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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 232/15


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IBRRS 2017, 0151; IMRRS 2017, 0057
WohnraummieteWohnraummiete
Verstoß gegen Anbietpflicht führt nicht zur Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung!

BGH, Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 232/15


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4 Beiträge gefunden
IMR 2017, 56 LG Berlin - Eigenbedarf: Desinteressierter Mieter hat keinen Anspruch auf eine Ersatzwohnung
IMR 2017, 48 BGH - Verstoß gegen Anbietpflicht macht Eigenbedarfskündigung nicht unwirksam!
IMR 2017, 47 BGH - Kündigung: Eigenbedarf der GbR für Angehörige eines Gesellschafters zulässig
IMR 2016, 186 LG München I - Kein Eigenbedarf für Gesellschafter einer GbR!

1 Aufsatz gefunden
Die Eigenbedarfskündigung - Entwicklung und Tendenzen höchstrichterlicher Rechtsprechung
(Filiz Sütcü)
Dokument öffnen IMR 2017, 171

32 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 2584; IMRRS 2024, 1089
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarfskündigung: Cousins sind keine Familie

BGH, Urteil vom 10.07.2024 - VIII ZR 276/23

Als Familienangehörige i.S.d. § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB (Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem Wohnungserwerb) sind - ebenso wie im Falle der Eigenbedarfskündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB - ausschließlich diejenigen Personen anzusehen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gem. § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht. Ein entfernterer Verwandter, der - wie ein Cousin - hiernach nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt ist, gehört deshalb selbst im Falle einer engen persönlichen Verbundenheit nicht zu dem von den vorbezeichneten Bestimmungen privilegierten Personenkreis (Fortführung der Senatsurteile vom 02.09.2020 - VIII ZR 35/19, Rz. 19 f., IMR 2020, 447 = NJW 2021, 620; vom 27.01.2010 - VIII ZR 159/09, Rz. 22, IMR 2010, 124 = BGHZ 184, 138).*)

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IBRRS 2024, 1532; IMRRS 2024, 0644
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarfskündigung bei sog. "Mischnutzung"?

BGH, Urteil vom 10.04.2024 - VIII ZR 286/22

1. Beabsichtigt der Vermieter, die Mietwohnung nicht nur zu Wohnzwecken zu beziehen, sondern dort zugleich überwiegend einer (frei-)beruflichen Tätigkeit nachzugehen (hier: Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei), wird es für das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S.v. § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB regelmäßig ausreichen, dass ihm bei verwehrtem Bezug ein beachtenswerter beziehungsweise anerkennenswerter Nachteil entstünde (Bestätigung von Senatsurteil vom 29.03.2017 - VIII ZR 45/16, IMR 2017, 261).*)

2. Höhere Anforderungen gelten nicht deshalb, weil der Vermieter die an den Mieter überlassene Wohnung nach deren Umwandlung in Wohnungseigentum erworben und die Kündigung innerhalb eines Zeitraums erklärt hat, welcher der für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen geltenden Kündigungssperrfrist gem. § 577a Abs. 1, 2 BGB entspricht.*)

3. Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen der (ordentlichen) Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses gehört die Angabe der Kündigungsfrist beziehungsweise des Kündigungstermins in der Kündigungserklärung nicht. Ergibt die Auslegung der Kündigungserklärung nach dem objektiven Empfängerhorizont gem. §§ 133, 157 BGB, dass der Vermieter ordentlich und unter Einhaltung einer Frist kündigen will, wird es regelmäßig seinem erkennbaren (hypothetischen) Willen entsprechen, dass die Kündigung das Mietverhältnis mit Ablauf der (gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten) Kündigungsfrist zum nächsten zulässigen Termin beendet. Das gilt auch, wenn der Vermieter in der Kündigungserklärung einen zu frühen Kündigungstermin angibt, sofern sein (unbedingter) Wille erkennbar ist, das Mietverhältnis auf jeden Fall zu beenden.*)




