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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZB 4/10


Beste Treffer:
IBRRS 2011, 3311; VPRRS 2011, 0268
VergabeVergabe
Antrag auf losweise Vergabe: Streitwert des Nachprüfungsverfahrens?

BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - X ZB 4/10

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IBRRS 2011, 0828; VPRRS 2011, 0087
VergabeVergabe
Vergabe von S-Bahn-Verkehrsleistungen muss ausgeschrieben werden!

BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10


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8 Beiträge gefunden
VPR 2023, 31 VK Bund - Preis ungewöhnlich niedrig: Einhaltung von Kalkulationsvorgaben ist zu überprüfen!
VPR 2019, 243 VK Bund - Ausführliche Gleichwertigkeitsprüfung ist zwingend!
VPR 2014, 43 VK Bund - Keine überzogenen Anforderungen an den Umfang der Dokumentation!
IBR 2012, 600 VK Baden-Württemberg - Über 20% Zuschuss: Dienstleistungsauftrag!
IBR 2011, 1023 OVG Nordrhein-Westfalen - Ordentliche Gerichte in NRW bei Vergabe von Dienstleistungsaufträgen zuständig?
IBR 2011, 477 BGH - Heilung von Dokumentationsmängeln im Nachprüfungsverfahren möglich?
IBR 2011, 225 BGH - S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden!
IBR 2010, 1320 OLG Düsseldorf - Direktvergabe von SPNV-Leistungen - OLG Düsseldorf spielt den Ball zum Bundesgerichtshof!

328 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 1907; VPRRS 2019, 0184
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsprüfung ist nicht auf geforderte Nachweise begrenzt!

VK Thüringen, Beschluss vom 04.01.2019 - 250-4002-8706/2018-E-027-EF

1. Der Auftraggeber muss die Eignung des Bieters nicht ausschließlich auf der Basis der von ihm geforderten Nachweise - insbesondere aufgrund der Eigenerklärung in einem Formblatt - beurteilen. Bei der Eignungsprüfung steht es dem Auftraggeber grundsätzlich frei, auf welche Art und Weise er sich Kenntnis über die Eignung des Bieter verschafft.

2. Neben den geforderten Eignungsnachweisen darf der Auftraggeber bei der Eignungsprüfung grundsätzlich auch noch andere Informationen verwerten, soweit es sich um objektivierbare Fakten handelt, die aus einer verlässlichen Quelle stammen und die eine räumliche und zeitliche Nähe zur betroffenen Vergabe aufweisen.

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IBRRS 2019, 4201; VPRRS 2019, 0396
VergabeVergabe
Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen: In welcher Weise ist Rechtsschutz zu gewähren?

VK Rheinland, Beschluss vom 06.12.2018 - VK K 52/17

1. Der Gegenstand eines Nachprüfungsantrags ist im Zweifel im Wege der Auslegung entsprechend dem vom Antragsteller erkennbar verfolgten Rechtsschutzziel zu ermitteln.*)

2. § 135 GWB ist ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 101b GWB nicht rückwirkend auf Altverträge anwendbar, die vor dem 24.04.2009 abgeschlossen wurden.*)

3. Es bleibt unentschieden, in welcher Weise Rechtsschutz zu gewähren ist gegen den Fortbestand eines rechtmäßig im Wege einer Inhouse-Vergabe geschlossenen Vertrages, wenn eine der Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen ist.*)

4. Das Tätigkeitskriterium des § 108 Abs. 4 Nr. 2 GWB unterscheidet sich von der früheren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs inhaltlich lediglich durch die Normierung einer festen Grenze von 80%.*)

5. Der in § 108 Abs. 7 GWB genannte Zeitraum von drei Jahren bezieht sich auf Geschäftsjahre.*)

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IBRRS 2019, 0361; VPRRS 2019, 0028
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachforderung von Unterlagen: Frist von sechs Tagen ist angemessen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2018 - Verg 31/18

1. Mängel der Dokumentation im Vergabevermerk (hier: fehlerhafte Datumsbezeichnung und keine gemeinsame Angebotsöffnung) führen nicht generell und unabhängig von ihrem Gewicht und Stellenwert zu einer Wiederholung der betroffenen Abschnitte des Vergabeverfahrens.

2. Eine Wiederholung ist nur in solchen Fällen erforderlich, in denen zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Gefahr von Manipulationen besteht (hier verneint).

3. Der öffentliche Auftraggeber kann sich bei der Angebotsöffnung von einem Mitarbeiter oder einem externen Berater wie etwa einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

4. Nachgeforderte Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Im Regelfall ist eine Frist von sechs Kalendertagen angemessen.

5. Auf eine zu kurz bemessene Frist kann ein Angebotsausschluss nicht gestützt werden.

6. Erfährt der öffentliche Auftraggeber, dass sich der Geschäftsführer eines Bieterunternehmens wegen Untreue und Steuerhinterziehung über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten in Untersuchungshaft befunden hat, muss er die Eignungsprüfung wiederholen.




IBRRS 2018, 3471; VPRRS 2018, 0337
VergabeVergabe
Auftraggeber muss nicht alle Anforderungen durch Praxistests überprüfen!

VK Bund, Beschluss vom 09.10.2018 - VK 1-87/18

1. Angebote mit einem eindeutigen Inhalt sind nicht aufklärungsfähig.

2. Ein Bieter kann keinen Wiedereintritt in die Musterprüfung verlangen, nur weil der Auftraggeber nicht alle im Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen anhand praktischer Tests überprüft hat.

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IBRRS 2018, 2941; VPRRS 2018, 0289
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht mehr "aktuelles" Führungszeugnis kann nachgefordert werden!

OLG München, Beschluss vom 27.07.2018 - Verg 2/18

1. Die Vergabestelle darf die Frist zur Vorlage von Unterlagen nach § 56 VgV nach eigenem Ermessen bestimmen und ggf. auch vor deren Ablauf verlängern.*)

2. Zur Problematik der ordnungsgemäßen Festlegung von Eignungskriterien in der Bekanntmachung durch Verweis verbunden mit einen Link auf die Auftragsunterlagen (hier offengelassen)*)

3. Ist die Vorlage eines "aktuellen" polizeilichen Führungszeugnisses verlangt und legt der Bieter ein zwei Jahre altes Zeugnis vor; entspricht dies rein formal nicht den Anforderungen mit der Folge, dass die Vergabestelle, das Dokument nachfordern darf.*)

4. Verfügt der Bieter über eine von den Fachbehörden erteilte Genehmigung zum Betrieb- einer Anlage (hier: Biogasanlage) und zur Verwertung bestimmter Stoffe in dieser Anlage (Bioabfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01), ist die Beurteilung der Vergabestelle, der Bieter habe damit seine technische Leistungsfähigkeit (Verwertung/Entsorgung von Bioabfall aus der Biotonne privater Haushalte). hinreichend nachgewiesen, nicht zu beanstanden. Im Nachprüfungsverfahren wird nicht inzident geprüft, ob die Fachbehörde bei der Erteilung der Genehmigung europarechtliche Anforderungen (hier: VO (EG) 1069/2009) im Zusammenhang mit der Verwertung bestimmter Abfallarten (Bioabfall, der Reste tierischer Nebenprodukte enthalten kann) verkannt hat.*)

