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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 340/06
BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 340/06
Volltext92 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
4 Beiträge gefunden |
IMR 2022, 1016 | LG Berlin - Klage auf nicht anlassbezogene Besichtigung abgewiesen: Beschwer unter 300 Euro! |
IMR 2016, 1128 | LG Berlin - Streit über Tierhaltung: Beschwer nicht über 600 Euro und damit keine Berufung! |
IMR 2014, 496 | LG Cottbus - Beseitigung Parabolantenne: Streitwert bemisst sich nach Wertverlust |
IMR 2008, 38 | BGH - AGB-Mietvertrag: Tierhaltungsverbot unwirksam? |
66 Volltexturteile gefunden |
AG Köln, Urteil vom 07.07.2021 - 210 C 208/20
1. Die Beantwortung der Frage, ob die Haltung von Haustieren in dem Fall, dass eine wirksame mietvertragliche Regelung fehlt, zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, erfordert, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten, so dass sich eine schematische Lösung verbietet.
2. Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie Bedürfnisse des Mieters.
3. Die Frage der artgerechten Tierhaltung hat für die mietrechtliche Frage der Haltungserlaubnis keine Relevanz.
VolltextLG Berlin, Beschluss vom 22.04.2021 - 67 S 49/21
In Fällen einer zwischen den Mietvertragsparteien streitigen Auskunftsverpflichtung des Vermieters gem. § 556g Abs. 3 BGB liegt dessen Beschwer im Verurteilungsfalle grundsätzlich nicht über 600 Euro.*)
VolltextLG Berlin, Urteil vom 09.09.2020 - 65 S 255/19
1. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter auf den Fortbestand einer einmal erteilten Erlaubnis zur Hundehaltung vertrauen darf. Eine formularvertragliche Vereinbarung, wonach eine Erlaubnis jederzeit widerrufen werden darf, verstößt gegen § 307 BGB.
2. Die Erlaubnis darf widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, (auch) ohne dass es eines vertraglichen Widerrufsbehaltes bedarf.
3. Ist die Tierhaltung nicht mehr vom vertragsgemäßen Gebrauch nach § 535 Abs. 1 in Verbindung mit den Regelungen des Mietvertrags und der darauf beruhenden Zustimmung des Vermieters gedeckt, so kann Letzterer den Mieter nach einer Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch nehmen, sofern der Mieter den vertragswidrigen Gebrauch fortsetzt.
VolltextBGH, Beschluss vom 21.05.2019 - VIII ZB 66/18
Wird der Vermieter einer Wohnung verurteilt, die Anbringung eines Transparents, Plakats oder Banners durch den Mieter an der Fassade des Hauses zu dulden, richtet sich die Beschwer des Vermieters nach dem Wertverlust, den er durch die Beeinträchtigung der Substanz und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet (Fortführung von Senatsbeschluss vom 17.05.2006 - VIII ZB 31/05, NJW 2006, 2639 Rz. 8, 10 = IMR 2006, 63). Zudem ist bei der Bemessung der durch die Eigentumsstörung verursachten Beschwer des Vermieters zu berücksichtigen, ob der Text des Transparents, Banners oder Plakats den Eindruck erwecken kann, der Vermieter missachte Mieterinteressen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 17.04.2019 - VIII ZR 33/18
1. Im Verfahren der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 1 BGB) bestimmt sich die der Berechnung der Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) zu Grunde zu legende Ausgangsmiete auch im Falle einer Mietminderung wegen eines nicht behebbaren Mangels in Form nicht unerheblicher Wohnflächenabweichung (§ 536 Abs. 1 BGB) nach der vertraglich vereinbarten Miete.*)
2. Der Begriff der "Wohnfläche" ist im Wohnraummietrecht auch bei frei finanziertem Wohnraum grundsätzlich anhand der für den preisgebundenen Wohnraum im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses geltenden Bestimmungen auszulegen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 24.03.2004 - VIII ZR 44/03, IMRRS 2004, 0572 = NJW 2004, 2230 unter II 1 b aa; IMR 2007, 241; IMR 2009, 223).*)
3. Eine hiervon abweichende Berechnung erfolgt unter anderem dann, wenn ein anderer Berechnungsmodus örtlich üblich ist. Eine solche maßgebende Verkehrssitte setzt voraus, dass abweichend von den sonst anwendbaren Bestimmungen - vorliegend der Wohnflächenverordnung - ein anderes Regelwerk, mithin die II. Berechnungsverordnung, die DIN 283 oder die DIN 277 insgesamt angewendet wird (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23.05.2007 - VIII ZR 231/06, IMRRS 2007, 1508 = NJW 2007, 2624).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 21.08.2018 - VIII ZB 1/18
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 01.03.2018 - I ZB 97/17
