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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 81/03
BGH, Urteil vom 22.12.2003 - VIII ZR 81/03
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2016, 323 | AG Saarbrücken - Kein Kündigungsausschluss über zwei Jahre in Allgemeinen Geschäftsbedingungen! |
IBR 2004, 1082 | BGH - Befristeter Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters in einem Wohnungsmietvertrag zulässig! |
19 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 23.10.2019 - XII ZR 125/18
1. Ein Mietvertrag, den eine Gemeinde abgeschlossen hat, um in dem Mietobjekt ihr zugewiesene Flüchtlinge unterbringen zu können, ist unbeschadet seiner Bezeichnung kein Wohnraummietvertrag i.S.v. § 549 Abs. 1 BGB (Fortführung von BGHZ 94, 11 = NJW 1985, 1772).*)
2. Eine in diesem Vertrag enthaltene formularmäßige Klausel, mit der für beide Mietvertragsparteien das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 60 Monaten ausgeschlossen wird, ist nicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.*)
BGH, Urteil vom 25.09.2019 - VIII ZR 122/18
1. Unterlässt der nach § 564 Satz 1, § 1922 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetretene Erbe, dieses nach § 564 Satz 2 BGB außerordentlich zu kündigen, liegt allein hierin keine Verwaltungsmaßnahme, welche die nach Ablauf dieser Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu Nachlasserbenschulden beziehungsweise Eigenverbindlichkeiten werden lässt, für die der Erbe - auch - persönlich haftet.*)
2. Eine persönliche Haftung tritt jedoch etwa dann ein, wenn der Erbe nach wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses seiner (fälligen) Pflicht aus § 546 Abs. 1, § 985 BGB zur Räumung und Herausgabe der Mietsache nicht nachkommt.*)
BGH, Urteil vom 25.09.2019 - VIII ZR 138/18
1. Unterlässt der nach § 564 Satz 1, § 1922 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetretene Erbe dieses nach § 564 Satz 2 BGB außerordentlich zu kündigen, liegt allein hierin keine Verwaltungsmaßnahme, welche die nach Ablauf dieser Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu Nachlasserbenschulden beziehungsweise Eigenverbindlichkeiten werden lässt, für die der Erbe - auch - persönlich haftet.*)
2. Eine persönliche Haftung tritt jedoch etwa dann ein, wenn der Erbe nach wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses seiner (fälligen) Pflicht aus § 546 Abs. 1, § 985 BGB zur Räumung und Herausgabe der Mietsache nicht nachkommt.*)
BGH, Beschluss vom 08.05.2018 - VIII ZR 200/17
Zur Zulässigkeit eines individualvertraglich vereinbarten dauerhaften Kündigungsausschlusses.*)
VolltextBGH, Urteil vom 10.07.2013 - VIII ZR 388/12
Zur ergänzenden Vertragsauslegung im Falle der Unwirksamkeit einer Befristung des Mietvertrags.*)
VolltextBGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 86/10
Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann - überschreitet.*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
Der Mieter darf die Zahlung der Kaution an den Vermieter von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig machen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 230/09
In einem vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes abgeschlossenen, auf ursprünglich fünf Jahre befristeten Mietvertrag hält eine formularmäßige Verlängerungsklausel folgenden Inhalts der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB stand:
"Wird das Mietverhältnis nicht auf den als Endtermin vorgesehenen Tag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt, so verlängert es sich jedes Mal um 5 Jahre."*)
VolltextBGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 30/08
Außerhalb einer wirksamen Staffelmietvereinbarung oder eines wirksamen Zeitmietvertrages kann ein einseitiger, formularvertraglicher Kündigungsverzicht des Mieters nicht vereinbart werden.
VolltextBGH, Urteil vom 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat.*)
3 Nachrichten gefunden |
(16.01.2009) Ist in einem Formularmietvertrag ein einseitiger Kündigungsausschluss des Mieters vereinbart, benachteiligt dies den Mieter unangemessen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) macht Marcus Zachmann von der Quelle Bausparkasse alle Vermieter und Mieter aufmerksam.
mehr…
(05.01.2009) „Das ist ein gutes und wichtiges Urteil für alle Mieterinnen und Mieter“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 30/08).
mehr… IMR 2009, 38 BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 30/08
Zudem die wichtigsten BGH-Entscheidungen
(31.05.2007) 20,6 Prozent aller Zivilprozesse betreffen eine Mietrechtsstreitigkeit. Rund 312.000 Verfahren in Wohnraummietsachen wurden im Jahr 2005 abgeschlossen, 299.133 bei den Amtsgerichten und 13.336 bei den Landgerichten als Berufungsinstanz. Im Anschluss noch die wichtigsten Urteile des Bundesgerichtshofs.
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1 Materialientext gefunden |
Schreiben privater Verbände
Eckpunktepapier MietrechtsreformEckpunktepapier des BFW e.V. zur Mietrechtsreform und zur sofortigen Stärkung des frei finanzierten Mietwohnungsneubaus
(vom 18.08.2006)
Text
7 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
I. Einführung (BGB § 561 Rn. 1-3)
I. Vertragsschluss nach dem 31. 8. 2001 (BGB § 573c Rn. 16-22)
1. Herleitung (BGB § 542 Rn. 200-202)
I. Vertragsdauer (BGB § 550 Rn. 18-23)
B. Anwendungsbereich (BGB § 573a Rn. 4-9)
II. Kündigungsausschlussvereinbarung (BGB § 557a Rn. 62-66)
G. Abweichende Vereinbarungen (Abs. 4) (BGB § 573 Rn. 293-301)