5. Das Verlangen nach Referenzprojekten für "vergleichbare Leistungen" bedeutet nicht, dass das Leistungsbild der herangezogenen Aufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag identisch sein muss. Will der Auftraggeber sicherstellen, dass der Bieter exakt die zu beschaffende Leistung schon früher erfolgreich durchgeführt hat, dann muss er entsprechende konkretisierende Vorgaben festlegen. Macht er dies nicht, genügt, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle, die regelmäßig über spezifisches Fachwissen und fachliche Erfahrung verfügt, ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)




IBRRS 2018, 2393; VPRRS 2018, 0239
VergabeVergabe
Auftrag ohne wirtschaftliches Risiko: Konzession oder Dienstleistungsauftrag?

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.07.2018 - Verg 1/18

1. Trotz Bejahung eines konzessionstypischen Entgelts im Sinne des § 105 Abs. 1 GWB liegt ausnahmsweise keine Konzession, sondern ein nicht unter das Konzessionsrecht fallender öffentlicher Auftrag vor, wenn den Auftragnehmer kein Betriebsrisiko wirtschaftlicher Art trifft.*)

2. Zu den „normalen Betriebsbedingungen“ im Sinne des § 105 Abs. 2 GWB gehört auch die weitgehend kostenfreie Leistungserbringung durch ehrenamtliche Vereinsarbeit, wenn sie unabhängig von der Person des Auftragnehmers „branchentypisch“ ist.*)

3. Den Auftragnehmer trägt kein Betriebsrisiko, wenn die zu erwartenden Einnahmen aus der Nutzung der Leistung die voraussichtlichen Ausgaben des Auftragnehmers deutlich übersteigen und deshalb nach menschlichem Ermessen rote Zahlen während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden können.*)

4. Lässt die Leistungsbeschreibung in Verbindung mit der vom Auftraggeber gewählten Verfahrensgestaltung die Einreichung zuschlagsfähiger Angebote nicht zu mit der Folge, dass das Vergabeverfahren auch nach der Beseitigung der zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemachten Vergaberechtsverstöße nicht mit einem vergaberechtskonformen Zuschlag beendet werden könnte, kann dieser Mangel ausnahmsweise auch von Amts wegen aufgegriffen werden.*)

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IBRRS 2018, 2554; VPRRS 2018, 0252
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preiswertung nach Durchschnittsmethode: „Flipping-Effekt“ ist hinzunehmen!

VK Bund, Beschluss vom 26.06.2018 - VK 2-46/18

1. Erkennt der öffentliche Auftraggeber, dass aufgrund des zu Tage getretenen Angebotsverhaltens der Bieter offenbar ein klarstellungsbedürftiger Umstand besteht, ist er zur Korrektur der intransparenten Umstände verpflichtet, um rechtmäßige Zustände und ein einheitliches Wettbewerbsverhältnis zwischen den Bietern zu bewirken.

2. Die Durchschnittsmethode ist eine geeignete Methode zur Bewertung des Preises. Ein gewisser "Flipping-Effekt" ist dabei hinzunehmen.

3. Ist das Wertungsergebnis materiell korrekt, wirkt sich ein Dokumentationsmangel in Bezug auf die Wertung nicht auf die Rechtsstellung des nicht berücksichtigten Bieters aus.




VPRRS 2018, 0293
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Wann ist eine Direktvergabe durch eine "Gruppe von Behörden" möglich?

VK Westfalen, Beschluss vom 19.06.2018 - VK 1-10/18

1. Eine Direktvergabe i.S.v. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 durch eine "Gruppe von Behörden" ist nur möglich, wenn jedes Mitglied dieser Gruppe über die Zuständigkeit zur Vergabe des konkreten öffentlichen Auftrags verfügt. *)

2. Die Einbeziehung einer Behörde, die keine eigene Zuständigkeit für diese Beschaffung hat, ist auch nicht gem. Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007 (Interventionsbefugnis) möglich.*)

3. Die Einbeziehung einer Behörde, die keine eigene Zuständigkeit für diese Beschaffung hat, ist aber möglich, wenn ihr im Wege einer delegierenden Aufgabenübertragung nach dem GKG-NW diese Zuständigkeit übertragen wird. Allein eine mandatierende Beauftragung reicht im Vergaberecht nicht.*)

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IBRRS 2018, 2819; VPRRS 2018, 0277
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Interimsvereinbarung ist europaweit auszuschreiben!

VK Westfalen, Beschluss vom 18.06.2018 - VK 1-18/18

Auch Interimsvereinbarungen sind europaweit auszuschreiben, wenn der Auftragswert den Schwellenwert überschreitet.*)

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IBRRS 2018, 2161; VPRRS 2018, 0216
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

VK Bund, Beschluss vom 15.06.2018 - VK 1-47/18

1. Für die Schätzung muss die Vergabestelle Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis erwarten lassen.

2. Die Vergabestelle trägt die Darlegungs- und Beweislast in Bezug auf die für die konkreten Leistungen geschätzten Preise.

3. Ein Kalkulationsirrtum des Bieters allein verhindert nicht, dass das Angebot in der Wertung bleibt. Ob der Bieter trotz eines vom Auftraggeber erkannten oder sich aufdrängenden Kalkulationsirrtums an seinem Angebot festgehalten werden darf, beurteilt sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen.

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IBRRS 2018, 4283; VPRRS 2018, 0406
VergabeVergabe
Kaufmännische Rundungen im Rahmen der Wertung sind kein Vergaberechtsverstoß!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2018 - Verg 13/18

1. Die Bewertungsmethode muss den Bietern nicht vorab mitgeteilt werden.

2. Aus der Vornahme kaufmännischer Rundungen im Rahmen des Bewertungsvorgangs ergibt sich kein Vergaberechtsverstoß, wenn die Bieter bei Anwendung der Rundungsmethode gleich behandelt werden und die Rundungen keine Veränderung der Zuschlagskriterien oder ihrer Gewichtung bewirken.

3. Es liegt kein Verstoß gegen Vergaberecht vor, wenn der Auftraggeber die Gründe für die Bewertung der Konzepte eines Bieter nicht von vornherein dokumentiert. Der Auftraggeber kann die Gründe für die Konzeptbewertung auch nachträglich dokumentieren.

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IBRRS 2018, 3318; VPRRS 2018, 0327
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kann die Angebotsöffnung komplett "outgesourct" werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2018 - VgK-10/2018

1. Die Vorschrift des § 55 Abs. 2 VgV, wonach die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt wird, ist bieterschützend.

2. Vertreter des öffentlichen Auftraggebers können sowohl eigene Mitarbeiter des Auftraggebers als auch Mitarbeiter des beauftragten Ingenieurbüros sein.