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 30.01.2018 - VIII ZB 57/16
1. Wird eine Klage des Mieters gegen den Vermieter auf Zustimmung zur Tierhaltung in der gemieteten Wohnung abgewiesen, erfordert die Beurteilung, ob der Wert des Beschwerdegegenstands einer dagegen gerichteten Berufung die Wertgrenze des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO übersteigt, eine umfassende Betrachtung des auf die begehrte Tierhaltung in der Mietwohnung gerichteten Interesses des Mieters. Das schließt subjektive Gesichtspunkte ein, weil die Wohnung für jedermann Mittelpunkt seiner privaten Existenz ist und dem Einzelnen damit die Entfaltung und eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens ermöglicht. Daher sind nicht nur objektive Kriterien, sondern namentlich die Beweggründe und Bedürfnisse des Mieters zu berücksichtigen.*)
2. Diese Gewichtung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die zu berücksichtigenden Umstände individuell und vielgestaltig sind, so dass sich jede schematische Lösung verbietet (Fortentwicklung der Senatsurteile vom 14.11.2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 19; vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12, NJW 2013, 1526 Rn. 19).*)
VolltextLG Berlin, Beschluss vom 28.09.2017 - 67 S 198/17
1. Ein Urteil, das zur Duldung des von der klagenden Vermieterin begehrten Zutritts zur von der Beklagten innegehaltenen 1-Zimmer-Wohnung sowie zur Schaffung von Baufreiheit verurteilt, erreicht nicht den maßgeblichen Wert zur Berufung von 600 Euro.
2. Daran ändert die gleichzeitige Verurteilung zur Schaffung von Baufreiheit angesichts der damit verbundenen und lediglich unwesentlichen Kosten nichts.
BGH, Beschluss vom 13.07.2017 - I ZB 94/16A
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 13.07.2017 - I ZB 94/16
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextAG Bremen, Urteil vom 01.06.2017 - 6 C 32/15
1. Eine Klausel, demnach die Haltung einer Katze oder eines Hundes in einer Mietwohnung unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs genehmigt werde, lässt die gebotene Interessenabwägung unberücksichtigt und ist deshalb im Sinne des § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
2. Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung ist nicht durch eine bestimmte Anzahl von Großtieren und damit abstrakt verbundenen Risiken, sondern nur durch das Vorliegen konkreter Beeinträchtigungen berechtigter Vermieterinteressen im Einzelfall begrenzt.
VolltextBGH, Urteil vom 06.04.2017 - III ZR 368/16
1. Die Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Verfügung des Vorsitzenden bedarf keiner Unterschrift.*)
2. § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG findet auf Zahlungsdienste keine Anwendung, auch wenn die Zahlung über eine Premiumdienstnummer veranlasst wurde und die Abrechnung über die Telefonrechnung erfolgen soll. Eine solche Nutzung des Telefonanschlusses durch einen Dritten wird dem Anschlussinhaber deshalb nicht über § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG zugerechnet.*)
VolltextLG Berlin, Beschluss vom 23.03.2017 - 67 S 39/17
1. Die Duldung der Fertigung von Ablichtungen und Scans von Abrechnungsunterlagen ist im Ergebnis ein Anspruch auf Erteilung einer Auskunft.
2. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebende Angriffsinteresse des Auskunftsgläubigers ist nur mit einem Bruchteil der Hauptsache zu bewerten und überschreitet regelmäßig nicht die Mindestbeschwer von 600 Euro für eine Berufungszulassung.
VolltextBGH, Beschluss vom 15.02.2017 - IV ZR 236/14
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 48/14
Zur Beschwer des Beklagten, der zum Widerruf eines von ihm veranlassten Negativeintrags bei der Schufa, zur Mitteilung an die Schufa, dass derjenige Zustand auch im Hinblick auf die Berechnung von Scorewerten wiederhergestellt werden soll, als habe es den Negativeintrag nicht gegeben, und zur Unterlassung der Mitteilung offener Forderungen entsprechend dem streitgegenständlichen Negativeintrag verurteilt worden ist.*)
VolltextLG Berlin, Beschluss vom 16.04.2015 - 67 S 92/15
In Fällen einer zwischen den Mietvertragsparteien streitigen Berechtigung des Mieters zur Tierhaltung liegt die Beschwer sowohl im Falle der Klagestattgabe als auch der Klageabweisung grundsätzlich bei nicht mehr als 600,00 EUR.*)
VolltextOLG Hamm, Urteil vom 30.01.2015 - 20 U 106/14
1. Die Beanspruchung der Mietsache ist übermäßig, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem anderen Schadensrisiko führt.