IBRRS 2024, 0060; IMRRS 2024, 0202
Mit Beitrag
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Räumung und Herausgabe der Wohnung wegen Eigenbedarfs eines Mitgesellschafters

LG Berlin, Urteil vom 19.10.2023 - 67 S 119/23

1. Eine Personengesellschaft ist nach Erwerb der Mietsache und Eintritt in ein bestehendes Mietverhältnis gemäß § 577a Abs. 1a Satz 2 Alt. 1 BGB wegen des Ausspruchs einer Eigenbedarfskündigung ausnahmsweise nicht von der gesetzlichen Kündigungssperre des § 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 BGB erfasst, wenn sämtliche ihrer Gesellschafter zum Zeitpunkt des Erwerbes derselben Familie angehörten. Dazu zählen auch entfernte Verwandte, jedenfalls bei enger sozialer Bindung (hier: Cousins).*)

2. Zur Anordnung von Vollstreckungsschutz gemäß § 712 Abs. 1 ZPO bei zweitinstanzlicher Verurteilung zur Räumung von Wohnraum und Zulassung der Revision.*)

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IBRRS 2023, 0979
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 14.03.2023 - XI ZR 420/21

1. Ein im Zusammenhang mit einem variabel verzinslichen Darlehensvertrag geschlossener Zinssatz-Swap-Vertrag mit fester Laufzeit ist weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ordentlich kündbar. (Rn. 21 - 45)*)

2. Wenn die Bank für den Fall einer vorzeitigen Auflösung des Zinssatz-Swap-Vertrags den negativen Marktwert als Ablösebetrag verlangt, stellt dies keine Erschwerung im Sinne des § 489 Abs. 4 Satz 1 BGB hinsichtlich des ordentlichen Kündigungsrechts betreffend den Darlehensvertrag dar. (Rn. 46 - 49)*)

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IBRRS 2023, 0057; IMRRS 2023, 0032; IVRRS 2023, 0013
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Darf Insolvenzverwalter sonstige Rechte verwerten?

BGH, Urteil vom 27.10.2022 - IX ZR 145/21

Das Recht des Insolvenzverwalters, bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht, und zur Sicherheit abgetretene Forderungen des Schuldners zu verwerten, erstreckt sich nicht auf sonstige Rechte.*)

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IBRRS 2022, 2228; IMRRS 2022, 0926
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Berlin: 10 Jahre Kündigungssperre nach Umwandlung in Wohnungseigentum ist wirksam

BGH, Urteil vom 22.06.2022 - VIII ZR 356/20

1. Die vom Land Berlin erlassene "Verordnung im Sinne des § 577a Abs. 2 BGB über den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung" (Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13.08.2013, GVBl. S. 488), welche die Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum i.S.d. § 577a Abs. 1 BGB für das gesamte Gebiet von Berlin auf zehn Jahre festlegt, ist wirksam.*)

2. Eine die Kündigungssperrfrist des § 577a Abs. 1, 2 BGB auslösende Veräußerung des Wohnungseigentums an einen Erwerber liegt regelmäßig nicht vor, wenn ein Miteigentumsanteil an einen bisherigen (vermietenden) Miteigentümer übertragen wird (Fortführung des Senatsbeschlusses [Rechtsentscheid] vom 06.07.1994 - VIII ARZ 2/94, IBR 1995, 76 = BGHZ 126, 357, 364).*)

3. Ist in der Person eines von mehreren Mietern einer Wohnung der Kündigungsschutz aus § 577a Abs. 1, 2 BGB bereits angelegt, war also diesem Mitmieter die Wohnung zum Zeitpunkt der Bildung des Wohnungseigentums schon überlassen, und wird das Mietverhältnis nach dessen Ableben mit dem überlebenden Mitmieter gem. § 563a Abs. 1 BGB fortgesetzt, tritt dieser (auch) bezüglich des Kündigungsschutzes an die Stelle des Verstorbenen und kann sich - nach der (erstmaligen) Veräußerung des Wohnungseigentums - gegenüber einer Eigenbedarfsbeziehungsweise Verwertungskündigung des Erwerbers auf die - hier zehnjährige - Kündigungssperrfrist aus § 577a Abs. 1, 2 BGB berufen (Fortführung des Senatsurteils vom 09.07.2003 - VIII ZR 26/03, IMRRS 2003, 1104 = NJW 2003, 3265 unter II 2 [zu § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB a.F.]).*)




