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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 25/06
BGH, Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 25/06
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06
1. Steht der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B neu zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein.*)
2. Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen um mehr als das Achthundertfache überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.*)
3. Diese Vermutung wird nicht dadurch entkräftet, dass der Auftragnehmer in anderen Positionen unüblich niedrige Einheitspreise eingesetzt hat. Ein derartig spekulatives Verhalten des Auftragnehmers ist nicht schützenswert.*)
4. An die Stelle der nichtigen Vereinbarung über die Bildung eines neuen Preises auf der Grundlage des überhöhten Einheitspreises tritt die Vereinbarung, die Mehrmengen nach dem üblichen Preis zu vergüten.*)
BGH, Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 25/06
Eine schriftliche Honorarvereinbarung, die die Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) überschreitet, ist nicht insgesamt nichtig. Sie ist insoweit aufrechtzuerhalten, als die nach der HOAI zulässige Höchstvergütung nicht überschritten wird (in Anschluss an BGH, Urteil vom 9. November 1989 - VII ZR 252/88, BauR 1990, 239 = ZfBR 1990, 72).*)
Volltext1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 650q BGB Anwendbare Vorschriften (Zahn) |
B. § 650q Abs. 1 Anwendbare Vorschriften |
I. Vorschriften aus Kapitel 1 Untertitel 1- Werkvertrag |
2. § 632 BGB - Vergütung |
12 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
2. Verstoß gegen materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen (HOAI § 7 HOAI 2013 Rn. 100-104)
I. Unmittelbarer Anwendungsbereich (HOAI § 7 HOAI 2013 Rn. 181)
VII. Verbindliches Preisrahmenrecht für bis zum 31.12.2020 geschlossene Verträge ( Rn. 37-39)
2. Feststellung einer Mindestsatzunterschreitung (HOAI § 7 HOAI 2013 Rn. 83-88)
I. Überblick - HOAI-Urteile des EuGH v. 4.7.2019 und v. 18.1.2022 (HOAI § 7 HOAI 2013 Rn. 1-5a)
F. Klagen auf Mindestsatz wegen Formverstoßes (§ 7 Abs. 5 HOAI 2013) ( Rn. 46-48)
B. Honorarzonen der Teile 2 bis 4 und Anlage 1 (Abs. 1) (HOAI § 5 Rn. 1b-12)