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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 254/08
BGH, Urteil vom 12.08.2009 - VIII ZR 254/08
Volltext26 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2010, 1012 | OLG Nürnberg - Kündigung: Angemessene Fristsetzung zur Stellung einer Kaution! |
IBR 2009, 644 | BGH - Fristsetzung: Aufforderung zur umgehenden Mängelbeseitigung reicht! |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Nürnberg, Urteil vom 10.02.2010 - 12 U 1306/09
1. Eine zu kurze unangemessene Nachfristsetzung vor Ausspruch der Kündigung setzt lediglich eine angemessene Frist in Gang, auch wenn die Dauer der Nachfrist vertraglich vereinbart war. Statt vereinbarter zwei Wochen wurde lediglich eine Frist von einer Woche gesetzt, sodann mit dem Ausspruch der Kündigung zwei Wochen gewartet.
2. Die fristlose Kündigung eines Pachtvertrags muss im Rahmen der nach § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB zu beachtenden angemessenen Frist im Sinne von § 314 Abs. 3 BGB ausgesprochen werden. Ein Zuwarten von mehr als 14 Monaten überschreitet die Grenze des angemessenen Zeitraums.
3. Es liegt kein Schriftformverstoß vor, wenn zumindest das Gesamtanwesen, das vermietet werden soll, benannt ist, unabhängig davon, welche Größe und Ausstattung es im Einzelnen aufweist. Der Größe und Lage der einzelnen Geschosse, eines Parkplatzes, eines Biergartens und eines Hofraums, kommt keine vertragsbestimmende Bedeutung zu, selbst wenn die Lücken im Text nicht ausgefüllt wurden und keine Anlagen (Pläne) beigefügt sind.
BGH, Urteil vom 12.08.2009 - VIII ZR 254/08
Für eine Fristsetzung gemäß § 281 Abs. 1 BGB genügt es, wenn der Gläubiger durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder vergleichbare Formulierungen deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht; der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End-)Termins bedarf es nicht.*)
Volltext1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht |
VII. Abnahmeformen |
4. Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB |
b) Voraussetzungen für die fiktive Abnahme |
6 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |