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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 205/13
BGH, Urteil vom 05.03.2014 - VIII ZR 205/13
Volltext37 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2014, 231 | BGH - Schlüsselverlust: Ersatz für Schließanlage nur bei deren Austausch! |
IMR 2013, 363 | LG Heidelberg - Schlüsselverlust: Ersatz für Schließanlage auch ohne deren Austausch! |
1 Aufsatz gefunden |
IMR 2018, 313
19 Volltexturteile gefunden |
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.04.2023 - 10 U 100/22
1. Die Schutz- und Obhutspflichten des Wohnungseigentümers erstrecken sich auch auf Schließanlagen, die im Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer stehen.
2. Ein Wohnungseigentümer haftet den übrigen Miteigentümern auch für das Verschulden seiner Mieter und Untermieter.
3. Das Steckenlassen eines Schlüssels von außen wird der Verwahrungspflicht nicht mehr gerecht, weil so Fremden der Zugriff auf den Schlüssel ermöglicht wird.
4. Dass eine Körperschaft eine gewisse Zeit braucht, um auf einen Schlüsselverlust zu reagieren und die finanziellen Rahmenbedingungen für den Austausch auszuloten, ist im Grundsatz nachvollziehbar und widerlegt nicht die Missbrauchsgefahr. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungsfindung innerhalb einer WEG.
5. Anders, als beim Verlust eines Schlüssels, bei dem sich aus dem Verlust selbst noch kein Indiz dafür ergibt, dass der Schlüssel gefunden und der Finder ihn missbrauchen wird, indiziert der gezielte Diebstahl eines Schlüssels, dass der Schlüssel in unbefugten Händen ist und dass die Person, die schon zur rechtswidrigen Entwendung bereit war, auch zu einem anschließenden Missbrauch des Schlüssels bereit ist.
6. Werden nur Teile einer Schließanlage ausgetauscht, verlängert sich deswegen die Lebenszeit der gesamten Anlage durch den teilweisen Austausch nicht.
7. Im Grundsatz kann jedenfalls bei einer älteren Anlage die Abnutzung einer Schließanlage auf der einen Seite mit etwa 4% bis 5% pro Jahr unter Einschluss der Abnutzung der Sachsubstanz bemessen werden, auf der anderen Seite aber, solange die Anlage noch funktionsfähig ist und ihr eine Sicherungsfunktion zukommt, erreicht die Abnutzung auch nicht 100%.
VolltextBGH, Urteil vom 19.04.2023 - VIII ZR 280/21
Zur Frage der "fiktiven" Schadensbemessung im Mietrecht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 26.04.2022 - VIII ZR 364/20, Rz. 8 ff., IMRRS 2022, 1692 = NJW-RR 2022, 1307; vom 10.05.2022 - VIII ZR 277/20, Rz. 14 ff., IMRRS 2022, 1693 = NJW-RR 2022, 1460; IMR 2021, 239).*)
BGH, Urteil vom 28.03.2023 - VI ZR 19/22
Zu den Verkehrssicherungspflichten, insbesondere Prüfpflichten einer Kraftfahrzeugvertragshändlerin bei der Bestellung und Weitergabe von Ersatzschlüsseln für Kraftfahrzeuge. (Rn. 17 - 20)*)
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 06.12.2022 - 3 U 132/21
Die Schönheitsreparatur-Klausel
"Der Mieter ist nicht befugt, ohne Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen"
ist auch im Gewerberaummietverhältnis unwirksam.
BGH, Urteil vom 08.07.2022 - V ZR 207/21
Die Eigentümergemeinschaft, die unter Geltung des Wohnungseigentumsgesetzes in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum beschließt, die notwendig Substanzeingriffe auch am Sondereigentum erfordern, ist befugt, zugleich diejenigen Maßnahmen zu beschließen, die zur Wiederherstellung des Sondereigentums erforderlich sind.*)
VolltextLG Berlin, Beschluss vom 21.06.2021 - 64 S 219/20
Sieht der Vermieter davon ab, gegen seinen Willen zurückgelassene Einbauten des scheidenden Wohnungsmieters (hier u. a.: Badewannenglasaufsatz, Einbauschrank, Laminatboden) auszubauen und vermietet die Wohnung mitsamt der Einbauten an einen Nachmieter, so steht ihm nach §§ 280, 249 BGB gegen den scheidenden Wohnungsmieter nicht ohne weiteres Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der fiktiven Rückbaukosten zu. Ein Interesse des Vermieters, die Einbauten bis zum Ablauf ihrer Lebensdauer zu nutzen, gegenüber dem scheidenden Mieter aber die Kosten ihrer erst dann beabsichtigten Entfernung als Schaden zu liquidieren, wäre nicht schützenswert (Fortführung von BGH, IMR 2014, 231).*)
VolltextAG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 22.12.2020 - 410b C 3/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 09.12.2020 - VIII ZR 371/18
Der Mieter, der aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vermieters das Mietverhältnis berechtigt kündigt (hier nach § 543 Abs. 1 BGB), kann die zum Zwecke des Eigentumserwerbs eines Hausanwesens angefallenen Maklerkosten nicht als (Kündigungsfolge-)Schaden ersetzt verlangen (im Anschluss an Senatsurteil vom 09.12.2020 - VIII ZR 238/18, IMRRS 2021, 0041).*)
VolltextAG Hamburg-Altona, Urteil vom 10.11.2020 - 316 C 284/19
1. Mahnungen werden nicht wirksam, bevor sie dem gesetzlichen Vertreter zugehen. Eine einem Geschäftsunfähigen gegenüber abgegebene Erklärung geht dem gesetzlichen Vertreter nur zu, wenn sie entweder an diesen gerichtet oder für ihn bestimmt und in seinen Bereich gelangt ist.