3. Ein Verstoß gegen Vorschriften des § 55 Abs. 2 VgV führt nur dann zu einer Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass einer der Vertreter mit einem der Anbieter zusammengearbeitet haben könnte (entgegen VK Südbayern, VPR 2018, 100).

4. Die Frage, ob eine Abweichung von der Leistungsbeschreibung vorliegt, kann die Vergabekammer trotz technisch unvollkommenen Wissens selbst beantworten. Das Vergabenachprüfungsverfahren ist nicht dazu geeignet, innovative Leistungskonzepte sachverständig untersuchen zu lassen.




IBRRS 2018, 1994; VPRRS 2018, 0193
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einstimmiges Prüfergebnis muss nicht näher begründet werden!

VK Bund, Beschluss vom 02.05.2018 - VK 1-35/18

1. Werden voneinander unabhängige Ausschreibungen mit jeweils individuellen Anforderungen durchgeführt, dürfen jeweils unterschiedliche Prüfergruppen eingesetzt werden.

2. Kommen Mitglieder der Prüfkommission übereinstimmend zu einem Ergebnis, muss dieses nicht näher begründet werden. Bei unterschiedlichen Bewertungen der Prüfer muss der gemeinsame Willensbildungsprozess nachvollziehbar dokumentiert werden.

3. Auch im Bereich der VSVgV dürfen aus Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgründen kein Unterlagen nachgefordert werden, die die Wirtschaftlichkeit der Angebote betreffen.

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IBRRS 2018, 2748; VPRRS 2018, 0272
VergabeVergabe
Vergleichbar heißt nicht identisch!

VK Westfalen, Beschluss vom 02.05.2018 - VK 1-6/18

1. Die Eignungsprüfung ist in zwei Stufen durchzuführen. Auf der ersten Stufe werden die formalen Anforderungen überprüft; auf der zweiten Stufe erfolgt die inhaltliche Überprüfung.*)

2. Bei dem Begriff "vergleichbare Leistungen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der anhand des Wortlauts der Vergabeunterlagen und von Sinn und Zweck der geforderten Angaben unter Berücksichtigung des Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes auszulegen ist.*)

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IBRRS 2019, 0362; VPRRS 2019, 0029
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Umrechnung von Preisen in Preispunkte ist zulässige Wertungsmethode!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2018 - Verg 3/18

1. Bei der Wahl der Preisumrechnungsmethode kommt dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich ein Bestimmungsrecht zu.

2. Die gewählte Preisumrechnungsmethode kann nur beanstandet werden, wenn sich gerade ihre Heranziehung im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände als mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergabewettbewerbs unvereinbar erweist. Dies ist beim umgekehrten Dreisatz ausgehend vom günstigsten Bieterpreis nicht der Fall.

3. Eine Umrechnung von Preisen in Preispunkte, bei der die Abstufung der Preispunkte nicht exakt äquivalent zu den Preisabständen erfolgt, ist nicht vergaberechtswidrig. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Abweichungen der prozentualen Abstände beim Preis einerseits und den Punkten andererseits geringfügig sind und erst mit zunehmendem Abstand vom jeweiligen Bestangebot zunehmen.

4. Mängel der Dokumentation können im Vergabenachprüfungsverfahren geheilt werden.

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IBRRS 2018, 1934; VPRRS 2018, 0187
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Scheinaufhebung führt zur Fortsetzung des Vergabeverfahrens!

VK Westfalen, Beschluss vom 20.03.2018 - VK 1-37/17

1. Der öffentliche Auftraggeber kann nicht dazu gezwungen werden, den Zuschlag auf ein Angebot zu erteilen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Aufhebungsgrund vorliegt oder nicht.

2. Setzt der Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung, um dem ihm genehmen Bieter den Auftrag zuzuschieben, obwohl dieser nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, haben die übrigen Bieter einen Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens und auf die Zuschlagserteilung.

3. Sind die Gründe für die Aufhebung nicht nachvollziehbar, auch weil die Dokumentation widersprüchlich ist, ist das Nachschieben von Aufhebungsgründen manipulativ und vergaberechtlich unzulässig.

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IBRRS 2018, 1087; VPRRS 2018, 0090
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kalkulationshinweise sind keine Änderung der Vergabeunterlagen!

VK Westfalen, Beschluss vom 15.03.2018 - VK 1-46/17

1. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen nach § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A 2016 liegt nicht vor, wenn sich die Angaben des Bieters aus einem Begleitschreiben nur auf den Preis beziehen und es sich hierbei um bloße Hinweise zu seiner Kalkulation handelt.*)

2. Die Fortführung des Verfahrens nach einer Aufhebung und damit die Einschränkung der Kontrahierungsfreiheit der öffentlichen Auftraggeber kann nur verfügt werden, wenn die von der Rechtsprechung gebildeten Voraussetzungen für eine "Scheinaufhebung" (BGH, IBR 2014, 292) vorliegen bzw. ein damit vergleichbarer Fall gegeben ist.*)

3. Die Vertretbarkeit einer Kostenschätzung/Kostenermittlung muss anhand eines Mindestmaßes an Dokumentation nachvollzogen werden können.*)




IBRRS 2018, 1045; VPRRS 2018, 0078
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Zuschlagschance, keine Antragsbefugnis!

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.03.2018 - Verg 4/17

1. In Rheinland-Pfalz fällt das arbeitsteilige Zusammenwirken eines Landkreises und einer kreisangehörigen Stadt bei der Abfallentsorgung im Stadtgebiet nicht unter § 108 Abs. 6 GWB, weil nach § 3 Abs. 1 LKrWG allein der Landkreis für die Abfallentsorgung auch im Stadtgebiet zuständig ist und es deshalb an "von ihnen zu erbringenden öffentlichen Dienstleistungen" fehlt.*)

2. Einem Antragsteller fehlt die Antragsbefugnis, wenn er keine Chance hat, den Auftrag zu erhalten, der Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ist.*)

3. Allein die Erklärung eines Auftraggebers im Nachprüfungsverfahren, er werde im Falle eines Unterliegens sein Beschaffungsvorhaben aufgeben, führt nicht dazu, dass dem Antragsteller die Antragsbefugnis abzusprechen ist.*)

4. Die Antragsbefugnis fehlt aber ausnahmsweise, wenn

- der Antragsteller eine von einem entsorgungspflichtigen Landkreis und einer kreisangehörigen Stadt als vergaberechtsfreie Kooperation i.S.d. § 108 Abs. 6 GWB angesehene Zusammenarbeit bei der Abfallentsorgung als (drohende) vergabe-rechtswidrige Direktvergabe beanstandet;

- die Rekommunalisierung der Abfallentsorgung durch den Landkreis beschlossene Sache ist und die Beschlusslage lediglich die Einbindung einer kreisangehörigen Stadt als (vermeidliche) vergaberechtsfreie innerstaatliche Aufgabenerfüllung zulässt, nicht aber die Beauftragung eines privaten Entsorgungsunternehmens;

- die Kreisverwaltung dementsprechend angekündigt hat, sie werde für den Fall, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt als vergaberechtswidrig beurteilt werde, die Beschlusslage durch vollständige Eigenleistung umsetzten, keinesfalls aber die Teilleistung, die die Stadt erbringen sollte, zum Gegenstand eines förmlichen Vergabeverfahrens machen.*)




IBRRS 2018, 1487; VPRRS 2018, 0119
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kann sich der Auftraggeber auf eine Entsorgungsvariante festlegen?

