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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 37/07
BGH, Urteil vom 05.03.2008 - VIII ZR 37/07
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
LG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2013 - 21 T 65/13
Die Kündigung eines Mietvertrages wegen extensiven Rauchens kann einen Verstoß gegen vorangegangenes Tun darstellen, wenn der Vermieter in Kenntnis der Gewohnheiten des Mieters und seiner Ehefrau, die seit ca. 40 Jahren in den Räumlichkeiten stark rauchen, einige Jahre davor einen "neuen" Mietvertrag abgeschlossen hat, ohne eine - möglicherweise zulässige - "Individualvereinbarung" in Bezug auf das Rauchen innerhalb der Wohnung zu treffen.
VolltextBGH, Urteil vom 05.03.2008 - VIII ZR 37/07
Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzpflicht des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern. Das gilt unabhängig davon, ob ein Renovierungsbedarf bereits vorzeitig entsteht (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, NJW 2006, 2915).*)
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9. Recht zu Eingriffen in die Bausubstanz (BGB § 535 Rn. 581-583)
c) Reinigung (BGB § 546 Rn. 49)
(2) Beschränkung durch § 538 BGB auf Folgen des atypischen Gebrauchs (BGB § 538 Rn. 29-32)
3. Verursachung andere Emissionen (BGB § 535 Rn. 609-616)
bb) Die (Un-)zulässigkeit einzelner Fragen ( Rn. 82-83)