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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 37/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 0930; IMRRS 2008, 0659
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schadensersatzpflicht des Mieters wegen Rauchens?

BGH, Urteil vom 05.03.2008 - VIII ZR 37/07

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3 Beiträge gefunden
IMR 2014, 326 LG Düsseldorf - Rauchen in Mietwohnung als Kündigungsgrund?
IMR 2011, 279 LG Essen - Ungewöhnlicher Farbzustand der Wohnung bei Rückgabe: Schadensersatz?
IMR 2008, 145 BGH - Rauchen in der Mietwohnung: Kein Schadensersatz für Schönheitsreparaturen!

15 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 2516; IMRRS 2024, 1057
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ausschluss der Kündigung wegen Eigenbedarfs durch Mietvertragsergänzung ist kein Vertrag zu Lasten Dritter

LG Berlin II, Urteil vom 16.05.2024 - 64 S 198/22

1. Zweck des Schriftformerfordernisses nach § 550 BGB ist es nicht, dem Erwerber durch die Urkunde selbst Gewissheit darüber zu verschaffen, ob der Vertrag besteht, sondern lediglich darüber, wie die Vertragsbedingungen lauten, in die er eintritt, falls der Vertrag besteht.

2. Eine Mietvertragsergänzung dahin, dass eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen wird, ist kein Vertrag zu Lasten Dritter (hier Erwerber). Denn die Mietvertragsergänzungsvereinbarung begründet lediglich vertragliche Pflichten der Mietvertragsparteien. Die Rechte und Pflichten des Erwerbers ergeben sich erst aufgrund der Rechtsnachfolge nach § 566 BGB, nicht unmittelbar durch die vertragliche Regelung.

4. Ein Recht zur regelmäßigen (anlasslosen) Wohnungsbesichtigung kann dem Vermieter nicht zugebilligt werden.

5. Eine Wohnungsbesichtigung setzt stets einen besonderen Anlass des Vermieters zur Besichtigung voraus, der dem Interesse des Mieters auf Ungestörtheit in der von ihm angemieteten Wohnung im Einzelfall vorgeht.

6. Eigenbedarf berechtigt nicht zur Besichtigung der Räume durch den nutzungswilligen Familienangehörigen. Es obliegt dem wegen Eigenbedarfs Kündigenden, sich über die Frage der Eignung der Wohnung für die Zwecke des Eigenbedarfs schon vor der Eigenbedarfskündigung Gedanken zu machen.

7. Nachteilige Veränderungen des Dekorationszustands des Mietobjekts bzw. durch den vertragsgemäßen Gebrauch ausgelöste Substanzveränderungen, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter hervorgerufen wurden, muss der Mieter nur dann beseitigen, wenn er sich wirksam zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet hat oder bei einer ungewöhnlichen Dekoration der Mieträume, mit der der Vermieter nicht zu rechnen brauchte und die eine Verletzung von Rücksichtnahmepflichten gegenüber dem Vermieter darstellt.

8. Ein Aufkleber an einem Fenster, Blümchen-Vinyltapete an den Wänden sowie ein großer Aufkleber und fünf Haken am Fliesenspiegel in der Küche sind kein atypisches Nutzungsverhalten des Mieters.

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IBRRS 2019, 2028; IMRRS 2019, 0742
WohnraummieteWohnraummiete
Verschlechterung der Wohnung durch Rauchen nicht nur "Schönheitsfehler"!

AG Brandenburg, Urteil vom 14.06.2019 - 31 C 249/17

Das Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzverpflichtung des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch einfache Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, sondern darüberhinausgehende Arbeiten erfordern (§ 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 249, § 535 BGB).*)

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IBRRS 2016, 1792; IMRRS 2016, 1088
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Übermäßiges Rauchen ist kein vertragsgemäßer Gebrauch!

LG Hannover, Urteil vom 29.02.2016 - 12 S 9/13

Das Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzpflicht des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen iSd § 28 IV S. 3 der Zweiten Berechnungsverordnung beseitigen lassen, sondern darüber hinaus gehende Instandsetzungsarbeiten erfordern.

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IBRRS 2015, 1035; IMRRS 2015, 0609
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Quotenabgeltungsklauseln sind unwirksam!

BGH, Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 242/13

Quotenabgeltungsklauseln benachteiligen den Mieter nach § 307 Abs. 1 BGB unangemessen und sind daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangen, zur Ermittlung der auf ihn im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrfach hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen (teilweise Aufgabe von BGH, Urteil vom 26.09.2007 - VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632 Rz. 14 ff = IMR 2007, 377). *)




IBRRS 2015, 0612; IMRRS 2015, 0360
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus

BGH, Urteil vom 18.02.2015 - VIII ZR 186/14

Zur Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus.*)

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IBRRS 2015, 1004; IMRRS 2015, 0596
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Kann ein Mieter einem anderen das Rauchen auf dem Balkon verbieten?

BGH, Urteil vom 16.01.2015 - V ZR 110/14

1. Die Störung eines Mieters in seinem Besitz durch den Tabakrauch eines anderen Mieters, der auf dem Balkon seiner Wohnung raucht, ist auch dann eine verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB, wenn dem anderen Mieter im Verhältnis zu seinem Vermieter das Rauchen gestattet ist.*)

2. Nach dem auf den Besitzschutzanspruch (§ 862 Abs. 1 BGB) entsprechend anzuwendenden Maßstab des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Mieter Einwirkungen durch das Rauchen eines anderen Mieters nicht verbieten, wenn sie einen verständigen Nutzer in dem Gebrauch der Mietsache nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.*)

3. Der Unterlassungsanspruch nach § 862 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht auch gegenüber wesentlichen Beeinträchtigungen nicht uneingeschränkt, weil der durch den Rauch gestörte Mieter auf das Recht des anderen Mieters Rücksicht nehmen muss, seine Wohnung vertragsgemäß zu nutzen, wozu grundsätzlich auch das Rauchen in der eigenen Wohnung gehört.*)

4. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme führt im Allgemeinen zu einer Gebrauchsregelung. Für die Zeiten, in denen beide Mieter an einer Nutzung ihrer Balkone interessiert sind, sind dem einen Mieter Zeiträume freizuhalten, in denen er seinen Balkon unbeeinträchtigt von Rauchbelästigungen nutzen kann, während dem anderen Mieter Zeiten einzuräumen sind, in denen er auf dem Balkon rauchen darf.*)

5. Gesundheitsschädliche Immissionen durch Tabakrauch sind wesentliche Beeinträchtigungen, die nicht geduldet werden müssen. Das gilt auch im Verhältnis von Mietern untereinander.*)

6. Der Mieter, der unter Berufung auf die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens von einem anderen Mieter verlangt, das Rauchen auf dem Balkon zu unterlassen, muss das sich aus den Nichtraucherschutzgesetzen ergebende Indiz erschüttern, dass mit dem Rauchen im Freien keine solchen Gefahren einhergehen.*)




IBRRS 2014, 1805; IMRRS 2014, 0954
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Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Auf dem Balkon darf geraucht werden!

LG Potsdam, Urteil vom 14.03.2014 - 1 S 31/13

Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus haben i.d.R. gegen andere Mieter keinen Anspruch darauf, das Rauchen auf dem benachbarten Balkon zu fest bestimmten Tageszeiten zu unterlassen.*)

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IBRRS 2013, 5050; IMRRS 2013, 2306
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bunte Wände beim Auszug verboten!

BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 416/12

Der Mieter ist gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird.*)

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IBRRS 2013, 2886; IMRRS 2013, 1536
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kettenrauchen als Kündigungsgrund?

LG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2013 - 21 T 65/13

Die Kündigung eines Mietvertrages wegen extensiven Rauchens kann einen Verstoß gegen vorangegangenes Tun darstellen, wenn der Vermieter in Kenntnis der Gewohnheiten des Mieters und seiner Ehefrau, die seit ca. 40 Jahren in den Räumlichkeiten stark rauchen, einige Jahre davor einen "neuen" Mietvertrag abgeschlossen hat, ohne eine - möglicherweise zulässige - "Individualvereinbarung" in Bezug auf das Rauchen innerhalb der Wohnung zu treffen.

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IBRRS 2013, 2226; IMRRS 2013, 1259
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rückgabeprotokoll als negatives Schuldanerkenntnis

AG Leonberg, Urteil vom 14.12.2012 - 7 C 676/12

Ist im Rückgabeprotokoll vom Vermieter bestätigt, dass infolge Rauchens des Mieters keine Beschädigungen feststellbar sind, liegt ein negatives Schuldanerkenntnis i. S. des § 397 Abs. 2 BGB vor.

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Schönheitsreparaturen an Mietwohnungen: Unwirksame Klauseln
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(18.05.2020) Mietverträge übertragen oft dem Mieter die Pflicht, seine Wohnung regelmäßig zu renovieren. Viele der üblichen Mietvertragsklauseln sind jedoch von Gerichten für unwirksam erklärt worden.
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IVD: Vermieter müssen exzessives Rauchen nicht akzeptieren
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(06.03.2008) Nach den öffentlichen Rauchverboten, die mittlerweile in zahlreichen Bundesländern eingeführt worden sind, haben Raucher nun auch im Privaten das Nachsehen – wenn sie zur Miete wohnen: Vermieter können künftig Schadenersatz für durch extremes Rauchen verfärbte Tapeten, Fensterrahmen und Türen verlangen. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az VIII ZR 37/07). „Rauchen zählt zwar zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands IVD. „Dies gilt jedoch nicht für exzessives Rauchen.“
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Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips: Rauchen in der Wohnung grundsätzlich vertragsgemäß
Mieterbund begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs

(06.03.2008) „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs schafft Rechtssicherheit. Jetzt ist klargestellt, dass Rauchen in der Wohnung grundsätzlich zulässig ist und keine Schadensersatzansprüche auslöst“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, das heute (5. März 2008) verkündete Raucherurteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 37/07).
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