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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 206/06
BGH, Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Köln, Urteil vom 04.05.2016 - 16 U 129/15
1. Die Haftung des staatlich anerkannten Sachverständigen für Brandschutz, der im Auftrag des Bauherrn im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren die Bescheinigung und den Prüfbericht nach § 68 Abs. 2 BauO-NW i.V.m. § 16 SV-VO-NW erstellt, richtet sich nach Werkvertragsrecht.*)
2. Die Leistung des staatlich anerkannten Sachverständigen für Brandschutz ist mangelhaft, wenn er eine erkennbar nicht genehmigungsfähige Abweichung vom Brandschutz als unbedenklich erklärt. Die Leistung des Sachverständigen ist auch dann mangelhaft, wenn er dem Bauherrn eine Prüfbescheinigung nach § 16 SV-VO NRW ausstellt, bevor die Zustimmung des Bauamts zu Abweichungen vom Brandschutz vorliegt.*)
3. Den Bauherrn, der eine von den Anforderungen an den Brandschutz abweichende Bauausführung – hier ein Badzimmerfenster zur Rampe der überdachten Tiefgarageneinfahrt – freigibt, obwohl die Baugenehmigung und die Zustimmung zur Abweichung vom Brandschutz nicht vorliegen und die Prüfbescheinigung einen Vorbehalt hinsichtlich der ausstehenden Zustimmung des Bauamts enthält, trifft ein erhebliches Mitverschulden. Erfolgt die Freigabe der Ausführung durch den vom Bauherrn beauftragten Architekten, muss er sich dessen Verschulden nach §§ 278, 254 BGB zurechnen lassen.*)
BGH, Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06
1. Die Rechtsprechung des Senats zur Organisationsobliegenheit des arbeitsteilig tätigen Werkunternehmers (zuletzt BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 99/06, BGHZ 174, 32) ist auch dann anwendbar, wenn Ansprüche gegen ein Architektenbüro geltend gemacht werden, das die Bauüberwachung arbeitsteilig organisiert.*)
2. Die Gleichstellung der Verjährung im Falle der Verletzung einer Organisationsobliegenheit mit der Verjährung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels ist nur gerechtfertigt, wenn die Verletzung der Organisationsobliegenheit ein dem arglistigen Verschweigen vergleichbares Gewicht hat.*)
3. Die Schwere eines Baumangels lässt grundsätzlich nicht den Rückschluss auf eine derart schwere Verletzung der Obliegenheit zu, eine arbeitsteilige Bauüberwachung richtig zu organisieren.*)
4. Den Bauherrn trifft jedenfalls die Obliegenheit, dem bauaufsichtsführenden Architekten mangelfreie Pläne zur Verfügung zu stellen.*)
5. Nimmt er den bauaufsichtsführenden Architekten wegen eines übersehenen Planungsmangels in Anspruch, muss er sich das Verschulden des von ihm eingesetzten Planers zurechnen lassen.*)
6. Der Verursachungsbeitrag des bauaufsichtsführenden Architekten an dem Bauwerksschaden muss unter Berücksichtigung seiner besonderen Aufgabenstellung gewichtet werden. Ein vollständiges Zurücktreten seiner Haftung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.*)
20 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
B. Die Entwicklung des Bauvertragsrechts bis zum BauVG |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
IV. Leistungsstörungen des Bestellers |
2. Verzögerung anderer Leistungspflichten |
b) Verzögerung von geschuldeten Mitwirkungen |
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten |
I. Beteiligung des Bestellers |
3. Mitverschulden des Bestellers |
II. Gesamtschuldnerausgleich |
1. Gesamtschuld |
2. Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB |
b) Probleme der Quotierung |
G. Besonderheiten des Architekten- und Ingenieurvertrages |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
20 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski) |
