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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 159/89
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1990, 203 | BGH - Vertrieb von Lärmschutzfenstern durch Hausbesuche |
5 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 30.03.2000 - VII ZR 167/99
1. Der Kunde ist nicht zur Abgabe einer Willenserklärung durch mündliche Verhandlungen im Bereich einer Privatwohnung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HTürGG bestimmt, wenn er die Privatwohnung des Vertragspartners zu Vertragsverhandlungen aufsucht und dort der Vertrag geschlossen wird.*)
2. Die Klausel eines Vertreibers von Fertighäusern
"Die vom Auftraggeber nach einer Kündigung zu entrichtende Vergütung nach § 649 BGB beträgt, sofern er oder der Auftragnehmer nicht im Einzelfall andere Nachweise erbringen, bis zur Übergabe der Pläne für den Bauantrag 7,5 % des vereinbarten Gesamtpreises ..."
ist dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer nur in einem durch die Besonderheiten der Vertragsgestaltung oder Vertragsdurchführung bedingten Ausnahmefall eine über die Pauschale hinausgehende Vergütung beanspruchen kann und er den entsprechenden Nachweis zu erbringen hat.*)
BGH, Urteil vom 20.03.2000 - VII ZR 167/99
HTür GG § 1 Abs. 1 Nr. 1Der Kunde ist nicht zur Abgabe einer Willenserklärung durch mündliche Verhandlungen im Bereich einer Privatwohnung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HTürGG bestimmt, wenn er die Privatwohnung des Vertragspartners zu Vertragsverhandlungen aufsucht und dort der Vertrag geschlossen wird. BGB § 649 Satz 2; AGBG § 9 Bf Abs. 1Die Klausel eines Vertreibers von Fertighäusern"Die vom Auftraggeber nach einer Kündigung zu entrichtende Vergütung nach § 649 BGB beträgt, sofern er oder der Auftragnehmer nicht im Einzelfall andere Nachweise erbringen, bis zur Übergabe der Pläne für den Bauantrag 7,5 % des vereinbarten Gesamtpreises ..."ist dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer nur in einem durch die Besonderheiten der Vertragsgestaltung oder Vertragsdurchführung bedingten Ausnahmefall eine über die Pauschale hinausgehende Vergütung beanspruchen kann und er den entsprechenden Nachweis zu erbringen hat.BGH, Urteil vom 30. März 2000 - VII ZR 167/99 - OLG Brandenburg LG Potsdam*)
VolltextBGH, Urteil vom 19.11.1998 - VII ZR 424/97
Anwendung des HWiG bei Besuch eines Gewerbetreibenden aus anderem Anlaß als zu Vertragsverhandlungen
a) § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG ist anwendbar, wenn der Kunde durch mündliche Verhandlungen im Bereich einer Privatwohnung zum Abschluß eines Vertrages bestimmt worden ist; auf den Anlaß des Besuches des Gewerbetreibenden kommt es grundsätzlich nicht an, sofern er nicht zu Vertragsverhandlungen bestellt worden ist.
b) Der Kunde kann auch dann zu einer auf den Abschluß eines Vertrages gerichteten Erklärung bestimmt worden sein, wenn er den Besuch eines Gewerbetreibenden zum Anlaß genommen hat, Änderungswünsche zu einem bestehenden Vertrag zu äußern und anschließend ein neuer Vertrag geschlossen wurde.
VolltextBGH, Urteil vom 29.09.1994 - VII ZR 241/93
Wann schließt eine vorhergehende Bestellung des Anbieters in die Privatwohnung des Kunden zur Abgabe eines Angebotes das Widerrufsrecht nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG aus, insbesondere im Falle bereits vorher eingeleiteter Verhandlungen im Anschluß an BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 345/88 = BGHZ 109, 127 und Senat, Urteil vom 1. März 1990 - VII ZR 159/89 = BGHZ 110, 308?
VolltextBGH, Urteil vom 01.03.1990 - VII ZR 159/89
Begriff und Kriterien der - ein Widerrufsrecht des Haustür-Kunden ausschließenden - vorhergehenden Bestellung.
Bestellung nicht ohne weiteres durch Aufforderung zur Unterbreitung eines Angebots im Falle des Besuchs eines Bauhandwerkers.
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