2. Ein grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch der Mietsache stellt einen Grund für die Verweigerung des Deckungsschutzes durch den Privatversicherer dar. Das ist nicht der Fall bei einer schon ihrer Art nach (auch ohne Übermaß) widerrechtlichen oder falschen Behandlung der Mietsache.
3. Die Haltung von vier Katzen in der Mietwohnung ohne ausreichende Beaufsichtigung stellt eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache dar.
VolltextBGH, Urteil vom 19.11.2014 - VIII ZR 79/14
1. Die Berufungsbeschwer kann mit allen im Rahmen von § 286 I ZPO zur Führung des Vollbeweises zugelassenen Beweismitteln, soweit präsent, glaubhaft gemacht werden. Dazu können auch die bloßen Erklärungen des Berufungsklägers bei seiner Anhörung vor dem Tatrichter gehören, selbst wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt sind. (amtlicher Leitsatz)*)
2. Die Frage der Fälligkeit von ansonsten nach Grund und Höhe unstreitigen Ansprüchen, die im Rahmen eines bestehenden Dauerschuldverhältnisses periodisch wiederkehren (hier Abschlagszahlungen aus einem Einspeiseverhältnis nach dem EEG), kann den Gegenstand eines gemäß § 256 ZPO feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses bilden. (amtlicher Leitsatz)*)
3. Die Fälligkeit des gem. § 16 I 3 EEG 2012 bestehenden Anspruchs eines Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung bestimmt sich nach § 271 BGB. Sie ist gegeben, wenn der Netzbetreiber in der Lage ist, an Hand der gemessenen Einspeiseleistung die in etwa angefallene Einspeisevergütung vorläufig zu berechnen und den sich danach ergebenden Betrag an den Anlagenbetreiber auszuzahlen. (amtlicher Leitsatz)*)
VolltextBGH, Beschluss vom 04.11.2014 - II ZB 15/13
1. Wird ein mit der Geschäftsführung beauftragter, am Gesellschaftsvermögen aber nicht beteiligter Gesellschafter einer Personen- oder Personenhandelsgesellschaft (hier: eine Komplementär-GmbH) aus der Gesellschaft ausgeschlossen, richtet sich das der Bewertung nach §§ 3 ff. ZPO zugrunde zu legende wirtschaftliche Interesse dieses Gesellschafters an der Nichtigerklärung des Ausschließungsbeschlusses der Gesellschaft nach dem Wert der ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zustehenden Vergütungen (hier: Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung). (amtlicher Leitsatz)*)
VolltextBGH, Beschluss vom 02.07.2014 - XII ZB 219/13
1. Die Festsetzung eines vorläufigen Verfahrenswertes von über 600 Euro für einen Stufenantrag in vermögensrechtlichen Familienstreitsachen lässt für sich genommen noch nicht darauf schließen, dass das Amtsgericht auch von einer entsprechend hohen Beschwer auf Seiten des in der ersten Stufe zur Auskunft verpflichteten Antragsgegners ausgegangen ist und deshalb keine Veranlassung gesehen hat, über die Zulassung der Beschwerde nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG zu befinden (Fortführung von Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11 - FamRZ 2012, 24).*)
2. Auch aus dem Umstand, dass das Amtsgericht seiner Entscheidung in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit die gemäß § 39 Satz 1 FamFG vorgeschriebene Belehrung über die Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel angeschlossen hat, folgt für sich genommen noch nicht, dass es die erforderliche Beschwerdesumme für den unterlegenen Beteiligten als erreicht angesehen und deshalb die Zulassung der Beschwerde nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG nicht erwogen hat (Fortführung von Senatsbeschluss vom 9. April 2014 - XII ZB 565/13 - FamRZ 2014, 1100).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VIII ZB 42/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Koblenz, Beschluss vom 02.04.2014 - 5 U 217/14
1. Das Interesse eines gewerblichen Unternehmers an der Löschung drei Jahre alter geschäftsschädigender E-Mails von der Internetseite eines Privatmannes, kann dessen Beschwer durch ein entsprechendes Unterlassungsurteil um mehr als das 10 - fache übersteigen. Außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses gibt es keinen Erfahrungssatz dahin, dass das Interesse des Unterlassungsklägers mit der Beschwer des verurteilten Beklagten identisch ist (hier: Streitwert 7.500 Euro, Wert der Beschwer des Beklagten 500 Euro).*)
2. Ist das Gericht erster Instanz ersichtlich davon ausgegangen, die Beschwer der unterlegenen Partei übersteige 600 Euro, und hat es deswegen keine Prüfung der Zulassung der Berufung vorgenommen, so hat das Berufungsgericht, bevor es das Rechtsmittel mangels ausreichender Beschwer als unzulässig verwirft, diese Zulassungsprüfung nachzuholen.*)
