § 3 Abs. 1 VOB/B: Ausführungsunterlagen |
III. Sanierungsunterlagen |
§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski) |
B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken |
I. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B: spezielle Mitwirkungshandlungen |
2. Inhalt der Regelung |
c) Herbeiführung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse |
II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung |
3. Rechtsfolgen |
D. § 4 Abs. 3 VOB/B: Bedenkenhinweis des Auftragnehmers |
IV. Rechtsfolgen |
2. Fehlende oder unzureichende Erfüllung der Prüf- und Hinweisobliegenheit |
b) Mitverschulden des Auftraggebers |
19 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden |
ff) Organisationsverschulden als Sonderfall der Arglist ( Rn. 482)
c) Darlegungs- und Beweislast ( Rn. 80-81)
e) Mangelfreies Entstehenlassen des Bauwerks als Werk (baubegleitende Qualitätssicherung) ( Rn. 179)
aa) Leistungspflicht des Auftraggebers ( Rn. 198-199)
(1) Prüfungspflicht ( Rn. 214-216)
a) Schuldhafte Pflichtverletzung des Auftraggebers ( Rn. 196-197)
(3) Verschulden ( Rn. 218-222)
b) Fehlleistungen anderer Unternehmer ( Rn. 436-440)
8 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden |
b) Rechtsnatur der Pflichten des Auftraggebers/Rechtsfolgen (VOB/B § 4 Rn. 14-16)
d) Mitverschulden des Auftraggebers (VOB/B § 4 Rn. 97-100)
2. Weitergehende Rechtsfolgen/Einklagbarkeit der Mitwirkungshandlungen (VOB/B § 3 Rn. 15-21)
b) Haftung für Erfüllungsgehilfen (VOB/B § 10 Rn. 11-15)
c) Pflichtverletzung - Vertretenmüssen (VOB/B § 6 Rn. 118-128)
18 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
1. Begriff der Obliegenheit (VOB/B § 9 Abs. 1 Rn. 13)
b) Erfüllung einer Verbindlichkeit. (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 20)
2. Das Glasfassadenurteil (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 80-82)
1. § 643 S. 1 BGB - Kündigung bei unterlassener Mitwirkung ( Rn. 3-4)
I. Objektive Zurechnungskriterien (VOB/B § 6 Abs. 2 Rn. 12)
3. Organisationsverschulden (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 48-56)
I. Obliegenheits- und Vertragspflichtverletzungen (VOB/B § 9 Abs. 1 Rn. 4-8)
aa) Abgrenzung: Obliegenheiten. (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 21-25)
26 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
f) Haftungsquoten beim Innenausgleich nach § 426 BGB (BGB § 650q Rn. 301-305)
aa) Planung (BGB § 650q Rn. 258-264)
1. Einarbeitungs- und Koordinierungsaufwand (HOAI § 8 Rn. 73-74)
b) Schadensersatz bei Pflichtverletzungen (BGB § 650q Rn. 505)
b) Haftung für Vorgänger (BGB § 650q Rn. 97-99)
4. Mitwirkung des Bestellers (BGB § 650p Rn. 221-223)
c) Zurechnung von Verschulden (BGB § 650q Rn. 269-271)
d) Weitere Pflichten des Auftraggebers (BGB § 650q Rn. 40-44)
31 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
c) Verjährung bei Organisationsfehlern ( Rn. 217-224)
c) Verjährung bei Organisationsfehlern ( Rn. 217-224)
e) Haftung für Erfüllungsgehilfen ( Rn. 91-94)
e) Haftung für Erfüllungsgehilfen ( Rn. 91-94)
aa) Planer und Sonderfachleute als Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers ( Rn. 95-98)
aa) Planer und Sonderfachleute als Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers ( Rn. 95-98)
dd) Mitverantwortung gegenüber Bauleitern ( Rn. 104-106)
dd) Mitverantwortung gegenüber Bauleitern ( Rn. 104-106)
cc) Bei Organisationsverschulden ( Rn. 907-909)