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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 216/08
 Bauvertrag
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 23.03.2011 - VII ZR 216/08
Es gibt für Ihre Suchanfrage 54 Treffer in Alle Sachgebiete.
| Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

| 2 Beiträge gefunden | 
| IBR 2011, 1067 | OLG Schleswig/BGH - Wegfall der Geschäftsgrundlage wenn Sittenwidrigkeit nicht feststellbar! | 
| IBR 2011, 315 | BGH - Extrem überhöhter Einheitspreis und extreme Mengenmehrung: Wegfall der Geschäftsgrundlage! | 
| 3 Volltexturteile gefunden | 
 Bauvertrag
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 26.01.2012 - VII ZR 19/11
In ergänzender Auslegung eines VOB/B-Einheitspreisvertrages kann der Auftragnehmer eine Vergütung für ersatzlos entfallene Leistungspositionen (Nullpositionen) nach Maßgabe des § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B verlangen, wenn ein Fall der vom Regelungsgehalt dieser Vertragsklausel erfassten Äquivalenzstörung vorliegt.*)
 Volltext
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 Bauvertrag
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 23.03.2011 - VII ZR 216/08
1. Ein Rückgriff auf die gesetzlichen Regelungen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage kommt grundsätzlich nicht in Betracht, soweit eine vertragliche Regelung wie § 2 Nr. 3 VOB/B (jetzt: § 2 Abs. 3 VOB/B) vorliegt.*)
2. Die Anwendung der gesetzlichen Regelungen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage ist jedoch möglich, wenn die Parteien einer Einheitspreisvereinbarung ausnahmsweise eine bestimmte Menge zugrundegelegt haben und diese Menge überschritten wird.*)
 Bauvertrag
Bauvertrag
OLG Schleswig, Urteil vom 10.10.2008 - 17 U 6/08
1. Auch wenn der angebotene Einheitspreis für eine einzelne Position um ein Vielfaches (hier: 40-fach) höher liegt als die tatsächlichen Subunternehmerkosten, führt dies allein noch nicht zur Sittenwidrigkeit. Denn bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Angebots ist stets dessen Gesamtgefüge in den Blick zu nehmen. Ist insoweit ein auffälliges Missverhältnis nicht erkennbar - etwa weil das Angebot günstiger ist als diejenigen der Mitbieter - kann von einer Sittenwidrigkeit nicht ausgegangen werden.
2. Jedoch ist die Anwendung der gesetzlichen Regelungen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage möglich, wenn die Parteien einer Einheitspreisvereinbarung ausnahmsweise eine bestimmte Menge zugrundegelegt haben und diese Menge überschritten wird. Das gilt nicht nur im Hinblick auf den gesamten Auftrag, sondern auch im auf eine Einzelposition.
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| 4 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden | 
|   | § 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) | 
|   | C. Abschluss des Werkvertrages | 
|   | II. Antrag auf Abschluss des Bauvertrags = Angebot | 
|   | D. Wirksamkeit des Werkvertrages | 
|   | III. Sittenwidrige Preisvereinbarung - Änderung der Geschäftsgrundlage - rechtsmissbräuchliche Durchsetzung überhöhter Ansprüche | 
|   | 1. Überhöhter Werklohn | 
|   | b) Grenzen der Preisfortschreibung bei Mengenmehrungen | 
|   | F. Vertragspflichten des Bestellers | 
|   | I. Vergütungspflicht | 
|   | 6. Preisveränderungen | 
|   | b) Vergütungsänderungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage | 
|   | bb) Mengenänderungen | 
|   | L. Besonderheiten der VOB/B | 
| 4 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B | 
|   | § 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz) | 
|   | D. § 1 Abs. 3 VOB/B: Anordnung einer Änderung des Bauentwurfs | 
|   | II. Begriff des Bauentwurfs | 
|   | § 2 VOB/B Vergütung (Bolz) | 
|   | B. § 2 Abs. 1 VOB/B: Leistung und Vergütung | 
|   | V. Abgeltung durch die vereinbarten Preise | 
|   | D. § 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen beim Einheitspreisvertrag | 
|   | III. Mengenmehrung, § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B | 
|   | 3. Vereinbarung eines neuen Preises | 
|   | b) Preisermittlung bei fehlender Einigung | 
|   | aa) Vorkalkulatorische Preisfortschreibung | 
|   | (2) Ausnahmen | 
| 15 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden | 
I. Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB (VOB/B § 2 Abs. 5 Rn. 115-119)
4. Die Grenzen der Bindung an die Preisermittlungsgrundlagen (VOB/B § 2 Abs. 3 VOB/B Rn. 55-56)
c) Wegfall der Geschäftsgrundlage. (VOB/B § 2 Abs. 3 VOB/B Rn. 59-62)
bb) Alternativ- oder Wahlpositionen. (VOB/B § 1 Abs. 1 Rn. 38-41)
2. Keine einseitige Risikozuweisung (VOB/B § 2 Abs. 7 Rn. 54-57)
b) Sittenwidrige Höhe des Werklohns (Wucher). ( Rn. 102-110)
I. Traditionelles Verständnis (VOB/B § 2 Abs. 3 VOB/B Rn. 1-2)
cc) Berücksichtigung der Risikoübernahme und -verwirklichung. (VOB/B § 1 Abs. 3 Rn. 93-102)
C. Rechtsfolge: Besonderer = Zusätzlicher Vergütungsanspruch (VOB/B § 2 Abs. 6 Rn. 69-75)





 
    