VolltextLG Cottbus, Urteil vom 26.02.2014 - 5 S 59/13
Bei der Streitwertberechnung bezüglich der Entfernung einer nicht fest mit dem Balkon des Mieters verbundenen Parabolantenne kommt es nicht auf die mit der Beseitigung entstehenden Kosten an. Vielmehr ist auf die Wertminderung durch die optische Beeinträchtigung des Balkons abzustellen.
VolltextOLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2013 - 5 W 72/13
Eine den Privathaftpflichtversicherungsschutz ausschließende übermäßige Beanspruchung einer Mietsache liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer in der von ihm gemieteten Wohnung mehrere Katzen tagsüber unbeaufsichtigt hält und dadurch erhebliche Substanzschäden durch Verunreinigung entstehen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 06.06.2013 - VII ZR 254/12
1. Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist wie im Revisionsverfahren die Zulässigkeit der Berufung von Amts wegen zu prüfen.
2. Wird die Berufung nicht fristgemäß begründet, kann aus dem Umstand, dass das Berufungsgericht dennoch über die Berufung sachlich entschieden hat, eine stillschweigende Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nicht abgeleitet werden. Eine Fristverlängerung setzt einen entsprechenden Antrag voraus.
VolltextBGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.*)
AG Wiesbaden, Urteil vom 19.03.2013 - 91 C 3026/12
Die Haltung von Haustieren ist nicht allein deshalb unzulässig, weil die aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin erforderliche Erlaubnis nicht erteilt wurde. Über die Zulässigkeit der Tierhaltung ist vielmehr im Einzelfall unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu entscheiden.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 06.02.2013 - IV ZB 29/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 25.09.2012 - VIII ZR 329/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 16.08.2012 - I ZB 2/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextAG Neukölln, Urteil vom 15.06.2012 - 2 C 340/11
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter ohne die nach dem Vertrag erforderliche Zustimmung des Vermieters in der Wohnung drei Frettchen hält und die Miete über einen längeren Zeitraum unpünktlich gezahlt worden ist sowie ohne Genehmigung ein Elektrokabel ohne Hinzuziehung eines Elektroinstallateurs in seiner Wohnung verlegt hat. Auf die mündliche Genehmigung des Hausverwalters kann sich der Mieter bei einer vereinbarten Schriftformklausel nicht berufen.
VolltextBGH, Beschluss vom 15.05.2012 - V ZB 282/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 10.05.2012 - V ZB 242/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 28.03.2012 - XII ZB 323/11
Über die Zulassung der Beschwerde ist im Ausgangsbeschluss zu entscheiden. Enthält dieser keinen ausdrücklichen Ausspruch zur Zulassung, ist das Rechtsmittel nicht zugelassen. Die nachträgliche Zulassung der Beschwerde durch das Amtsgericht ist grundsätzlich unwirksam.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 09.02.2012 - III ZB 55/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 26.10.2011 - XII ZB 561/10
Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, weil es von einer über 600 Euro liegenden Beschwer ausgegangen ist, und hat das Berufungsgericht diese Entscheidung nachgeholt, weil es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09 - FamRZ 2010, 964 und vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882), kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO zutreffend beurteilt hat und eine Zulassung der Berufung geboten gewesen wäre.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 06.10.2011 - V ZB 72/11
1. Die Beschwer des zu einem jährlich wiederkehrenden Zurückschneiden einer Hecke verurteilten Beklagten bemisst sich nach § 9 ZPO.*)
2. Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist nur zur prüfen, ob das Berufungsgericht die von dem Amtsgericht wegen der Annahme einer höheren Beschwer versäumte Entscheidung über die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO nachgeholt worden ist, nicht ob die getroffene Entscheidung richtig ist.*)
3. An der erforderlichen Nachholung der Zulassungsentscheidung fehlt es, wenn sich aus der Entscheidung des Berufungsgerichts ergibt, dass dieses nicht alle Zulassungsgründe geprüft hat.*)
Volltext11 Nachrichten gefunden |
(18.11.2021) Haustiere gehören für viele Menschen zum Leben. Allerdings kann die Tierhaltung im Mietverhältnis auch zu Konflikten mit Vermieter und Nachbarn führen. Aber: Richter haben oft ein "Herz für Tiere."
