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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 64/09
BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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LG Berlin, Beschluss vom 10.03.2017 - 65 S 62/17
1. Stützt der Vermieter sein (unverändertes) Räumungsbegehren auf eine weitere, nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung ausgesprochene Kündigung, so handelt es sich dabei um eine Klageänderung.
2. Eine Klageänderung ist in der Berufungsinstanz nur zulässig, wenn sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat.
VolltextLG Berlin, Beschluss vom 09.01.2012 - 65 T 227/11
Die Frage, ob der Mieter auch dann im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB mit der Mietzahlung in Verzug ist, wenn er zur Begleichung der Miete auf Leistungen des Jobcenters angewiesen ist und die eingetretenen Zahlungsverzögerungen auf Fehlern des Jobcenters beruhen, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Insoweit ist dem Mieter Prozesskostenhilfe zu gewähren, da seine Rechtsverteidigung gegen den Räumungsantrag hinreichende Erfolgsaussichten hat.
VolltextBGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09
Das Jobcenter (Sozialamt), das für einen hilfebedürftigen Wohnungsmieter die Kosten der Unterkunft in der Weise übernimmt, dass es die Miete direkt an den Vermieter des Hilfebedürftigen überweist, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters.*)
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