OLG München, Beschluss vom 09.03.2018 - Verg 10/17

1. Schreibt ein öffentlicher Auftraggeber einen ganz bestimmten Umgang mit dem Abfall vor und schließt er alle sonstigen (nicht von vorneherein offensichtlich nachrangigen) Möglichkeiten der Verwertung/Entsorgung zwingend aus, muss er die zentralen Aspekte, die für bzw. gegen die beabsichtigte Festlegung sprechen, gegenüberstellen und bewerten und dabei die grundlegende Konzeption des KrWG berücksichtigen.

2. Nicht jeder Dokumentationsmangel führt dazu, dass eine Wiederholung der betreffenden Verfahrensabschnitte anzuordnen ist, weil anderenfalls der Ablauf des Vergabeverfahrens unangemessen beeinträchtigt werden könnte. Es ist vielmehr möglich, dass Dokumentationsmängel nachträglich geheilt werden können.

3. Die Möglichkeit einer nachträglichen Dokumentation kommt nicht in Betracht, wenn zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentation lediglich im Nachprüfungsverfahren nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten.

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IBRRS 2018, 1288; VPRRS 2018, 0103
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Landschaftsgärtnerische Arbeiten sind weder kreativ noch innovativ!

VK Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2018 - VK 1/18

1. Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals können (nur) dann als Zuschlagskriterien herangezogen werden, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann.

2. Die Qualität herkömmlicher landschaftsgärtnerischer Leistungen wie Erd- und Pflasterarbeiten kann von allen ausreichend ausgebildeten Personen erreicht werden.

3. Die Rügeobliegenheit besteht nicht erst von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler erlangt. Ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

4. Die Vergabekammer ist berechtigt, nicht gerügte bzw. präkludierte Verstöße von Amts wegen aufzugreifen, wenn ein so schwerwiegender Fehler vorliegt, dass eine tragfähige Zuschlagsentscheidung bei einer Fortsetzung des Vergabeverfahrens praktisch nicht möglich ist.




IBRRS 2018, 1459; VPRRS 2018, 0117
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Lineares Bewertungssystems ist nicht vergaberechtswidrig!

VK Bund, Beschluss vom 19.02.2018 - VK 1-167/17

1. Der Auftraggeber soll erst ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann (Ausschreibungsreife).

2. Überarbeitungen der Vergabeunterlagen aufgrund von Bieterfragen und -rügen führen nicht dazu, dass von einer fehlenden Ausschreibungsreife auszugehen ist. Erkannte Defizite oder Fehler sind in jedem Stand des Vergabeverfahrens zu korrigieren. Der Auftraggeber hat insoweit Klarstellungen für alle interessierten Unternehmen herbeizuführen.

3. Führen Klarstellungen/Korrekturen dazu, dass die Bieter mehr Zeit benötigen, um die Angebotserstellung auf die neuen Informationen auszurichten, besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Angebotsfrist.

4. Ein lineares Bewertungssystems ist nicht per se vergaberechtswidrig.

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IBRRS 2018, 1015; VPRRS 2018, 0076
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Pflicht zur losweisen Vergabe bei Unwirtschaftlichkeit!

VK Hessen, Beschluss vom 12.02.2018 - 69d-VK-21/2017

1. Eine Gesamtvergabe ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine losweise Vergabe nach umfassender und sorgfältiger Interessenabwägung unwirtschaftlich wäre.

2. Die Entscheidung des Auftraggebers für eine Gesamtvergabe ist nur eingeschränkt dahingehend überprüfbar, ob der Auftraggeber die Grenzen seines Bewertungsspielraums eingehalten hat.

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IBRRS 2018, 0905; VPRRS 2018, 0069
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Können Dokumentationsmängel im Nachprüfungsverfahren geheilt werden?

VK Westfalen, Beschluss vom 01.02.2018 - VK 1-39/17

1. Die Bewertung der Angebote kann auch im laufenden Nachprüfungsverfahren vom öffentlichen Auftraggeber noch nachgeholt und zugleich zur Überprüfung gestellt werden.*)

2. Die Heilung von Dokumentationsmängeln im laufenden Nachprüfungsverfahren ist nur möglich, soweit keine Manipulationsgefahr feststellbar ist.*)

3. Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens geht dann zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.*)

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IBRRS 2018, 0903; VPRRS 2018, 0067
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Personalwechsel zwischen Wettbewerbern: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

VK Westfalen, Beschluss vom 30.01.2018 - VK 1-42/17

Die Einbeziehung von Personen, die sowohl beim Antragsteller als auch bei der Beigeladenen tätig waren, verstößt nur dann gegen den Geheimwettbewerb, wenn der konkrete Wettbewerb in Bezug auf den ausgeschriebenen Auftrag betroffen ist. Nicht ausreichend ist, wenn ehemalige Mitarbeiter ihr beim vorherigen Arbeitgeber gewonnenes Wissen "mitnehmen".*)

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IBRRS 2018, 0959; VPRRS 2018, 0070
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Errichtung und Betrieb eines Breitbandinfrastrukturnetzes: Bauauftrag oder Konzession?

VK Westfalen, Beschluss vom 25.01.2018 - VK 1-43/17

Wird ein Gesamtauftrag vergeben, der sich aus einem Bauauftrag und einer Konzession zusammensetzt, sind die Vorschriften zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen anzuwenden, wenn der Bauauftrag im Verhältnis zur Konzessionsvergabe den geltenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet.

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IBRRS 2018, 0201; VPRRS 2018, 0016
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren auch für Interims-Direktvergaben!

VK Westfalen, Beschluss vom 21.12.2017 - VK 1-40/17

1. Auch Interimsvergaben können den Vorgaben des 4. Teils des GWB unterfallen.*)

2. Interims-Direktvergaben können im Wege eines Nachprüfungsantrags mit der Begründung beanstandet werden, diese seien vom Vergaberecht nicht mehr gedeckt.

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IBRRS 2018, 0718; VPRRS 2018, 0057
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dürfen den Bietern "intensive Auslegungsbemühungen" abverlangt werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 - Verg 19/17

1. Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein. Das gilt nicht nur für die Leistungsbeschreibung, sondern auch für alle anderen Teile der Vergabeunterlagen.