A. Überblick |
B. Rechtsnatur der Aufgaben |
I. Rechtsnatur der Aufgaben des Auftraggebers |
1. Mitwirkungshandlung des Bestellers gemäß § 642 BGB: Pflicht oder Obliegenheit |
2. Mitwirkungshandlung des Auftraggebers nach VOB/B: Pflicht oder Obliegenheit |
C. § 3 Abs. 1 VOB/B: Ausführungsunterlagen |
III. Sanierungsunterlagen |
§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski) |
B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken |
I. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B: spezielle Mitwirkungshandlungen |
2. Inhalt der Regelung |
c) Herbeiführung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse |
II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung |
3. Rechtsfolgen |
D. § 4 Abs. 3 VOB/B: Bedenkenhinweis des Auftragnehmers |
IV. Rechtsfolgen |
2. Fehlende oder unzureichende Erfüllung der Prüf- und Hinweisobliegenheit |
b) Mitverschulden des Auftraggebers |
19 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden |
ff) Organisationsverschulden als Sonderfall der Arglist ( Rn. 482)
c) Darlegungs- und Beweislast ( Rn. 80-81)
e) Mangelfreies Entstehenlassen des Bauwerks als Werk (baubegleitende Qualitätssicherung) ( Rn. 179)
aa) Leistungspflicht des Auftraggebers ( Rn. 198-199)
(1) Prüfungspflicht ( Rn. 214-216)
a) Schuldhafte Pflichtverletzung des Auftraggebers ( Rn. 196-197)
(3) Verschulden ( Rn. 218-222)
b) Fehlleistungen anderer Unternehmer ( Rn. 436-440)
8 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden |
b) Rechtsnatur der Pflichten des Auftraggebers/Rechtsfolgen (VOB/B § 4 Rn. 14-16)
d) Mitverschulden des Auftraggebers (VOB/B § 4 Rn. 97-100)
2. Weitergehende Rechtsfolgen/Einklagbarkeit der Mitwirkungshandlungen (VOB/B § 3 Rn. 15-21)
b) Haftung für Erfüllungsgehilfen (VOB/B § 10 Rn. 11-15)
c) Pflichtverletzung - Vertretenmüssen (VOB/B § 6 Rn. 118-128)
18 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
1. Begriff der Obliegenheit (VOB/B § 9 Abs. 1 Rn. 13)
b) Erfüllung einer Verbindlichkeit. (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 20)
2. Das Glasfassadenurteil (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 80-82)
1. § 643 S. 1 BGB - Kündigung bei unterlassener Mitwirkung ( Rn. 3-4)
I. Objektive Zurechnungskriterien (VOB/B § 6 Abs. 2 Rn. 12)
3. Organisationsverschulden (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 48-56)
I. Obliegenheits- und Vertragspflichtverletzungen (VOB/B § 9 Abs. 1 Rn. 4-8)
aa) Abgrenzung: Obliegenheiten. (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 21-25)
26 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
f) Haftungsquoten beim Innenausgleich nach § 426 BGB (BGB § 650q Rn. 301-305)
aa) Planung (BGB § 650q Rn. 258-264)
1. Einarbeitungs- und Koordinierungsaufwand (HOAI § 8 Rn. 73-74)
b) Schadensersatz bei Pflichtverletzungen (BGB § 650q Rn. 505)
b) Haftung für Vorgänger (BGB § 650q Rn. 97-99)
4. Mitwirkung des Bestellers (BGB § 650p Rn. 221-223)
c) Zurechnung von Verschulden (BGB § 650q Rn. 269-271)
d) Weitere Pflichten des Auftraggebers (BGB § 650q Rn. 40-44)
31 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
c) Verjährung bei Organisationsfehlern ( Rn. 217-224)
c) Verjährung bei Organisationsfehlern ( Rn. 217-224)
e) Haftung für Erfüllungsgehilfen ( Rn. 91-94)
e) Haftung für Erfüllungsgehilfen ( Rn. 91-94)
aa) Planer und Sonderfachleute als Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers ( Rn. 95-98)
aa) Planer und Sonderfachleute als Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers ( Rn. 95-98)
dd) Mitverantwortung gegenüber Bauleitern ( Rn. 104-106)
dd) Mitverantwortung gegenüber Bauleitern ( Rn. 104-106)
cc) Bei Organisationsverschulden ( Rn. 907-909)