mehr…
(02.08.2018) Für viele Menschen gehören Haustiere zum Leben. Im Mietverhältnis kann die Tierhaltung allerdings zu Konflikten mit Vermieter und Nachbarn führen. Richter haben jedoch oft ein "Herz für Tiere."
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(31.07.2015) Für die Haltung von Kleintieren braucht ein Mieter in der Regel keine Erlaubnis des Vermieters. Nur: Welche Tiere gelten als Kleintiere? Können Hunde Kleintiere sein, was gilt für Katzen und wie verhält es sich mit Farbratten und Vogelspinnen?
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(09.02.2015) Für viele Menschen gehören Haustiere zum Leben. Im Mietverhältnis kann die Tierhaltung allerdings zu Konflikten mit Vermieter und Nachbarn führen. Richter haben jedoch oft ein "Herz für Tiere."
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(12.04.2013) Schäferhund "Bello" aus Hamburg ist durch sein lautes Bellen im ganzen Mietshaus bekannt. Haustiere sind ein ständiger Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter und Dauerbrenner in der Rechtsprechung. Der Vermieter muss zwischen diesen Interessen einen Ausgleich schaffen. Die einen Mieter haben ein Recht auf Tierhaltung, z.B. auf einen Blindenhund ...
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(11.04.2013) Das Kaufen und Halten von kleinen und großen Haustieren kann mit rechtlichen Problemen verbunden sein. Ist etwa das langersehnte und gut ausgesuchte Haustier da und es stellen sich nach wenigen Wochen ernsthafte Erkrankungen beim Tier heraus, stellt sich die Frage nach den Rechten des Tierhalters gegenüber dem Tierhändler.
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(08.03.2013) Immer wieder Anlass zum Streit zwischen Mieter und Vermieter bietet die Haltung von Haustieren in der Mietwohnung. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel in einem Mietvertrag unwirksam, nach der "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, ... der Zustimmung des Vermieters" bedarfs.
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(17.04.2009) Vielleicht liegt es an der engen Beziehung zwischen Tier und Mensch: Auf kaum einem anderen Rechtsgebiet wird so heftig gekämpft und gestritten wie bei der Tierhaltung in Eigentums- und Mietwohnungen. Mal geht es um die Frage, ob generell Lebewesen zugelassen sind, die die Größe eines Hamsters oder Wellensittichs überschreiten. Mal wollen Menschen ihre Wohnung ausgerechnet mit Exoten wie Schlangen und giftigen Fröschen teilen und stoßen damit auf Widerstand. In aller Regel sind es unangenehme Geräusche und Gerüche, welche die Nachbarn stören. Manchmal ist es auch die Angst, eines der Tiere könnte ausbrechen und zur Gefahr für die Mitglieder der Wohngemeinschaft werden. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat in seiner aktuellen Sonderausgabe einige Urteile von Gerichten gesammelt, die sich mit diesem Thema befassen.
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(15.11.2007) Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Tierhaltung in einer Mietwohnung zu entscheiden.
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Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung
(15.11.2007) „Der Bundesgerichtshof hat heute [14.11.2007] die Rechtsposition von hunderttausenden von Mietern bestätigt, die in ihrer Wohnung ein Haustier halten wollen“, erklärte Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), in einer ersten Stellungnahme zu der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 340/06), der eine Tierhaltungsklausel mit Erlaubnisvorbehalt für unwirksam erklärte. „Die Entscheidung ist richtig. Die Haltung kleinerer Tiere gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Kleintiere darf der Mieter immer in seiner Wohnung halten – egal, was im Mietvertrag steht. Dieses Recht darf nicht auf Ziervögel und Zierfische beschränkt werden“, so Ropertz.
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