2. Eindeutig und unmissverständlich sind Vergabeunterlagen, wenn sie von den durchschnittlichen Bietern oder Bewerbern des angesprochenen Bieter- bzw. Bewerberkreises einheitlich verstanden werden können. "Intensive Auslegungsbemühungen" stehen dem nicht entgegen.

3. Nicht mehr eindeutig sind Vergabeunterlagen erst, wenn fachkundigen Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben oder das zutreffende Verständnis der Vergabeunterlagen eine besondere Gesamtschau erfordert, die im Vergabewettbewerb erfahrungsgemäß nicht geleistet wird oder nicht geleistet werden kann.




VPRRS 2018, 0015
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Gewichtung des Preises mit 90% ist zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 07.12.2017 - VK 1-131/17

1. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote (hier: für Schlaftherapiegeräte) kann nach dem allgemeinen Vergaberecht allein oder auch überwiegend durch den Preis bestimmt werden. In diesem Fall wird auch bei der reinen Preiswertung ein wirksamer Wettbewerb sowie eine sachgerechte und überprüfbare Zuschlagserteilung hinreichend gewährleistet.

2. Soll der Zuschlag nicht nur anhand des Preises, sondern (mit einem Gewicht von 10%) auch anhand qualitativer Anforderungen erteilt werden, verstößt dies auch nicht gegen das aktuelle Sozialrecht. Um die vom Sozialgesetzgeber angestrebte Qualitätsverbesserung im Hilfsmittelbereich zu gewährleisten, genügt es, wenn die erwarteten Qualitätsanforderungen in der Leistungsbeschreibung hinreichend festgelegt sind.

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IBRRS 2017, 4035; VPRRS 2017, 0368
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VergabeVergabe
Abdichtungssystem ist durch bauaufsichtsrechtliches Prüfungszeugnis zu belegen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.09.2017 - 11 Verg 11/17

Wird nach dem Leistungsverzeichnis im Zusammenhang mit der Lieferung von Fertignasszellen das Angebot einer den "gültigen Richtlinien und Normen entsprechenden Abdichtung" gefordert, ist im Fall des Angebots einer nach dem Vortrag des Bieters ohne gesonderte Abdichtung bereits dichten Fertignasszelle jedenfalls darzulegen und durch bauaufsichtsrechtliches Prüfungszeugnis zu belegen, dass dieses Produkt den gültigen Richtlinien und Normen entspricht.*)

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IBRRS 2017, 3005; VPRRS 2017, 0267
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VergabeVergabe
Aufhebung trotz angemessener Preise und fehlerhafter Kostenschätzung wirksam!

VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017 - VK 1-75/17

1. Das Vorliegen eines sachlich rechtfertigenden Grunds reicht für eine wirksame Aufhebung des Vergabeverfahrens aus.

2. Die Korrektur von Fehlern im Vergabeverfahren stellt einen Grund dar, aus dem die Aufhebung eines Vergabeverfahrens sachlich gerechtfertigt ist. Dabei ist die Korrektur von Fehlern unabhängig von den Voraussetzungen des § 17 EU VOB/A 2016 zulässig.

3. Einer wirksamen Aufhebung steht auch nicht entgegen, dass der Auftraggeber den Fehler selbst zu vertreten hat.




IBRRS 2017, 2849; VPRRS 2017, 0251
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VergabeVergabe
Auftraggeber muss nicht dokumentieren, weshalb er keine "Sonderpunkte" vergeben hat!

VK Bund, Beschluss vom 24.07.2017 - VK 2-66/17

1. Wird ein alle Anforderungen gut erfüllendes Angebot nach dem Bepunktungssystem des Auftraggebers mit zwei Punkten bewertet und gibt es für ein Angebot mit besonders kreativen Ideen drei Punkte, muss der Auftraggeber nicht detailliert dokumentieren, weshalb keine besonders kreative Idee vorliegt.

2. Ein Bieter, der meint, drei Punkte verdient zu haben, muss konkret vortragen, in welchem (Unter-)Kriterium und aus welchem Grund sein Angebot drei statt nur zwei Punkte verdient hätte.

3. Eine unzureichende Dokumentation kann auch noch im Vergabenachprüfungsverfahren nachgeholt werden.

4. Die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes bestimmt sich aus der Sicht eines fachkundigen Bieters, für den auch in rechtlicher Hinsicht ein Fehler im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre erkennbar sein muss, um eine Rügeobliegenheit auszulösen. Darüber hinaus ist ein Bieter nicht verpflichtet, Hilfe und insbesondere rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

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IBRRS 2017, 2715; VPRRS 2017, 0239
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VergabeVergabe
Wie wird der Auftragswert für Sanierungsträgerleistungen bestimmt?

OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2017 - 13 Verg 1/17

1. Bei Aufträgen über Liefer- oder Dienstleistungen für die kein Gesamtpreis angegeben wird, gilt als Berechnungsgrundlage für den geschätzten Auftragswert bei einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten (hier: 22 Jahre) der 48-fache Monatswert.

2. Der Auftraggeber muss anhand objektiver Kriterien eine ernsthafte Prognose über den voraussichtlichen Auftragswert erstellen und dies ordnungsgemäß in der Vergabeakte dokumentieren.

3. Aus dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln (hier: für die Sanierung eines Stadtviertels) lassen sich keine Rückschlüsse auf den Auftragswert ziehen.

4. Ist im Zeitpunkt der Ausschreibung, mit der ein zukünftiger Vertragspartner als Treuhandträger gesucht wird, noch nicht abzuschätzen, welchen Umfang und welche Dauer die zu vergebenden Leistungen haben werden, kann kein Gesamtpreis angegeben werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Umfang der Sanierungsträgerkosten noch nicht fest steht, weil es Unwägbarkeiten der Finanzierung der Sanierungsmaßnahme gibt.




IBRRS 2017, 3816; VPRRS 2017, 0354
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VergabeVergabe
Keine technische Alleinstellung durch künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2017 - Verg 53/16

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies gilt aber nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.

2. Auch die - dem Vergabeverfahren grundsätzlich vorgelagerte - Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers, ob und was beschafft werden soll, und damit auch die Frage, welche Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen gestellt werden dürfen, unterliegt vergaberechtlichen Grenzen.

3. Eine Leistungsbestimmung. die zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf einer wesentlich größeren Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation führt.




VPRRS 2017, 0158
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Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Druck- und damit zusammenhängende Dienstleistungen sind Fachlose!

VK Bund, Beschluss vom 09.05.2017 - VK 2-34/17

1. Bei Druck- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie Konfektionierung, Beanschriftung und digitaler Freimachung handelt es sich der Sache nach um Fachlose, so dass grundsätzlich eine Losaufteilung stattzufinden hat.

2. Die Frage, ob Elemente einer zusammengefassten Vergabe einzelne Fachlose darstellen, beantwortet sich richtigerweise danach, ob für die Einzelelemente eigene Märkte bestehen. Dies ist in Bezug auf Druckleistungen einerseits und Postdienstleistungen andererseits eindeutig der Fall.

