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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZB 57/07
BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.10.2021 - 6 W 107/20
1. Selbstständiges Beweisverfahren und Hauptprozess sind verschiedene Angelegenheiten, so dass im Grundsatz die Gebühren in beiden Verfahren gesondert anfallen. Wenn derselbe Rechtsanwalt, der das selbstständige Beweisverfahren betrieben hat, auch die spätere Hauptsache betreibt, ist die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr in der Hauptsache desselben Rechtszugs anzurechnen, soweit der Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens auch Gegenstand des Rechtsstreits ist oder wird.
2. Das gilt grundsätzlich nicht bei verschiedenen Rechtsanwälten in beiden Verfahren, so dass die Gebühr dann zweimal anfällt. Die Erstattungsfähigkeit der im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Gebühren hängt dann aber davon ab, dass die Voraussetzungen eines notwendigen Anwaltswechsels vorliegen.
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 08.06.2018 - 6 W 49/18
Im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs kann der Kläger die volle Erstattung der Verfahrensgebühr auch dann verlangen, wenn er wegen eines eingeklagten materiell-rechtlichen Anspruchs auf Erstattung einer vorprozessualen Geschäftsgebühr zunächst nur Erstattung einer eine 0,65-Verfahrensgebühr verlangt, auf den materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch jedoch sodann verzichtet hat; dies gilt unabhängig davon, ob der materiell-rechtliche Erstattungsanspruch tatsächlich bestand oder nicht.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 26.10.2017 - V ZB 188/16
§ 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch bei einem Anwaltswechsel zwischen selbständigem Beweisverfahren und nachfolgendem Hauptsacheverfahren.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 328/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 22.06.2011 - I ZB 86/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZB 244/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 28.04.2011 - I ZB 61/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZB 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 07.02.2011 - I ZB 95/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 07.02.2011 - I ZB 96/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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