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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 19/13
BGH, Urteil vom 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 8 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2014, 1332 | BGH - Kein Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines Schadenseintritts! |
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2014 - 22 U 175/13
Die ursprünglich zulässige Feststellungsklage wird nicht dadurch unzulässig, dass im Verfahren ein Teilurteil hinsichtlich der Zukunftsschäden ergeht und die eingetretenen Schäden bezifferbar sind.*)
VolltextBGH, Urteil vom 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
Zur Zulässigkeit einer auf Ersatz künftigen Schadens gerichteten Feststellungsklage, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts zwar minimal über dem allgemeinen Lebensrisiko liegt, jedoch aufgrund der Umstände des Einzelfalls als "sehr, sehr gering" anzusehen ist.*)
VolltextLG Berlin, Urteil vom 21.12.2012 - 65 S 200/12
Werden Vinylasbestplatten im Flurbereich einer Mietwohnung ohne besondere Staubschutzvorkehrungen entfernt, indem weder eine Absicherung gegen Staub (Befeuchtung und Sicherung von Nachbarbereichen) noch ein Aufsaugen der Reste und ein Binden ggf. vorhandener Reste durch Aufbringen einer Haftdispersion vorgenommen wurde, muss der Vermieter als Auftraggeber der Renovierung für die dem Mieter daraus erwachsenden Gesundheitsschäden einstehen und diesbezügliche Schäden ersetzen.
Volltext1 Nachricht gefunden |
(03.04.2014) Der Bundesgerichtshof hat sich gestern in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob das für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse auch dann vorliegt, wenn eine vertragliche Pflichtverletzung bisher noch nicht zu einer Rechtsgutsverletzung geführt hat ...
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