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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 17/92
104 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2010, 440 | OLG Hamm - Abhilfeverlangen des Auftraggebers nach § 5 Nr. 3 VOB/B auch bei fehlender Fristvereinbarung! |
IBR 1993, 369 | BGH - Außerordentliche Kündigung eines Werkvertrages durch den Besteller |
14 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 10.10.1996 - VII ZR 250/94
Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle vorzeitiger Kündigung eines Vertrages
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Planungsunternehmens enthaltene Klausel
"In den übrigen Fällen (= also abgesehen von den Fällen, in denen ein wichtiger Grund vorliegt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat) behält der Auftragnehmer den Anspruch auf das vertragliche Honorar, jedoch unter Abzug der ersparten Aufwendungen, die mit 40 % für die vom Auftragnehmer noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart werden."
ist entsprechend §§ 11 Nr. 5b und 10 Nr. 7 AGBG unwirksam.*)
VolltextBGH, Urteil vom 23.05.1996 - VII ZR 140/95
a) Der Auftraggeber eines VOB/B-Vertrages ist berechtigt, den Vertrag wegen positiver Vertragsverletzung fristlos zu kündigen, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers der Vertragszweck so gefährdet ist, daß es dem vertragstreuen Auftraggeber nicht zumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen.
b) Eine fristlose Kündigung ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Auftragnehmer trotz Abmahnungen des Auftraggebers mehrfach und nachhaltig gegen eine Vertragspflicht verstößt und wenn das Verhalten des Auftragnehmers ein hinreichender Anlaß für die Annahme ist, daß der Auftragnehmer sich auch in Zukunft nicht vertragstreu verhalten wird.
VolltextBGH, Urteil vom 09.03.1995 - VII ZR 23/93
1. a Der Auftragnehmer, dem der Auftrag nach § 8 Nr. 3 VOB/B entzogen worden ist, kann nur den Anteil seiner vereinbarten Vergütung verlangen, der seinen bisher erbrachten Leistungen entspricht im Anschluß an Senatsurteile vom 25. Juni 1987 - VII ZR 251/86 = BauR 1987, 689 = ZfBR 1987, 238 und vom 6. Februar 1975 - VII ZR 244/73 = NJW 1975, 825.
b) Aus § 8 Nr. 3 VOB/B folgt, daß angelieferte, aber noch nicht eingebaute Bauteile von der VOB/B nicht als erbrachte Leistungen behandelt werden.
c) Der Auftraggeber, der dem Auftragnehmer den Auftrag nach § 8 Nr. 3 VOB/B entzogen hat, kann ausnahmsweise nach den Geboten von Treu und Glauben gehalten sein, bereits hergestellte Bauteile zu übernehmen und angemessen zu vergüten.
2. § 8 Nr. 6 VOB/B begründet keinen Vergütungsanspruch.
VolltextBGH, Urteil vom 25.03.1993 - X ZR 17/92
Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach außerordentlicher Kündigung
a) Eine außerordentliche Kündigung eines Werkvertrages durch den Besteller berührt den Werklohnanspruch des Unternehmers für den bis zur Kündigung erbrachten Teil der Werkleistung grundsätzlich nicht.
b) Den Unternehmer trifft in einem solchen Fall die Beweislast dafür, daß das Teilwerk als solches frei von Mängeln ist. Daß es für den Besteller von Wert ist, muß er nicht beweisen.
Volltext8 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht |
IV. Rechtswirkungen der Abnahme |
§ 643 BGB Kündigung bei unterlassener Mitwirkung (Retzlaff) |
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht |
III. Rechtsfolgen |
§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz) |
G. Allgemeine Wirkungen der Kündigung |
I. Abrechnung nach Kündigung |
§ 648a BGB Kündigung aus wichtigem Grund (Schmitz) |
I. Allgemeine Wirkungen der Kündigung |
8 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 5 VOB/B Ausführungsfristen (Plücker) |
E. § 5 Abs. 4 VOB/B |
III. Kündigungsrecht |
2. Kündigungsvoraussetzungen |
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
B. Kündigungsvoraussetzungen |
II. Kündigungsgrund |
D. § 8 Abs. 2 VOB/B - Kündigung wegen Insolvenz |
II. Kündigungsgrund, § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B |
E. § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B - Kündigung aus wichtigem Grund |
§ 9 VOB/B Kündigung durch den Auftragnehmer (Jahn) |
E. Rechtsfolgen der Kündigung, § 9 Abs. 3 VOB/B |
I. Abrechnung der bisherigen Leistungen nach Vertragspreisen, § 9 Abs. 3 Satz 1 VOB/B |
11 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
II. Gesetzliche Rücktrittsmöglichkeiten ( Rn. 13)
cc) Abnahmeverweigerung. (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 206-211)
4. Mängelansprüche nach Kündigung aus wichtigem Grund (VOB/B § 8 Abs. 3 Rn. 55-62)
II. Vorgehensweise nach der Kündigung (Abnahme und Aufmaß) (VOB/B § 8 Abs. 2 Rn. 98-100)
V. Vergütung des Auftragnehmers (VOB/B § 8 Abs. 3 Rn. 39-41)
3. § 648 a BGB - Kündigung aus wichtigem Grund ( Rn. 10-12)
III. Nachschieben von Kündigungsgründen (VOB/B § 8 Abs. 2 Rn. 101-102)
2. Inhaltliche Anforderungen (VOB/B § 9 Abs. 2 Rn. 11-13)
1. Mängelansprüche (zeitlicher Anwendungsbereich) (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 10-17)
II. Abnahme (VOB/B § 8 Abs. 7 Rn. 6-9)
15 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden |
2. Kündigung wegen Pflichtverletzung, Abs. 3 (VOB/B § 8 Rn. 97-98)
2. Nachschieben von Kündigungsgründen (VOB/B § 8 Rn. 179)
a) Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertrags (VOB/B § 8 Rn. 10)
a) Einführung (VOB/B § 8 Rn. 33-36)
4. Vergütungspflicht des Auftraggebers (VOB/B § 8 Rn. 55-56)
2. Vergütungsanspruch für die erbrachte Leistung (VOB/B § 8 Rn. 29-32)
III. Kündigungserklärung und Schriftform, Abs. 6 (VOB/B § 8 Rn. 142-144)
(3) Fälligkeit (VOB/B § 8 Rn. 95-96)
c) Wertungsgleichlauf (VOB/B § 8 Rn. 14-15)
II. Kündigungserklärung (VOB/B § 9 Rn. 24-28)
18 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
B. Allgemeine Wirkungen der Kündigung ( Rn. 24)
B. Allgemeine Wirkungen der Kündigung ( Rn. 24)
D. Mängelhaftung nach Kündigung für erbrachte Leistungen ( Rn. 96-105)
D. Mängelhaftung nach Kündigung für erbrachte Leistungen ( Rn. 96-105)
I. Abrechnung erbrachter Leistungen ( Rn. 46-50)
I. Abrechnung erbrachter Leistungen ( Rn. 46-50)
C. Abrechnung nach Kündigung ( Rn. 40-45)
C. Abrechnung nach Kündigung ( Rn. 40-45)
c) Die Kündigung aus wichtigem Grund ( Rn. 194-204)
E. Schadens- und Mehrkostenansprüche des Auftraggebers ( Rn. 106-115)