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BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 200/04
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 35 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2005, 491 | BGH - Bauträgervertrag: Freier Änderungsvorbehalt ist unwirksam! |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Celle, Urteil vom 03.07.2008 - 13 U 68/08
Die Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkunternehmers
a) „Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen“
sowie
b) „Kündigt der Bauherr den Vertrag, ohne dass das Unternehmen dies zu vertreten hat, stehen dem Unternehmen die in § 649 BGB geregelten Ansprüche zu. Statt der sich aus § 649 BGB ergebenden Ansprüche kann das Unternehmen als Ersatz für seine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 % des Gesamtpreises gem. § 1 Abs. 2 geltend machen. Dieser pauschalierte Anspruch steht dem Unternehmer nicht zu, wenn der Bauherr nachweist, dass der nach § 649 BGB dem Unternehmer zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist“
sind nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB (Klausel a) bzw. § 309 Nr. 5 b BGB (Klausel b) entsprechend unwirksam.*)
BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 200/04
Die Klausel in einem Bauträgervertrag:
"Grundlage der Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten."
ist unwirksam.*)
Volltext2 Materialien gefunden |
Gutachten/Empfehlungen
Verbraucherfeindliche Klauseln in BauverträgenVerbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen (Auswahl) - Bauherren-Schutzbund e.V.
(vom 22.02.2007)
Text
Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen (Auswahl) - Bauherren-Schutzbund e.V.
(vom 01.02.2006)
Text
6 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
G. Im Nachgang: Grundsätze der Vertragsauslegung |
III. Maßstab für Konkretisierungen |
§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit) |
B. Sachmangel |
II. Vereinbarte Beschaffenheit |
3. Die Beschaffenheitsvereinbarung zur Funktion des Werkes |
c) Rechtliche Systematik |
bb) Die konflikthaltige Beschaffenheitsvereinbarung: Ausführung versus Funktion |
§ 635 BGB Nacherfüllung (Krause-Allenstein) |
A. Nacherfüllungsanspruch |
III. Wahlrecht des Unternehmers |
§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen) |
H. Wirksamkeit der vertraglichen Leistungsbestimmungsrechte |
§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn) |
C. § 650p Abs. 1 |
IV. Planungs- und Überwachungsziele /Leistungen |
3. Beschaffenheiten des Planungsobjekts als Planungs- und Überwachungsziel |
b) Abänderung der Beschaffenheitsvereinbarung |
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel) |
D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |
12 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
e) Qualitäten und Leistungsbestimmungsrechte ( Rn. 120-122)
e) Qualitäten und Leistungsbestimmungsrechte ( Rn. 120-122)
a) Bei Übertragung der Leistungsphase 9 ( Rn. 618-620)
3. Unmöglichkeit der Nacherfüllung ( Rn. 420-423)
3. Unmöglichkeit der Nacherfüllung ( Rn. 420-423)
4. Ausnahme von der Inhaltskontrolle ( Rn. 206-207)
II. Anspruchsgrundlagen ( Rn. 235-249)
II. Anspruchsgrundlagen ( Rn. 235-249)