3. Konzernverbundene Unternehmen werden generell als Wettbewerber angesehen und dürfen sich als Wettbewerber um dieselbe Leistung im Vergabeverfahren beteiligen, sofern sie "Chinese walls" nachweisen können.

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IBRRS 2017, 2017; VPRRS 2017, 0183
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VergabeVergabe
Eingangsvermerk muss Aussteller nicht erkennen lassen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.05.2017 - 11 Verg 5/17

1. Ein von einem Bieter bei losweiser Vergabe von Dienstleistungen für den Fall der Zuschlagserteilung auf mehrere Lose eingeräumter Kombinationsrabatt ist jedenfalls dann bei der Wertung eines einzelnen Loses zu berücksichtigen, wenn die - ggf. rabattierten - Angeboten des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.*)

2. Ein Eingangsvermerk gem. § 17 EG Abs. 1 VOL/A 2009 muss die annehmende Stelle sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs ausweisen. Eine Unterschrift oder ein Handzeichen der annehmenden Person ist hingegen nicht erforderlich (Abweichung zu OLG Naumburg, IBR 2008, 357). Ein etwaiger Mangel des Eingangsvermerks ist jedenfalls dann nicht kausal für einen etwaigen Schaden des nicht berücksichtigten Bieters, wenn der form- und fristgerechte Eingang der Angebote auf andere Weise nachgewiesen wird.*)

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IBRRS 2017, 1919; VPRRS 2017, 0169
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VergabeVergabe
Nur ein Bieter kann anbieten: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 27.03.2017 - Z3-3-3194-1-03-02/17

1. Ist die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands im Vergabeverfahren willkürfrei getroffen und von sachlichen Gründen getragen, ist eine dadurch entstehende (auch schwerwiegende) Wettbewerbsverengung hinzunehmen.*)

2. Es spricht viel dafür, die Anforderungen des Art. 32 Abs. 2 b der Richtlinie 2014/24/EU / § 14 Abs. 6 VgV auch dann heranzuziehen sind, wenn zwar (pro forma) ein offenes Verfahren durchgeführt wird, durch die Ausgestaltung der Leistungsbeschreibung aber von vorneherein nur ein einziger Bieter ein ausschreibungskonformes Angebot abgeben kann.*)

3. Besteht eine langjährige Übung mit entsprechenden branchenspezifischen Fachempfehlungen, bestimmte Leistungen (hier Feuerwehrfahrzeuge) in Fachlose aufgeteilt auszuschreiben, bedarf ein Abweichung von dieser Übung wegen nunmehr angeblich unbeherrschbarer Schnittstellenprobleme, einer besonders gründlichen Begründung.*)

4. Ob bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen Fachlose zu bilden sind, ist gem. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB für jeden Fahrzeugtyp gesondert zu beantworten.*)

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IBRRS 2017, 2852; VPRRS 2017, 0253
VergabeVergabe
Funktionale Leistungsbeschreibung: Auftraggeber muss keine Lösungen vorgeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2017 - Verg 29/16

1. Eine funktionale Leistungsbeschreibung setzt nicht voraus, dass der Auftraggeber den Bietern über das zu erreichende Ziel hinaus Lösungsmöglichkeiten und Konzepte aufzeigt.

2. Bei funktionalen Ausschreibungen hat eine Bewertung nach einem reinen Schulnotensystem aufgrund völliger Unbestimmtheit und Intransparenz der Bewertungsmaßstäbe als vergaberechtswidrig auszuscheiden (Anschluss an Senat, IBR 2016, 233 = VPR 2016, 127).

3. Ein zunächst vierstufiges Bewertungssystem, das durch funktionale Unterkriterien ausgefüllt wird, die den Bietern hinreichend verdeutlichen, worauf es dem Auftraggeber bei der Wertung der Angebote ankommt, und die es ihnen ermöglichen, ihre Angebote danach auszurichten, ist nicht intransparent.

4. Die Festlegung, dass nur vollständig abgeschlossene Maßnahmen berücksichtigungsfähig sind, stellt jedenfalls dann eine unzulässige Benachteiligung dar, wenn es sich um mehrjährige Maßnahmen handelt, diese nahezu vollständig abgeschlossen sind und die vorgesehene Übergangsquote bereits erreicht wurde.

5. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Aufhebung des Vergabeverfahrens erledigt, kann der Antragsteller einen Feststellungsantrag stellen. Ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung für einen solchen Antrag ist das Vorliegen eines Feststellungsinteresses.

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VPRRS 2017, 0100
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RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Keine Bereichsausnahme für qualifizierte Krankentransportfahrten!

VK Westfalen, Beschluss vom 15.02.2017 - VK 1-51/16

1. Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB ist auf qualifizierte Krankentransportfahrten nicht anwendbar.*)

2. Orientiert am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes, ist die Bereichsausnahme so auszulegen, dass sie nur bei Fallkonstellation aus den Bereichen Katastrophenschutz, Zivilschutz oder Gefahrenschutz anwendbar ist. Es muss sich um abstrakt drohende, unvorhersehbare, außergewöhnliches Schadensereignisse handeln.

3. Reguläre Patientenbeförderungen gehören ebenso wenig wie alltägliche Notfallrettungen zu außergewöhnlichen Großschadensereignissen, die mit einer Katastrophe vergleichbar sind.

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IBRRS 2017, 0697; VPRRS 2017, 0066
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VergabeVergabe
Keine Chance auf den Zuschlag: Keine Wiederholung der Wertung!

VK Westfalen, Beschluss vom 07.02.2017 - VK 1-50/16

1. Die (vermeintliche) Verletzung einer Formvorschrift - hier § 55 Abs. 2 VgV - führt nicht automatisch zur Zurückversetzung der Vergabe. Vielmehr muss zusätzlich festgestellt werden, dass der Antragsteller dadurch konkret in seinen Rechten (§ 168 Abs. 1 GWB) verletzt ist.*)

2. Soweit ein Auftraggeber die Vorgaben des § 56 VgV möglicherweise nicht ordnungsgemäß in der Bekanntmachung umgesetzt hat, führt auch dies nicht zu einer Wiederholung der Wertung, wenn der Antragsteller wirtschaftlich gesehen keine Chance auf Zuschlagserteilung hat.*)

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IBRRS 2017, 1399; VPRRS 2017, 0125
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VergabeVergabe
Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.01.2017 - VgK-49/2016

1. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass der Wettbewerb durch Teilnahme eines vorbefassten Projektanten nicht verfälscht wird. Der Informationsvorsprung muss jedenfalls derart ausgeglichen werden, dass alle Bewerber oder Bieter die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen und über die gleiche Datenbasis verfügen.

2. Weigert sich der Auftraggeber ohne sachlichen Grund, einen durch Vorbefassung entstandenen Informationsvorsprung auszugleichen, indem er die Herausgabe von Daten (hier: Raumprogramm) verweigert, liegt eine wettbewerbliche Benachteiligung vor.

