Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 78/05
BGH, Urteil vom 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
92 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
9 Beiträge gefunden |
IMR 2020, 1039 | LG Berlin - Schweigen ist keine Verweigerung der Belegeinsicht |
IMR 2017, 399 | AG Zossen - Winterdienstkosten können auf Mieter umgelegt werden |
IMR 2014, 196 | LG Berlin - Betriebskosten: Mieter darf Einzelverbrauchsdaten einsehen! |
IMR 2012, 1068 | AG Dortmund - Betriebskostenabrechnung: Anspruch auf Übersendung von Belegkopien? |
IMR 2012, 373 | KG - Einsicht in Abrechnungsunterlagen: Anspruch auf Kopien? |
IMR 2007, 1076 | LG Berlin - Keine Erklärungspflicht des Vermieters bei Einsicht des Mieters in Abrechnungsunterlagen! |
IMR 2007, 12 | OLG Düsseldorf - Beanstandung von Nebenkostenabrechnungen |
IMR 2006, 51 | BGH - Betriebskostenaufteilung nach Wohn- und Gewerberaum nur in Ausnahmefällen! |
IMR 2006, 2 | BGH - Mietnebenkostenabrechnung: Grundsätzlich kein Anspruch auf Kopien der Belege! |
62 Volltexturteile gefunden |
LG Berlin, Urteil vom 15.01.2007 - 67 S 85/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 25.10.2006 - VIII ZR 102/06
1. Der Mieter ist im Rahmen von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch für das schuldhafte Verhalten eines Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB verantwortlich; die ordentliche Kündigung des Vermieters wegen einer nicht unerheblichen Vertragsverletzung setzt nicht ein eigenes schuldhaftes Verhalten des Mieters voraus.*)
2. Ein Mieterschutzverein, der den Mieter bei der Entscheidung darüber berät, ob er von einem Zurückbehaltungsrecht an der Miete Gebrauch machen soll, ist Erfüllungsgehilfe des Mieters bei der Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der Miete.*)
BGH, Urteil vom 25.10.2006 - VIII ZR 251/05
Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten nach dem Flächenmaßstab ab, ohne einen Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten vorzunehmen, so trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese Kosten zu einer erheblichen Mehrbelastung der Wohnraummieter führen und deshalb ein Vorwegabzug der auf die Gewerbeflächen entfallenden Kosten geboten ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419).*)
VolltextLG Berlin, Urteil vom 28.09.2006 - 67 S 225/06
Der Vermieter genügt seiner Verpflichtung zur Einsichtsgewährung in Abrechnungsunterlagen schon dadurch, dass er dem Miter einen Aktenordner zur Verfügung stellt, aus dem sich dieser dann die Unterlagen heraussortieren kann, die ihn interessieren. Eine Erläuterung durch den Vermieter zu diesen Unterlagen muss nicht erfolgen. Wenn der Mieter Schwierigkeiten hat, die richtigen Unterlagen zu finden, dann muss er sich selbst um fachkundige Unterstützung bemühen.
VolltextBGH, Urteil vom 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
Die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten benachteiligt diesen nicht unangemessen.*)
BGH, Urteil vom 13.09.2006 - VIII ZR 71/06
1. Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung (im Anschluss an IMR 2006, 2).
2. Dem berechtigten Interesse des Mieters an einer Überprüfung der Abrechnung wird vielmehr im Regelfall bereits dadurch Rechnung getragen, dass der Mieter vom Vermieter Einsicht in die der Abrechnung zu Grunde liegenden Belege verlangen und sich hierbei, soweit erforderlich, fachkundiger Hilfe bedienen kann; ein Anspruch des Mieters auf Übermittlung von Fotokopien von Rechnungsbelegen kommt deshalb nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn dem Mieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters - oder dessen Bevollmächtigten - nicht zugemutet werden kann.
3. Ein Anspruch auf Übersendung weiterer Abrechnungsbelege wird auch nicht dadurch vertraglich begründet, dass der Bevollmächtigte des Vermieters dem vom Mieter beauftragten Mieterschutzverein auf dessen Bitte hin mehrere Belege zu der Betriebskostenabrechnung übermittelt hat.
