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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 278/19
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2021, 292 | OLG Rostock/BGH - Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein! |
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Rostock, Beschluss vom 16.09.2019 - 4 U 32/19
1. Eine Dachabdeckung aus Metallplatten einschließlich der Anschlüsse an andere Bauteile muss wasserdicht und nicht nur "regensicher" sein. Anderenfalls ist sie mangelhaft.
2. Eine Abtretungsvereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber eines Gebäudes, wonach an den Erwerber "alle Gewährleistungsansprüche" abgetreten werden, ist hinreichend bestimmt.
3. Das Angebot des Verkäufers auf Abtretung "aller Gewährleistungsansprüche" muss vom Käufer nicht ausdrücklich angenommen werden.
VolltextOLG Rostock, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 U 32/19
1. Eine Dachabdeckung aus Metallplatten einschließlich der Anschlüsse an andere Bauteile muss wasserdicht und nicht nur "regensicher" sein. Anderenfalls ist sie mangelhaft.
2. Eine Abtretungsvereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber eines Gebäudes, wonach an den Erwerber "alle Gewährleistungsansprüche" abgetreten werden, ist hinreichend bestimmt.
3. Das Angebot des Verkäufers auf Abtretung "aller Gewährleistungsansprüche" muss vom Käufer nicht ausdrücklich angenommen werden.
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