2. Die erstmalige Zusendung einer Rechnung - selbst mit Angabe eines Zahlungsziels - ist keine Mahnung. Um nichts anderes als eine Rechnung handelt es sich bei der Übersendung einer Betriebskostenabrechnung mit der Aufforderung, die Nachzahlung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Ausgleich bringen zu lassen.
3. Der Geschäftsführer kann auch im Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag für seinen Zeitaufwand immer Aufwendungsersatz (Entschädigung für den Zeitverlust) verlangen. Dieser orientiert sich an den Höchstsätzen der Zeugenentschädigung des JVEG.
VolltextBGH, Beschluss vom 08.10.2020 - VII ARZ 1/20
Die Anfrage des V. Zivilsenats nach § 132 Abs. 3 GVG vom 13.03.2020 - V ZR 33/19 (IBR 2020, 372) - wird wie folgt beantwortet:
1. Der VII. Zivilsenat hält an der in dem Urteil vom 22.02.2018 (IBR 2018, 196) vertretenen Rechtsauffassung fest, wonach der Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gem. § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 Abs. 1 BGB nicht anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten bemessen werden darf.*)
2. Der VII. Zivilsenat hält daran fest, dass sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen den Architekten gem. § 634 Nr. 4, § 280 BGB bei Planungs- und Überwachungsfehlern, die sich im Bauwerk realisiert haben, auf Vorfinanzierung "in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags" richten kann (IBR 2018, 208).*)
10 Nachrichten gefunden |
(30.09.2022) In bestimmten Fällen können Vermieter Schadensersatzansprüche gegen ihre Mieter geltend machen. Dies kann während des Mietverhältnisses oder an dessen Ende vorkommen und führt oft zu Rechtsstreitigkeiten.
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(15.07.2022) Immer wieder gehen Wohnungsschlüssel verloren. Passiert dies bei einer Mietwohnung, gibt es beim Auszug oft Streit darum, ob der Mieter den Austausch der gesamten Schließanlage bezahlen muss.
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(02.03.2021) In verschiedenen Fällen können Vermieter Schadensersatzansprüche gegen ihre Mieter geltend machen. Dies kommt besonders bei der Beendigung eines Mietvertrages vor und führt oft zu Rechtsstreitigkeiten.
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(12.03.2019) Wohnungsschlüssel gehen nicht selten verloren. Bei einer Mietwohnung gibt es meist beim Auszug Streit darum, ob der Mieter die Kosten für den Austausch der ganzen Schließanlage tragen muss.
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(08.03.2019) Besonders bei Beendigung eines Mietvertrages können Probleme auftauchen, die zu Schadensersatzforderungen des Vermieters führen - zum Beispiel bisher unentdeckte Schäden an der Wohnung.
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(02.03.2018) Gerade bei Beendigung eines Mietvertrages können Probleme auftauchen, die zu Schadensersatzforderungen des Vermieters führen - zum Beispiel bisher unentdeckte Schäden an der Wohnung, oder auch die verspätete Rückgabe.
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(11.01.2018) Gerade bei Beendigung eines Mietvertrages können Probleme auftauchen, die zu Schadensersatzforderungen des Vermieters führen - zum Beispiel bisher unentdeckte Schäden an der Wohnung, oder auch die verspätete Rückgabe.
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(21.03.2014) Schlüsselfrage im Mietrecht- Wer muss bei Verlust zahlen? Bleibt die Suche nach dem Wohnungsschlüssel erfolglos oder gibt der Mieter den Schlüssel nach seinem Auszug einfach nicht zurück, muss er nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs damit rechnen die Kosten für den Austausch der Schließanlage tragen zu müssen.
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Mieterbund: Schadensersatz nur bei Verschulden, Missbrauchsgefahr und tatsächlichem Austausch der Schließanlage
(06.03.2014) "Die Entscheidung ist richtig und nachvollziehbar. Wer als Mieter einen zur Schließanlage gehörenden Schlüssel verliert, muss mit Schadensersatzforderungen des Vermieters rechnen. Die können bei bestehender Missbrauchsgefahr auch die Kosten des Austauschs der Schließanlage umfassen", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, nach Bekanntwerden der heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 205/13). "Voraussetzung für einen derartigen Schadensersatzanspruch ist aber, dass der Vermieter die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht hat."
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(05.03.2014) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Mieter Schadensersatz für die Erneuerung einer Schließanlage schuldet, wenn er einen zu seiner Wohnung gehörenden Schlüssel bei Auszug nicht zurückgibt.
mehr… IMR 2014, 231 BGH, 05.03.2014 - VIII ZR 205/13
1 Leseranmerkung gefunden |
Hinweispflicht des Vermieters? Leseranmerkung von Daniel Linssen zu
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