VolltextBGH, Urteil vom 13.09.2006 - VIII ZR 105/06
1. Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung.
2. Ein Anspruch des Mieters auf Übermittlung von Fotokopien von Rechnungsbelegen kommt deshalb nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn dem Mieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann.
VolltextKG, Urteil vom 24.07.2006 - 8 U 224/05
Zur Notwendigkeit eines "Vorwegabzugs" der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten bei gemischt genutzten Gebäuden.*)
VolltextBGH, Urteil vom 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
Der Vermieter, der die Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB für die Abrechnung von Betriebskosten zunächst unverschuldet nicht einhalten kann, hat die verspätete Geltendmachung einer Nachforderung dennoch zu vertreten, wenn er sich damit auch dann noch unnötig viel Zeit lässt, nachdem ihm die notwendigen Unterlagen für die Abrechnung vorliegen. Im Regelfall ist er gehalten, die Nachforderung innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Abrechnungshindernisses zu erheben.*)
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2006 - 10 U 164/05
Jede Beanstandung einer Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass der Mieter zuvor Einsicht in die Unterlagen genommen hat. Pauschale Beanstandungen muss der Vermieter nicht beachten.
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2006 - 10 U 169/05
1. Ein pauschales Bestreiten einzelner Positionen der Nebenkostenabrechnung ohne Einsicht in die Kostenbelege ist unzulässig.
2. Eine im Mietvertrag enthaltenen Regelung zur Abrechnungsfrist ist ohne weitere Anhaltspunkte keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Nachforderungen zu entnehmen.
3. Für eine Anwendung des vor dem Hintergrund der besonderen Schutzwürdigkeit des sozialen Wohnraummieters erlassenen § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV 1970 besteht im Bereich der Gewerberaummiete kein Bedarf. Entsprechendes gilt für eine analoge Anwendung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB.
4. Zu den Voraussetzungen der Verwirkung einer Nebenkostennachforderung.
VolltextBGH, Urteil vom 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
1. Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten ab, ist - soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben - ein Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten für alle oder einzelne Betriebskostenarten jedenfalls dann nicht geboten, wenn diese Kosten nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen.*)
2. Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung.*)
10 Nachrichten gefunden |
(01.03.2017) Erhält der Mieter die jährliche Betriebskostenabrechnung des Vermieters, hat er das Recht, diese Abrechnung auf Herz und Nieren zu prüfen. Hier kann es nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein notwendig werden, dass der Mieter die Rechnungen, Bescheide und Belege im Original prüft, die der Vermieterabrechnung zugrunde liegen.
mehr…
Zudem die wichtigsten BGH-Entscheidungen
(31.05.2007) 20,6 Prozent aller Zivilprozesse betreffen eine Mietrechtsstreitigkeit. Rund 312.000 Verfahren in Wohnraummietsachen wurden im Jahr 2005 abgeschlossen, 299.133 bei den Amtsgerichten und 13.336 bei den Landgerichten als Berufungsinstanz. Im Anschluss noch die wichtigsten Urteile des Bundesgerichtshofs.
mehr…
Mieterbund-Broschüre mit aktuellen Urteilen
(08.01.2007) Rund 41 Milliarden Euro müssen jährlich für die Nebenkosten des Wohnens gezahlt werden. Diese so genannte „zweite Miete“ steigt von Jahr zu Jahr weiter an und löst immer öfter Streit und Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern aus. Überprüfungen der Abrechnungen haben ergeben, dass jede zweite Abrechnung fehlerhaft und falsch ist. Auch deshalb dreht sich zwischenzeitlich jede dritte Rechtsberatung der 330 örtlichen DMB-Mietervereine um Betriebskosten.
mehr…
(26.10.2006) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis ordentlich kündigen kann, wenn der Mieter unberechtigt Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von insgesamt mehr als zwei Monatsmieten einbehalten hat und dies auf dem Verschulden eines Mieterschutzvereins beruht, der den Mieter insoweit fahrlässig falsch beraten hat.