3. Auch, wenn der Beurteilungsspielraum bei der Zuschlagswertung für geistig-schöpferische Leistungen besonders weit ist, hat die Angebotswertung transparent zu erfolgen. Hat der Auftraggeber Unterkriterien für die Zuschlagswertung (hier: Kriterien für die Präsentation) benannt und ausweislich des Vergabevermerks auch deren Gewichtung bereits vor Angebotsöffnung festgelegt, muss er diese Gewichtung auch den Bietern zur Verfügung stellen.

4. Wird den Mitgliedern der Bewertungskommission ein vorbereiteter Gesprächsleitfaden ohne den Hinweis zur Verfügung gestellt, dass die Zuschlagskriterien unterschiedlich gewichtet werden, ist das gewählte Verfahren auch für die Bewertungskommission intransparent.

5. Ein durchschnittlicher Bieter muss zwar wissen, dass die Gewichtung der Zuschlagskriterien bekannt zu geben ist, er muss aber nicht wissen, welche Anforderungen derzeit an die Unterkriterien gestellt werden. Die systematische Aufarbeitung kontroverser Rechtsprechung gehört nicht zu den zentralen Aufgaben eines Bieters.

6. Die Rüge dient der frühzeitigen Streitvermeidung. Werden nach einer Rüge weitere Informationen geliefert und durch Akteneinsicht weitere angebliche Verfahrensmängel festgestellt, bedarf es keiner weiteren Rüge, weil die Rüge im Nachprüfungsverfahren keine streitvermeidende Wirkung mehr entfalten kann.

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IBRRS 2017, 2924; VPRRS 2017, 0266
VergabeVergabe
"Originalität, Innovation und gestalterische Qualität" sind keine eindeutigen Auswahlkriterien!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.01.2017 - Z3-3-3194-1-48-11/16

1. Bei der Auswahl von Teilnehmern für einen nicht offenen Planungswettbewerb gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz uneingeschränkt, was klar durch die Verweisung in Art. 80 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU auf den Titel I der Richtlinie und damit auch auf Art. 18 der Richtlinie 2014/24/EU zum Ausdruck kommt.*)

2. Die Auswahlkriterien "Originalität, Innovation und gestalterische Qualität eines Referenzobjekts und ihre Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt" sind ohne konkretisierende Unterkriterien oder Erläuterungen keine eindeutigen und nichtdiskriminierenden Auswahlkriterien i.S.d. § 71 Abs. 3 VgV.*)

3. Auch bei einem Teilnahmewettbewerb zu einem nicht offenen Planungswettbewerb dürfen bei der Bewertung der Teilnahmeanträge keine nicht bekanntgemachten Unterkriterien eine Rolle spielen, die den Teilnehmern hätten bekanntgemacht werden müssen.*)

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VPRRS 2017, 0069
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Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Open-house-Modell oder Offenes Verfahren: Auftraggeber hat die Wahl!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2016 - Verg 26/16

1. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verpflichtet die Krankenkassen zu prüfen, ob und gegebenenfalls mit welcher Ausschreibungskonzeption eine Beschaffung im Wettbewerb möglich ist.

2. Die Entscheidung, das offene Verfahren einem Open-house-Modell vorzuziehen, unterliegt der dem öffentlichen Auftraggeber genuin zukommenden Bestimmungs- oder Wahlfreiheit bei den Bedingungen der Beschaffung.




IBRRS 2017, 2532; VPRRS 2017, 0228
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VergabeVergabe
Erhöhte technische Risiken: Keine Losaufteilung erforderlich!

VK Bund, Beschluss vom 06.12.2016 - VK 1-118/16

Technische Gründe, die ausnahmsweise den Verzicht auf eine Losaufteilung gestatten, sind dann gegeben, wenn bei einer losweisen Ausschreibung das Risiko besteht, dass der Auftraggeber Teilleistungen erhält, die zwar jeweils ausschreibungskonform sind, aber nicht zusammenpassen und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf in der angestrebten Qualität zu befriedigen.




IBRRS 2017, 0302; VPRRS 2017, 0024
VergabeVergabe
Nicht einwandfreie Produkte muss der Auftraggeber nicht zulassen!

OLG Celle, Beschluss vom 10.11.2016 - 13 Verg 7/16

1. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung gemäß § 8 EG Abs. 7 Satz 1 VOL/A 2009, wenn bei der Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von tauenden Streustoffen Salz aus einer bestimmten Gewinnungsstätte ausgeschlossen wird, bei dessen Verwendung in der Vergangenheit erhebliche Probleme (u.a. Verkrustungen und Verklumpungen) aufgetreten waren. Im Hinblick auf die zwingende Notwendigkeit eines jederzeit störungsfreien Betriebs des Winterdienstes darf der Auftraggeber die absehbaren Risiken der (Weiter-)Verwendung dieses Streusalzes ausschließen und den sichersten Weg wählen, weil bereits das tatsächlich vorhandene Risikopotential die getroffene Beschaffungsentscheidung sachlich rechtfertigt.*)

2. Die unterlassene Aufteilung des Liefervolumens in Teillose verletzt den Bieter nicht in seinen Rechten, wenn er selbst bei unterstellter Teillosbildung den Zuschlag nicht erhalten hätte.*)

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IBRRS 2017, 0078; VPRRS 2017, 0003
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Durch Unterkriterien konkretisiertes Schulnotensystem ist zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - Verg 25/16

1. Ein reines Schulnotensystem hat aufgrund völliger Unbestimmtheit und Intransparenz der Bewertungsmaßstäbe als vergaberechtswidrig auszuscheiden.

2. Bei (teil-)funktionalen Ausschreibungen kann ein Schulnotensystem zur Anwendung kommen kann, wenn der öffentliche Auftraggeber es durch funktionale Unterkriterien ausgefüllt hat.

3. Eine in den Vergabebedingungen liegende regionale Beschränkung führt regelmäßig zu einer Bevorzugung des bisherigen Auftragnehmers sowie umgekehrt zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung ortsfremder Bieterunternehmen.




IBRRS 2016, 3026; VPRRS 2016, 0450
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VergabeVergabe
Keine Aufhebung der Ausschreibung ohne umfassende Interessensabwägung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 VK 45/16

Führt die Vergabestelle vor Aufhebung einer Ausschreibung keinerlei Preisaufklärung und Interessenabwägung durch, liegt ein Ermessensausfall vor und die Aufhebung ist rechtswidrig.




IBRRS 2017, 1819; VPRRS 2017, 0167
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rückversetzung = Teilaufhebung!