IBRRS 2021, 3645; IMRRS 2021, 1363
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ausgleich des Mietrückstands innerhalb der Schonfrist bei ordentlicher Kündigung irrelevant

BGH, Urteil vom 13.10.2021 - VIII ZR 91/20

1. Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands bzw. eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB gestützte ordentliche Kündigung (Bestätigung der Senatsurteile IBR 2005, 241; vom 11.01.2006 - VIII ZR 364/04, Rz. 20, IMRRS 2006, 0528 = NJW 2006, 1585; vom 25.10.2006 - VIII ZR 102/06, Rz. 11, IMRRS 2006, 3143 = NJW 2007, 428; vom 28.11.2007 - VIII ZR 145/07, Rz. 19, IMRRS 2008, 0047 = NJW 2008, 508; vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12, Rz. 28, IMRRS 2012, 3023 = BGHZ 195, 64; vom 01.07.2015 - VIII ZR 278/13, Rz. 22, IMRRS 2015, 0895 = NJW 2015, 2650; IMR 2020, 357; Senatsbeschlüsse vom 06.10.2015 - VIII ZR 321/14, Rz. 6, IMRRS 2016, 1928 = WuM 2016, 225; IMR 2016, 452).*)

2. Diese (beschränkte) Wirkung des Nachholrechts des Mieters entspricht dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, so dass der an Gesetz und Recht gebundene Richter (Art. 20 Abs. 3 GG) diese Entscheidung nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen darf, die so im Gesetzgebungsverfahren (bisher) nicht erreichbar war (im Anschluss an BVerfGE 69, 315, 372; IBR 1990, 615).*)

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IBRRS 2021, 2402; IMRRS 2021, 0886
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen?

BGH, Urteil vom 07.07.2021 - VIII ZR 52/20

1. Der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Allgemeinen nicht befugt, den Schuldner einer Gesellschaftsforderung im eigenen Namen - auf Leistung an die Gesellschaft - in Anspruch zu nehmen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 10.01.1963 - II ZR 95/61, BGHZ 39, 14, 15 f.; vom 18.11.1999 - IX ZR 153/98, unter I, IBRRS 1999, 0810 = NJW 2000, 734; vom 19.06.2008 - III ZR 46/06, Rz. 34, IBRRS 2008, 2096 = NJW-RR 2008, 1484; vom 19.12.2017 - II ZR 255/16, Rz. 12, IBRRS 2018, 0333 = NJW-RR 2018, 288).*)

2. Zum Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei nicht (fristgerecht) erteilter Abrechnung des Vermieters (im Anschluss an Senatsurteile IMR 2007, 1092 - nur online; IMR 2006, 42; IMR 2012, 491).*)




IBRRS 2022, 1289; IMRRS 2022, 0511
WohnungseigentumWohnungseigentum
Räumung von Souterrain-Wohnung wegen Eigenbedarfs

AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 11.03.2021 - 410c C 199/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 0742
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 24.02.2021 - VIII ZR 36/20

1. Ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung erfüllt nicht die von § 506 Abs. 2 BGB (in der oben genannten, auch heute noch geltenden Fassung) erforderlichen Voraussetzungen an eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe bei Nutzungsverträgen. (Rn. 22 - 24)*)

