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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 259/16
BGH, Urteil vom 20.07.2017 - VII ZR 259/16
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 48 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Celle, Urteil vom 18.01.2018 - 11 U 121/17
1. Ein Bieter kann wegen eines Vergaberechtsverstoßes keinen Schadensersatz vor den Zivilgerichten geltend machen, wenn er zuvor keinen vergaberechtlichen Primärrechtsschutz in Anspruch genommen hat.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrags stellt.
3. Vertragsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen bereits dann vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist. Die Absicht der dreimaligen Verwendung ist auch dann belegt, wenn der Verwender die Klausel dreimal mit demselben Vertragspartner vereinbart.
BGH, Urteil vom 20.07.2017 - VII ZR 259/16
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Einheitspreis-Bauvertrags enthaltene Klausel "Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich." benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.*)
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2016 - 22 U 79/16
1. Die Klausel "Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich" ist dahin ergänzend auszulegen, dass die Preisanpassungsmöglichkeit des § 2 Abs. 3 VOB/B ausgeschlossen wird.
2. Diese Klausel hält der Inhaltskontrolle gem. §§ 307 ff. BGB stand, da sie nicht dahingehend auszulegen ist, dass mit ihr weitergehende Ansprüche auf Preisanpassung gem. § 313 BGB bzw. Schadensersatz gem. §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB ausgeschlossen sind.
Volltext22 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski) |
B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken |
II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung |
2. Inhalt der Regelung |
b) der Überwachung dienende Rechte |
§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu) |
B. § 6 Abs. 1 VOB/B |
G. Verlängerungsrelevante Umstände |
IV. Witterungseinflüsse nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B |
6. Kritik |
I. § 6 Abs. 4 VOB/B |
III. Strukturschwächen |
J. § 6 Abs. 5 VOB/B |
K. § 6 Abs. 6 VOB/B |
III. Abgrenzungs- und Konkurrenzverhältnisse |
L. § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B |
N. § 6 Abs. 7 VOB/B |
§ 9 VOB/B Kündigung durch den Auftragnehmer (Jahn) |
F. Wirksamkeit im Rahmen der AGB-Inhaltskontrolle |
I. Verwendung durch den Auftraggeber |
2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
D. Die Bedeutung der VOB/B im Bauvertrag |
II. Anwendung des AGB-Rechts |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
L. Besonderheiten der VOB/B |
7 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
1. Auslegung der AGB ( Rn. 196-197)
f) Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Rn. 123)
f) Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Rn. 123)
dd) Vorstellungen als Fundament des Vertrages - Risikozuweisung ( Rn. 421-430)
dd) Vorstellungen als Fundament des Vertrages - Risikozuweisung ( Rn. 421-430)
3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |