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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 298/88
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - V ZB 2/06
1. Das Ablösungsrecht nach § 268 BGB steht dem Gläubiger eines Grundpfandrechts an dem Grundstück des Schuldners auch dann zu, wenn das Grundpfandrecht erst nach der Anordnung der Zwangsversteigerung entstanden ist.*)
2. Die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund einer Bewilligung desjenigen, der den betreibenden Gläubiger befriedigt hat (§ 268 BGB), setzt den Nachweis der Ablösung gegenüber dem Vollstreckungsgericht voraus; er kann durch die Vorlage von per Telefax übermittelten Urkunden geführt werden, eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Ablösenden ist nicht erforderlich.*)
3. Ein Verstoß des Vollstreckungsgerichts gegen die ihm im Zwangsversteigerungsverfahren obliegende Pflicht zur umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Klärung aller für die Zuschlagsentscheidung erheblichen Gesichtspunkte führt zur Versagung des Zuschlags.*)
VolltextBGH, Urteil vom 08.03.2006 - IV ZR 145/05
Die Beweisregel des § 416 ZPO erstreckt sich auch auf die Begebung einer schriftlichen Willenserklärung. Dem Aussteller steht jedoch der Gegenbeweis offen, dass ihm die nur als Entwurf gedachte Urkunde abhanden gekommen ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Dezember 2002 - IV ZR 39/02 - VersR 2003, 229).*)
VolltextBGH, Urteil vom 28.09.1989 - VII ZR 298/88
»Der Anspruch eines mit der Erschließung eines Baugeländes betrauten Baubetreuers gegen die Grundstückserwerber auf Erstattung von Erschließungskosten ist gemäß § 198 Satz 1 BGB erst "entstanden", wenn die Kosten der Erschließung abschließend abgerechnet und auf die Grundstückserwerber umgelegt werden können Fortführung von BGHZ l02, 167.«
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