2. Die Vorschrift des § 506 Abs. 2 BGB trifft eine abschließende Regelung dazu, bei welchen Fallgestaltungen sonstige entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 Abs. 1 BGB (hier in der Fassung vom 20. September 2013) im Bereich von Nutzungsverträgen anzunehmen sind. Eine ergänzende Heranziehung des § 506 Abs. 1 BGB (hier in der Fassung vom 20. September 2013) auf von § 506 Abs. 2 BGB nicht erfasste Leasingverträge (insbesondere Leasingverträge mit Kilometerabrechnung) verbietet sich. (Rn. 25 - 36)*)

3. § 506 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB (in der oben genannten, auch heute noch geltenden Fassung) ist nicht analog auf Leasingverträge mit Kilometerabrechnung anzuwenden. (Rn. 37 - 66)*)

4. Ein Widerrufsrecht des Leasingnehmers nach §§ 495, 355 BGB besteht demnach bei solchen Leasingverträgen nicht. (Rn. 68 - 76)*)

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Eigenbedarf - wann darf der Vermieter kündigen?
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(27.05.2019) Eigenbedarf ist einer der wichtigsten Kündigungsgründe von Vermietern. Allerdings ist eine Eigenbedarfskündigung nur unter engen Voraussetzungen möglich, die Mieter und Vermieter kennen sollten.
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(05.03.2019) Eigenbedarf ist einer der häufigsten Kündigungsgründe für ein Mietverhältnis. Aber: Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Mieter und Vermieter kennen sollten.
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Die aktuelle Rechtsprechung zum Eigenbedarf
(06.08.2018) Viele Mietverhältnisse werden wegen Eigenbedarfs gekündigt. Eine Eigenbedarfskündigung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die viele Mieter und Vermieter nicht kennen.
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BGH: Kündigungssperrfrist gilt bei Wohnungskäufen von Personengesellschaften immer
(22.03.2018) Der Bundesgerichtshof hat sich gestern in einer Entscheidung mit den Voraussetzungen der in § 577a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 1a Satz 1 BGB vorgesehenen Kündigungsbeschränkung (Sperrfrist) beim Erwerb vermieteten Wohnraums durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts beschäftigt.
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Die aktuelle Rechtsprechung zum Eigenbedarf
(05.12.2017) Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, kann immer in eine Situation kommen, in der er die Immobilie selbst zum Wohnen benötigt. Denn auch bei Vermietern können sich die Lebensverhältnisse ändern. Dafür gibt es die Eigenbedarfskündigung. Allerdings wird Eigenbedarf auch immer wieder als Kündigungsgrund vorgeschoben. Hier müssen Vermieter vorsichtig sein. Denn: Eine unberechtigte Eigenbedarfskündigung kann Schadensersatzansprüche des Mieters zur Folge haben. Beliebte Streitpunkte vor Gericht sind ferner die sogenannte Anbietpflicht des Vermieters und die Frage, nach welcher Laufzeit des Mietvertrages der Vermieter Eigenbedarf anmelden kann.
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BGH-Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung: Zwei Ohrfeigen für den Mieterschutz
(15.12.2016) "Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 232/15) ist eine doppelte Ohrfeige für Mieter in Deutschland. Der Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen des Vermieters wird aufgeweicht", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die gestrige Entscheidung der Karlsruher Richter. "Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt. Er muss eine eventuell bestehende Regelungslücke schließen, das Kündigungsrisiko für Mieter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts minimieren und klarstellen, dass Eigenbedarfskündigungen unwirksam sind, wenn der Vermieter eine leer stehende Wohnung in seinem Haus den gekündigten Mietern nicht als Alternative anbietet."
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BGH: Verstoß gegen Anbietpflicht führt nicht zur Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung!
Eigenbedarfskündigungen durch GbR weiterhin zulässig

(14.12.2016) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit zwei grundlegenden und für die Praxis bedeutsamen Fragen im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen im Wohnraummietrecht beschäftigt.
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Terminhinweis BGH: Eigenbedarfskündigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(14.09.2016) In diesem Verfahren streiten die Parteien um die Frage, ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu Gunsten eines Gesellschafters oder dessen Angehörigen kündigen kann.
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