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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 17/92
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2015 - 10 U 62/14
1. Eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B muss erkennen lassen, auf welchen Grund sie gestützt wird. Wird die Kündigung ausdrücklich auf einen bestimmten Grund gestützt, ist die Beendigung des Vertragsverhältnisses allein auf diesen Grund beschränkt.*)
2. Kündigungsgründe können bis zum Beginn der Selbstvornahme nachgeschoben werden.*)
3. Bei der Ermittlung des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs ist grundsätzlich eine VOB/A-konforme Auslegung vorzunehmen, wenn ein öffentlicher Auftraggeber beteiligt ist. Dies bedeutet, dass in Zweifelsfällen der Auslegung der Vorzug zu geben ist, die der VOB/A entspricht.*)
4. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer nach einer Kündigung grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Das Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers entfällt, wenn er sich als so unzuverlässig erwiesen hat, dass der Auftraggeber nicht mehr darauf vertrauen kann, von ihm eine mangelfreie Leistung zu erhalten. Dafür trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast.*)
5. Der Auftraggeber kann sich auf eine das Nachbesserungsrecht ausschließende Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers in der Regel nicht berufen, wenn er selbst durch ein ihm zuzurechnendes Planungsverschulden an der Entstehung des Mangels mitgewirkt hat. Das Unterlassen eines Bedenkenhinweises führt dann allein nicht zu einer solchen Unzuverlässigkeit.*)
BGH, Urteil vom 25.03.1993 - X ZR 17/92
Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach außerordentlicher Kündigung
a) Eine außerordentliche Kündigung eines Werkvertrages durch den Besteller berührt den Werklohnanspruch des Unternehmers für den bis zur Kündigung erbrachten Teil der Werkleistung grundsätzlich nicht.
b) Den Unternehmer trifft in einem solchen Fall die Beweislast dafür, daß das Teilwerk als solches frei von Mängeln ist. Daß es für den Besteller von Wert ist, muß er nicht beweisen.
Volltext8 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 5 VOB/B Ausführungsfristen (Plücker) |
E. § 5 Abs. 4 VOB/B |
III. Kündigungsrecht |
2. Kündigungsvoraussetzungen |
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
B. Kündigungsvoraussetzungen |
II. Kündigungsgrund |
D. § 8 Abs. 2 VOB/B - Kündigung wegen Insolvenz |
II. Kündigungsgrund, § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B |
E. § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B - Kündigung aus wichtigem Grund |
§ 9 VOB/B Kündigung durch den Auftragnehmer (Jahn) |
E. Rechtsfolgen der Kündigung, § 9 Abs. 3 VOB/B |
I. Abrechnung der bisherigen Leistungen nach Vertragspreisen, § 9 Abs. 3 Satz 1 VOB/B |
8 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht |
IV. Rechtswirkungen der Abnahme |
§ 643 BGB Kündigung bei unterlassener Mitwirkung (Retzlaff) |
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht |
III. Rechtsfolgen |
§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz) |
G. Allgemeine Wirkungen der Kündigung |
I. Abrechnung nach Kündigung |
§ 648a BGB Kündigung aus wichtigem Grund (Schmitz) |
I. Allgemeine Wirkungen der Kündigung |
11 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
II. Gesetzliche Rücktrittsmöglichkeiten ( Rn. 13)
cc) Abnahmeverweigerung. (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 206-211)
4. Mängelansprüche nach Kündigung aus wichtigem Grund (VOB/B § 8 Abs. 3 Rn. 55-62)
II. Vorgehensweise nach der Kündigung (Abnahme und Aufmaß) (VOB/B § 8 Abs. 2 Rn. 98-100)
V. Vergütung des Auftragnehmers (VOB/B § 8 Abs. 3 Rn. 39-41)
3. § 648 a BGB - Kündigung aus wichtigem Grund ( Rn. 10-12)
III. Nachschieben von Kündigungsgründen (VOB/B § 8 Abs. 2 Rn. 101-102)
2. Inhaltliche Anforderungen (VOB/B § 9 Abs. 2 Rn. 11-13)
1. Mängelansprüche (zeitlicher Anwendungsbereich) (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 10-17)
II. Abnahme (VOB/B § 8 Abs. 7 Rn. 6-9)
15 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden |
2. Kündigung wegen Pflichtverletzung, Abs. 3 (VOB/B § 8 Rn. 97-98)
2. Nachschieben von Kündigungsgründen (VOB/B § 8 Rn. 179)
a) Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertrags (VOB/B § 8 Rn. 10)
4. Vergütungspflicht des Auftraggebers (VOB/B § 8 Rn. 55-56)
a) Einführung (VOB/B § 8 Rn. 33-36)
2. Vergütungsanspruch für die erbrachte Leistung (VOB/B § 8 Rn. 29-32)
III. Kündigungserklärung und Schriftform, Abs. 6 (VOB/B § 8 Rn. 142-144)
c) Wertungsgleichlauf (VOB/B § 8 Rn. 14-15)
II. Kündigungserklärung (VOB/B § 9 Rn. 24-28)
(3) Fälligkeit (VOB/B § 8 Rn. 95-96)
18 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
B. Allgemeine Wirkungen der Kündigung ( Rn. 24)
B. Allgemeine Wirkungen der Kündigung ( Rn. 24)
D. Mängelhaftung nach Kündigung für erbrachte Leistungen ( Rn. 96-105)
D. Mängelhaftung nach Kündigung für erbrachte Leistungen ( Rn. 96-105)
I. Abrechnung erbrachter Leistungen ( Rn. 46-50)
I. Abrechnung erbrachter Leistungen ( Rn. 46-50)
C. Abrechnung nach Kündigung ( Rn. 40-45)
C. Abrechnung nach Kündigung ( Rn. 40-45)
c) Die Kündigung aus wichtigem Grund ( Rn. 194-204)
E. Schadens- und Mehrkostenansprüche des Auftraggebers ( Rn. 106-115)