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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 296/09
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
LG München I, Beschluss vom 30.11.2023 - 31 S 10140/23
1. § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB schließt eine nachträgliche Abrechnung zu Lasten des Mieters, durch die ein Guthaben verringert wird, nicht aus.
2. Der Vertrauensschutz des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB beschränkt sich auf die Höhe der Vorauszahlungen. Darüber hinaus gewährt das Gesetz keinen Vertrauensschutz für eine zu Gunsten des Mieters unrichtige Abrechnung.
VolltextLG Hanau, Beschluss vom 18.10.2022 - 2 S 45/21
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextAG Kreuzberg, Urteil vom 03.03.2022 - 23 C 71/21
Eine Verringerung des innerhalb der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB errechneten Guthabens des Mieters ist nach Ablauf der Frist nur noch möglich, wenn der Vermieter die verspätete Korrektur nicht zu vertreten hat.*)
VolltextLG Stralsund, Urteil vom 01.09.2021 - 1 S 94/20
1. Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerk) zählen zu den zentralen Anlagen.
2. Verbundene Anlagen sind zentrale Anlagen zur Versorgung mit Wärme und Warmwasser. Für diese verbundenen Anlagen bestehen die in § 9 Abs. 1 HeizkostenV normierten Berechnungsmethoden.
VolltextBGH, Urteil vom 28.10.2020 - VIII ZR 230/19
1. Die Regelungen in § 556 Abs. 3, 4 BGB hindern die Mietvertragsparteien nicht, nach Zugang einer Betriebskostenabrechnung an den Mieter eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass der Mieter den ausgewiesenen Saldo als verbindlich anerkennt. Weder formelle Mängel der Abrechnung noch die mit einer solchen Vereinbarung etwa verbundene Verkürzung der dem Mieter zustehenden Einwendungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB) stehen der Wirksamkeit einer derartigen Vereinbarung entgegen.*)
2. Der Vermieter ist berechtigt, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses aus einer gewährten Barkaution durch Aufrechnung mit streitigen aus dem Mietverhältnis stammenden Forderungen zu befriedigen (Bestätigung des Senatsurteils vom 24. 07.2019 - VIII ZR 141/17, IMR 2019, 353 = NJW 2019, 3371 Rz. 25 ff.).*)
VolltextAG Hanau, Urteil vom 22.02.2019 - 32 C 167/18
Die Regelung des § 174 BGB ist auf das Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB direkt anwendbar.*)
VolltextAG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2018 - 31 C 68/16
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextAG Brandenburg, Urteil vom 24.02.2017 - 31 C 179/14
Absandungen und Abblätterungen bei nicht imprägnierten Naturstein-Fliesen im Bad aufgrund der Verwendung von Duschgelen und Shampoos sind kein von den Mietern zu ersetzender Schaden (§§ 241, 280, 281 BGB), sondern Abnutzungen im Sinne von § 538 BGB.*)
VolltextBGH, Urteil vom 25.01.2017 - VIII ZR 249/15
1. Der Vermieter einer Eigentumswohnung hat über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB abzurechnen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Beschluss der Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 5 WEG über die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht vorliegt. Ein solcher Beschluss ist keine (ungeschriebene) Voraussetzung für die Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 3 BGB.*)
2. Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist als solcher nicht Erfüllungsgehilfe des Wohnungseigentümers nach § 278 BGB in Bezug auf dessen mietvertragliche Pflichten hinsichtlich der Abrechnung der Betriebskosten.*)
3. Für die nach § 556 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BGB mögliche Entlastung des Vermieters hinsichtlich einer von ihm nicht fristgerecht vorgenommenen Betriebskostenabrechnung hat dieser konkret darzulegen, welche Bemühungen er unternommen hat, um eine rechtzeitige Abrechnung sicherzustellen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 21.01.2009 - VIII ZR 107/08, NJW 2009, 2197 Rn. 13).*)
LG Aachen, Urteil vom 10.03.2016 - 2 S 245/15
Der Vermieter hat nach Ablauf der Abrechnungsfrist keinen Anspruch auf nicht geleistete Vorauszahlungen, wenn er in die Betriebskostenabrechnung statt der tatsächlich geleisteten Vorschüsse die Sollvorauszahlungen einstellt, ohne dies deutlich zu machen.
Volltext1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
7. Nachträgliche Verständigung über die Werklohnforderung |
b) Schuldanerkenntnisse in Bausachen |