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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 194/13
BGH, Urteil vom 20.04.2017 - VII ZR 194/13
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
5 Volltexturteile gefunden |
OLG Köln, Beschluss vom 22.12.2021 - 16 U 182/20
1. Bei schwer wiegenden, unvorhersehbaren und nicht vom Architekten zu vertretenden Bauzeitverzögerungen besteht ein Anspruch auf Anpassung des Architektenhonorars nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (hier verneint).
2. Die konkrete bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Verzögerungen unter Gegenüberstellung der Ist- und Soll-Abläufe ist auch Voraussetzung für die schlüssige Darlegung eines Honoraranpassungsanspruchs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
VolltextOLG Celle, Urteil vom 06.10.2021 - 14 U 39/21
1. Eine schriftliche Vereinbarung, nach der zwischen den Parteien ein Umbauzuschlag von 0% vereinbart worden ist, steht den Fiktionen von § 35 Abs. 1 Satz 2 HOAI 2009 und § 6 Abs. 2 Satz 4 HOAI 2013 nicht entgegen, so dass der Auftragnehmer auch nachträglich keinen weiteren Umbauzuschlag fordern kann.*)
2. Mehrkosten aufgrund von Bauzeitverlängerungen sind konkret darzulegen. Schätzungen auf der Basis von Durchschnittswerten sind nicht ausreichend.*)
3. Ein wichtiger zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt vor, wenn das Erbringen von vertraglich geschuldeten Leistungen von einer weiteren Vertragsergänzung abhängig gemacht wird.*)
BGH, Urteil vom 20.04.2017 - VII ZR 194/13
Es ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen keine dem Auftraggeber obliegende erforderliche Mitwirkungshandlung im Sinne des § 642 BGB, während der Dauer des Herstellungsprozesses außergewöhnlich ungünstige Witterungseinflüsse auf das Baugrundstück in Form von Frost, Eis und Schnee, mit denen nicht gerechnet werden musste, abzuwehren.*)
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2013 - 11 U 36/12
1. § 642 BGB regelt einen verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch. Er knüpft an die Obliegenheit des Bestellers an, bei der Herstellung des Werks mitzuwirken. Unterlässt der Besteller diese Mitwirkungshandlung und gerät er in Gläubigerverzug, kann dem Unternehmer über den Ersatz der Mehraufwendungen hinaus ein Anspruch auf angemessene Entschädigung zustehen.
2. Eine Mitwirkungsobliegenheit des Bestellers kommt auch bei ungünstigen Witterungseinflüssen in Betracht, etwa dann, wenn die Baugrube voll Regenwasser steht. Dann muss sie unter Umständen - und zwar in der Regel vom Besteller - ausgepumpt werden.
3. Es besteht keine Obliegenheit des Bestellers, dem Unternehmer ein für die Bauausführung auskömmliches Wetter zur Verfügung zu stellen. Der Besteller kommt deshalb nicht in Annahmeverzug, wenn der Unternehmer aufgrund unvorhergesehener Witterungsverhältnisse vorübergehend nicht leistungsfähig ist.
VolltextLG Cottbus, Urteil vom 08.12.2011 - 6 O 68/11
1. Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers i.S. von § 642 BGB sind Handlungen oder das Unterlassen von Handlungen, von denen der Beginn oder die Durchführung der Werkleistung abhängig ist. Dazu zählt die Zurverfügungstellung des Baugrundstückes in einem zur Aufnahme der Bauleistung geeignetem und bereitem Zustand.
2. Das Wetter kann der Auftraggeber nicht beeinflussen. Die Bereitstellung eines bestimmten Wetters ist deshalb keine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers.
Volltext1 Blog-Eintrag gefunden |
Von Thomas Ryll
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9 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
C. Abschluss des Werkvertrages |
II. Antrag auf Abschluss des Bauvertrags = Angebot |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
6. Preisveränderungen |
b) Vergütungsänderungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage |
§ 642 BGB Mitwirkung des Bestellers (Retzlaff) |
B. Anspruchsvoraussetzung: Annahmeverzug |
II. Mitwirkungshandlung |
12 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski) |
B. Rechtsnatur der Aufgaben |
§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski) |
B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken |
I. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B: spezielle Mitwirkungshandlungen |
2. Inhalt der Regelung |
a) Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle |
§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu) |
C. § 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B |
I. Definition und Tatbestand der Behinderung |
3. Vertragsbezogene Tatsache und ihre hindernde Wirkung |
F. § 6 Abs. 2 VOB/B |
I. Überblick |
G. Verlängerungsrelevante Umstände |
III. Höhere Gewalt und andere unabwendbare Ereignisse |
IV. Witterungseinflüsse nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B |
6. Kritik |
H. § 6 Abs. 3 VOB/B |
II. § 6 Abs. 3 Satz 1 VOB/B |
K. § 6 Abs. 6 VOB/B |
III. Abgrenzungs- und Konkurrenzverhältnisse |
L. § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B |
I. Tatbestandsvoraussetzungen |
2. Vertreten |
14 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
VI. Vereinbarung der Parteien über die Anzahl von Schlechtwettertagen (VOB/B § 6 Abs. 2 Rn. 62)
k) Ungünstige Witterungsverhältnisse. (VOB/B § 6 Abs. 2 Rn. 34)
1. Grundsätze (VOB/B § 6 Abs. 2 Rn. 13-16)
c) Sonstige Gläubigerobliegenheiten. (VOB/B § 9 Abs. 1 Rn. 20-21)
ccc) Stellungnahme des Verfassers: (VOB/B § 1 Abs. 3 Rn. 63-68)
b) Anordnungen zu den Bauumständen. (VOB/B § 2 Abs. 5 Rn. 18)
cc) Koordination und Leitung der Baustelle. (VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 40-42)
III. Auswirkungen auf die vereinbarten Ausführungsfristen (VOB/B § 1 Abs. 3 Rn. 145-149)
2. Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers (VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 129-130)
6 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden |
10 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
II. Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung ( Rn. 42-54)
II. Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung ( Rn. 42-54)
c) Verlängerung der Ausführungsfrist ( Rn. 67-70)
c) Verlängerung der Ausführungsfrist ( Rn. 67-70)
b) Anordnung geänderter Leistungen ( Rn. 165-178a)
b) Anordnung geänderter Leistungen ( Rn. 165-178a)
dd) Vorstellungen als Fundament des Vertrages - Risikozuweisung ( Rn. 421-430)
dd) Vorstellungen als Fundament des Vertrages - Risikozuweisung ( Rn. 421-430)
cc) Fehlerhafte Vorstellung von Bauumständen als Geschäftsgrundlage ( Rn. 410-420)
cc) Fehlerhafte Vorstellung von Bauumständen als Geschäftsgrundlage ( Rn. 410-420)