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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 298/88
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - V ZB 2/06
1. Das Ablösungsrecht nach § 268 BGB steht dem Gläubiger eines Grundpfandrechts an dem Grundstück des Schuldners auch dann zu, wenn das Grundpfandrecht erst nach der Anordnung der Zwangsversteigerung entstanden ist.*)
2. Die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund einer Bewilligung desjenigen, der den betreibenden Gläubiger befriedigt hat (§ 268 BGB), setzt den Nachweis der Ablösung gegenüber dem Vollstreckungsgericht voraus; er kann durch die Vorlage von per Telefax übermittelten Urkunden geführt werden, eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Ablösenden ist nicht erforderlich.*)
3. Ein Verstoß des Vollstreckungsgerichts gegen die ihm im Zwangsversteigerungsverfahren obliegende Pflicht zur umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Klärung aller für die Zuschlagsentscheidung erheblichen Gesichtspunkte führt zur Versagung des Zuschlags.*)
VolltextBGH, Urteil vom 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90
Verjährung einer Heizkostennachforderung
Für den Beginn der Verjährung einer Heizkostennachforderung des Vermieters gegen seinen Wohnungsmieter ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem dem Mieter die Abrechnung über die Heizkosten zugeht.
VolltextBGH, Urteil vom 28.09.1989 - VII ZR 298/88
»Der Anspruch eines mit der Erschließung eines Baugeländes betrauten Baubetreuers gegen die Grundstückserwerber auf Erstattung von Erschließungskosten ist gemäß § 198 Satz 1 BGB erst "entstanden", wenn die Kosten der Erschließung abschließend abgerechnet und auf die Grundstückserwerber umgelegt werden können Fortführung von BGHZ l02, 167.«
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