mehr… IMR 2007, 1 BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06
Mieterbund kritisiert Begründung des Bundesgerichtshofs
(26.10.2006) „Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 102/06) hat heute (25.10.2006) nachvollziehbar geurteilt, dass Rechtsberater Erfüllungsgehilfen (Paragraph 278 Bürgerliches Gesetzbuch) des Beratenen sind. Das bedeutet, Fehler des Rechtsberaters – ob Anwalt, Mieterschutzverein oder kommunale Beratung – werden dem Ratsuchenden wie eigene Fehler zugerechnet“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips.
mehr… BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06
(19.04.2006) Schuld sind der kalte und lange Winter und die durch den extrem stark gestiegenen Ölpreis besonders hohen Heizkosten: Die Betriebskostenabrechnungen für viele Mietwohnungen fallen in diesem Jahr unerwartet hoch aus, viele Vermieter müssen Nachzahlungsforderungen an ihre Mieter stellen. „Die Mieter sind verpflichtet, diese Nachzahlungen zu leisten – vorausgesetzt, der Vermieter erstellt die Abrechung fristgemäß – spätestens 12 Monate nach Ablauf der mietvertraglich festgelegten Abrechnungsperiode muss diese beim Mieter sein“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbandes Deutschland (IVD).
mehr…
Eigentümerschutz-Gemeinschaft empfiehlt, Mietern Rechnungskopien zu überlassen
(10.03.2006) Nach Einschätzung von Haus & Grund werden Betriebskostenabrechnungen für preisfreie Mietwohnungen auch künftig mit Rechnungs-Kopien belegt werden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft in Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: VIII ZR 78/05) vom 8. März hin, der einen Anspruch des Mieters auf diese Fotokopien verneinte und auf die Akteneinsicht beim Vermieter verwies.
mehr…
(13.10.2006) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil die Abrechnungspraxis für Betriebskosten weiter erleichtert (Az. VIII ZR 78/05). Die Richter entschieden, dass Mieter von nicht preisgebundenem Wohnraum nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Fotokopien der Abrechnungsbelege gegenüber dem Vermieter haben. Zudem sind Vermieter nicht dazu verpflichtet, in der Betriebskostenabrechnung Kosten für im selben Gebäude befindliche Gewerbeflächen vorweg abzuziehen, insofern diese nicht zu einer deutlich ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Mieter führen.
mehr…
(09.03.2006) „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 78/05) ist enttäuschend, sie schwächt die Mieterposition im Zusammenhang mit der Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung“, kommentierte der Deutsche Mieterbund (DMB) in eine ersten Stellungnahme.
mehr… BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
(08.03.2006) Der Beklagte ist Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung der Klägerin in Berlin. Mit ihrer Klage hat die Klägerin unter anderem Zahlung rückständiger Mieten sowie Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen verlangt. Der Beklagte hat beanstandet, dass die Klägerin die im selben Gebäude befindlichen Gewerbeflächen und die darauf entfallenden Kosten in den Betriebskostenabrechnungen nicht vorweg abgezogen und ihm darüber hinaus trotz eines entsprechenden Verlangens keine Fotokopien zu den einzelnen Abrechnungsbelegen überlassen habe. Im Übrigen hat der Beklagte wegen der von ihm beanstandeten Abrechnungsweise die Aufrechnung erklärt und Widerklage erhoben. Das Berufungsgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben und die Widerklage insgesamt abgewiesen.
mehr… BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
9 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
a) Grundsatz: Gewährung der Einsichtsnahmemöglichkeit (BGB § 556 Rn. 497-499)
IV. Rechtsfolgen (BGB § 560 Rn. 78)
d) Einzelbetriebskosten bei gemischter Nutzung der Abrechnungseinheit (BGB § 556 Rn. 163-170)
b) Ausnahme: Überlassung von Fotokopien (BGB § 556 Rn. 519-523)
aa) Leistungsort (BGB § 556 Rn. 500-503)
IV. Gegenrechte des Mieters (BGB § 556 Rn. 557-564)
2. Berechnung (BGB § 559b Rn. 14-21)
b) Zahlungsverzug (BGB § 573 Rn. 28-41)
I. Verjährung mietrechtlicher Ansprüche außerhalb von § 548 BGB (BGB § 548 Rn. 63-65)