VK Südbayern, Beschluss vom 05.10.2016 - Z3-3-3194-1-33-08/16

1. Eine Rückversetzung des Vergabeverfahrens richtet sich nach den Regelungen über eine (teilweise) Aufhebung des Vergabeverfahrens. Bei der rechtlichen Überprüfung einer vollständigen oder auch nur teilweisen Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist zwischen der Wirksamkeit und der Rechtmäßigkeit der (Teil-) Aufhebungsentscheidung öffentlicher Auftraggeber zu unterscheiden.*)

2. Sowohl für eine wesentliche Änderung der Grundlagen des Vergabeverfahrens nach § 20 EG Abs. 1 b VOL/A 2009 als auch für andere schwerwiegende Gründe nach § 20 EG Abs. 1 d VOL/A 2009 können aber nur Gründe angeführt werden, die nicht der Vergabestelle zurechenbar sind und nicht in die Risikosphäre des Auftraggebers fallen. Ein vom Auftraggeber fehlerhaft erstelltes Leistungsverzeichnis liegt eindeutig in dessen Risikobereich.*)

3. Eine wettbewerbsbeschränkende Leistungsbestimmung, für die der Auftraggeber keine sachlichen Gründe, die tatsächlich gegeben sind, vorbringen kann, verletzt einen dadurch an der Teilnahme am Vergabeverfahren gehinderten Bieter in seinen Rechten.*)




IBRRS 2016, 2612; VPRRS 2016, 0384
VergabeVergabe
Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig!

OLG Dresden, Beschluss vom 21.09.2016 - Verg 5/16

1. Ein Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf immer nur die ultima ratio bilden darf. Selbst in dringenden Fällen ist regelmäßig ein Wettbewerb durchzuführen.

2. Als Gründe, die eine Direktvergabe ohne Beteiligung anderer Marktteilnehmer ermöglichen, kommen nur akute Gefahrensituationen in Betracht, die zum Schutz von Leib und Leben ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern.

3. Auch wenn die Erwägungen für eine Direktvergabe weder Eingang in die Vergabeakte gefunden haben noch in der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union angesprochen worden sind, ist es dem Auftraggeber nicht verwehrt, sich im Vergabenachprüfungsverfahren darauf zu berufen.

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IBRRS 2016, 2739; VPRRS 2016, 0406
VergabeVergabe
Wann darf produktspezifisch ausgeschrieben werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 30.08.2016 - 1/SVK/016-16

1. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht gehalten, sich durch eine Markterkundung einen Überblick über die vorhandenen technischen Lösungen zur Befriedigung seines Beschaffungsbedarfs zu verschaffen, um so die Voraussetzungen für eine produktneutrale Ausschreibung herzustellen. Ob eine andere (technische) Lösung möglich ist, muss daher nicht notwendigerweise vom Auftraggeber untersucht werden, denn eine Pflicht zur Markterkundung würde zu einer unangemessenen Verrechtlichung der Beschaffungsentscheidung führen.*)

2. Eine produktspezifische Ausschreibung kann dann sachlich gerechtfertigt sein, wenn bspw. die Ersetzung vorhandener Produkte kostenintensiver wäre, langjähriges Know-How von Mitarbeiter verloren ginge, der aufzubringende Zeit- und Kostenaufwand deutlich größer wäre, ernsthafte Kompatibilitätsprobleme zu befürchten wären oder ein erhebliches Risikopotential für Fehlfunktionen bestünde. Ebenso darf ein Auftraggeber zur Wahrung der Zuverlässigkeit von Forschungsergebnissen und Funktionsfähigkeit seiner Arbeitsabläufe, die der Fortführung von jahrelangen Forschungsreihen dienen auf "Nummer sicher" gehen und eine Vergabe so gestalten, dass die mit der Beschaffung verbundenen Risiken möglichst überschaubar gehalten werden.*)

3. Bei der Untersuchung, ob von einem öffentlichen Auftraggeber für eine produktspezifische Festlegung des Beschaffungsbedarfes hinreichende, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind, kann zu seinen Gunsten berücksichtigt werden, dass dieser in einem knappen Zeitrahmen mit begrenzten Ressourcen über eine hohe Anzahl von Einzelprodukten mit hohen Einzelstückzahlen zu entscheiden hatte.*)

4. Eine einzige, pauschale Begründung in der Leistungsbeschreibung ist nicht ausreichend, um die Produktspezifizierung für 313 unterschiedliche Produkte zu rechtfertigen. Es kann auch keinen begründungsfreien, pauschalen, prozentualen Toleranzbereich einer im Übrigen gerechtfertigten produktspezifischen Gesamtvergabe geben. Dies würde in die Zukunft gedacht Missbrauchsfälle produzieren und außer Acht lassen, dass eine den Wettbewerb begrenzende Festlegung des Auftraggebers nur in Ausnahmefällen erfolgen darf.*)

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IBRRS 2016, 2104; VPRRS 2016, 0288
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VergabeVergabe
Ausschreibung nicht eindeutig: Kein Ausschluss bei Abweichung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2016 - 11 Verg 9/16

1. Kann der Auftrag durch eine vom Bieter zu gründende und von ihm zu haltende Projektgesellschaft durchgeführt werden, entspricht eine Projektstruktur, wonach der Bieter an der Projektgesellschaft lediglich mit einem Kommanditanteil von 5% beteiligt ist, nicht den Vorgaben der Auftragsbekanntmachung.

2. Da es keine eindeutige juristische Definition des Begriffs des "Haltens" gibt, kann das Angebot aber nicht wegen Abweichens von den Vorgaben der Ausschreibung ausgeschlossen werden. Denn Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche bzw. mehrdeutige Angaben rechtfertigen keinen Ausschluss.

3. Zweifel an der Auslegung und fehlende eindeutige Vorgaben gehen grundsätzlich zulasten des Auftraggebers.




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4 Nachrichten gefunden
BKartA: Verdacht eines Verstoßes bei Vergabe von S-Bahn-Leistungen
(01.03.2011) Das Bundeskartellamt hat den Verdacht eines Verstoßes gegen § 1 GWB, Art. 101 AEUV (Abkauf von Wettbewerb) im Vergabenachprüfungsverfahren Abellio Rail NRW GmbH - Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und DB Regio NRW GmbH.
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BGH: Vergabe von S-Bahn-Verkehrsleistungen muss ausgeschrieben werden!
(08.02.2011) Der Bundesgerichtshof hat in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Nachprüfungsantrag eines Wettbewerbers der DB Regio NRW GmbH (DB Regio) für begründet erklärt.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2011, 225 Dokument öffnen IBR 2011, 477 Dokument öffnen BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

Terminhinweis BGH: Direktvergabe von SPNV-Leistungen und Kündigung wegen Abrisses
(07.02.2011) Der Vergabesenat des BGH wird morgen die Frage entscheiden, ob bei der Vergabe von Dienstleistungen des Schienenpersonennahverkehrs ein Nachprüfungsverfahren nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen überhaupt zulässig ist.
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BGH: Vorschau auf Entscheidungen in den nächsten Monaten des Jahres 2010
(24.09.2010) Im Folgenden werden wichtige Entscheidungen des BGH in den nächsten Monaten vorgestellt. Darunter eine Entscheidung des X. Senats zum Vergaberecht und sechs Entscheidungen des VIII. Senats zum Mietrecht.
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